Sekurata - die grenzgänger spezialisten
In Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten: das ist der Alltag als Grenzgänger. Sie profitieren vom schweizerischen Lohnniveau kombiniert mit den deutschen Lebenshaltungskosten. Wir zeigen Ihnen, welche Hürden und Formalitäten auf Sie als Grenzgänger zukommen und was Sie bei der Aufnahme einer Arbeitsstelle in der Schweiz beachten müssen. Unsere Beratung umfasst unter anderem:
Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes in die Schweiz stehen Sie zwangsläufig vor der Entscheidung, was mit Ihren Versicherungen passiert und ob sie unverändert weiterbestehen können. Dabei gilt es, zwischen den verschiedenen Arten der Absicherung zu unterscheiden. Die Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz ist wie in Deutschland eine Pflichtversicherung und prinzipiell mit der Arbeitsstelle verknüpft. Dennoch haben Sie hier die Qual der Wahl zwischen drei Modellen für Grenzgänger.
Andere Arten, wie bspw. eine Rechtschutzversicherung mit Schweizer Arbeitsrecht oder eine private Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger sind nicht obligatorisch, stellen jedoch eine sinnvolle Ergänzung zur individuellen Absicherung dar. Existiert eine solche Versicherung bereits, bedarf sie einer Überprüfung und Anpassung bei Antritt der Arbeitsstelle im Nachbarland. Zu guter Letzt gibt es auch einige Versicherungen, die meistens unverändert bestehen bleiben können, wie bspw. eine Wohngebäude- oder Unfallversicherung.
Grundsätzlich handelt es ich bei Grenzgängern um Personen, die in einem Land wohnen und einem anderen arbeiten. Sie pendeln täglich bzw. regelmäßig über die Staatsgrenzen hinweg. Eine wichtige Voraussetzung für die Grenzgänger-Tätigkeit ist die Freizügigkeit zwischen den beiden betroffenen Staaten. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnort im Wohnstaat zurückkehrt, mindestens jedoch einmal pro Woche.
Als Pendler zwischen Deutschland und der Schweiz ist es naturgemäß so, dass sich die Arbeitsstelle in der Schweiz und der Wohnort in Deutschland befindet. Warum? Ganz einfach. In der Schweiz werden deutlich höhere Löhne bezahlt, während in Deutschland die Lebenshaltungskosten gleichzeitig niedriger sind. Umgekehrt würde es keinen Sinn ergeben.
Das wichtigste für die Aufnahme der Arbeit als deutscher Grenzgänger in der Schweiz ist die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Der zukünftige Arbeitgeber ist für die Beantragung verantwortlich. Hierbei wird die mindestens wöchentliche Rückkehr nach Deutschland überprüft. An maximal 60 Arbeitstagen ist ein Verbleib in der Schweiz gestattet. Zusätzlich ist die Absicherung gegen Krankheit vorgeschrieben. In unserem Ratgeber-Artikel „Arbeiten in der Schweiz: Checkliste für Grenzgänger“ finden Sie alle weiteren Informationen.
Lohn, Arbeitszeit, Fortbildung, Sicherheit und Urlaub – wie ist es für deutsche Arbeitnehmer bei Arbeitgebern im Nachbarland bestellt? Für Schweizer Grenzgänger gelten grundlegend dieselben Gesetze und Richtlinien wie für die einheimischen Kollegen. Dazu gehören meist flexible Arbeitszeiten, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und vergleichsweise hohe Löhne. Mit durchschnittlich 20-25 Urlaubstagen liegt die Schweiz etwas hinter Deutschland zurück. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist mit kanpp 42 Stunden minimal höher als bei uns. Alle Fakten finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Arbeitsbedingungen für Schweizer Grenzgänger“.
Ist der Wohnsitz im Ausland in der Schweiz für Sie eine Option? Dann ist Ihr Status Aufenthalter oder Wochenaufenthalter – je nachdem wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Als Wochenaufenthalter kehren Sie jedes Wochenende nach Deutschland zurück und sind nur während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnhaft. Als Aufenthalter ist Ihr Wohnsitz in der Schweiz. Zwischen Aufenthalter, Wochenaufenthalter und Grenzgänger gibt es noch weitere Unterschiede wie bspw. Versicherung, Steuer und Lebenshaltungskosten.
Die Aufenthaltsbewilligung oder Grenzgängerbewilligung ist in erster Linie abhängig von Ihrem Wohnort. Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz in die Schweiz verlagern, sind Sie Aufenthalter und benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, ist eine Grenzgängerbewilligung notwendig. Zusätzlich gibt es weitere Bewilligungen für Familiennachzug, Kurzaufenthalt und Co.
In der europäischen Union gibt es hierzu keine einheitliche Regelung, weshalb zwischen dem Wohnsitzland und dem Beschäftigungsland die Besteuerung geregelt werden muss. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist festgelegt, dass die eigentliche Besteuerung in Deutschland stattfindet. In der Schweiz wird lediglich eine Quellensteuer von 4,5% des Bruttolohns des Grenzgängers einbehalten. Weitere Informationen und Tipps finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Grenzgänger Schweiz: Wo wird die Steuerbezahlt?“
Für Ihre Lohnsteuererklärung ist das Finanzamt in Ihrem Wohnsitzstaat verantwortlich. Wenn Sie in Deutschland wohnen und nur zum Arbeiten in die Schweiz pendeln, ist der deutsche Fiskus zuständig. Als Aufenthalter mit Hauptwohnsitz in der Schweiz, sind die schweizerischen Finanzbehörden des jeweiligen Kantons bei der Versteuerung Ihres Einkommens zuständig.
In Deutschkand herrscht ein progressives Steuersystem. Je mehr Sie verdienen, desto höher wird Ihr Steuersatz. Aktuell beträgt der Spitzensteuersatz 42 Prozent. Bei einem Gehalt von knapp 60.000 Euro pro Jahr befinden Sie sich als Single bereits in dieser Besteuerung. Zusätzlich zur Einkommensteuer kommt noch Soli und Kirchensteuer in Deustchland hinzu.
Über der Grenze gelten andere Steuerbedingungen. Hier bestimmen die Kantone den Steuersatz. Je nach Wohnsitz herrschen hier gehörige Unterschiede. Im Kanton Zug bspw. beträgt der Spitzensteuersatz gerade einmal 23 Prozent, in Genf immerhin 40 Prozent. Hinzu kommt, dass der Spitzensteuersatz in der schweiz deutlich später greift. Erst bei weit über 100.000 Schweizer Franken Gehalt fällt der höchste Steuersatz in der Steuererklärung an.
Kurz und knapp: Nein. Als Grenzgänger ist es nicht zwingend notwendig, ein Konto bei einer Schweizer Bank zu eröffnen. Ihr Schweizer Arbeitgeber kann Ihr Gehalt auch nach Deutschland überweisen. Dafür ist ein besonders Kontomodell bei Ihrer deutschen Bank notwendig, was nicht jede Bank bietet. Selbst wenn Sie sich für ein Bankkonto in der Schweiz entscheiden, ist auch weiterhin ein deutsches Girokonto notwendig, um die regelmäßigen Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Mieten etc. in Deutschland zu bezahlen. In unserem Ratgeber Artikel „Das beste Konto für Grenzgänger in die Schweiz“ zeigen wir Ihnen, wie Sie sich hier am sinnvollsten organisieren und wo es gute Kontomodelle für Grenzgänger gibt.
Wie teuer ist das Leben in der Schweiz? Sehr teuer. Einfache Restaurantbesuche oder der Wocheneinkauf im Supermarkt sind wesentlich teurer als in Deutschland. Gleiches gilt für Wohraum, Mieten und Nebenkosten. Bei einem Umzug in die Schweiz sollten Sie vorab genau die entstehenden Kosten bedenken. Das Grenzgänger Modell bietet hier entscheidende Vorteile…aber auch einige Nachteile. Informieren Sie sich ausführlich über die Lebenshaltungskosten in der Schweiz für Grenzgänger.
Die Kosten für Mieten und Eigentumswerwerb spielen eine große Rolle bei der Wahl des Wohnsitzes als Aufenthalter oder Grenzgänger. In Deutschland profitieren Sie aktuell noch von günstigeren Mieten und Immobilienpreisen. In grenznähe zur Schweiz erfuhren die Mietpreise jedoch in den letzten zehn Jahren einen gehörigen Preisanstieg. Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung zunächst, wo für Sie das Wohnen als Arbeitnehmer in der Schweiz am sinnvollsten ist.
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Für Aufenthalter gibt es keine abweichende Regel. Wenn Sie Grenzgänger sind, haben Sie in Deutschland grundsätzlich den gleichen Anspruch wie in Deutschland arbeitende Eltern.
Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf gemeinsam 14 Monate haben. Ein Elternteil maximal 12 Monate. Der Höchstbetrag des Elterngelds ist 1.800 Euro pro Monat und erechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate.
In der Schweiz gibt es das sogenannte 3-Säulen-Modell. Die erste und zweite Säule sind dabei obligatorisch und auch im Anstellungsverhältnis Grenzgänger verpflichtend. Säule 1 ist die staatliche Vorsorge zur Absicherung der Existenz. Säule 2 die Pensionskasse bzw. betriebliche Altersvorsorge. Mit ihr wird ein teil des Lebensstandards abgesichert. Zusammen genügen die beiden Säulen jedoch nicht, um finanziell sorglos den Ruhestand zu verbringen.
Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Als Aufenthalter genießen Sie hier Steuerbergünstigungen in der Schweiz. Grenzgänger können eine private Altersvorsorge bei der Einkommensteuererklörung in Deutschland geltend machen. Die private Vorsorge ist für Jeden sinnvoll, egal ob Sie in der Schweiz oder in Deutschland wohnen.
Das hängt von Ihrer Entscheidung der Grenzgänger Krankenversicherung ab. Sind Sie in der Schweiz versichert, können Sie Lebenspartner und Kinder dort mit einem Zusatzbeitrag mitversichern. In der deutschen GKV fällt für die Mitversicherung der Familienmitgleider kein zusätzlicher Beitrag an.
Oft gibt es auch die Konstellation, dass der Granzgänger in der Schweiz und der Lebenpartner bei einer deutschen gesetzlichen Kasse versichert ist. In diesem Fall kann das Kind in Deutschland mitversichert werden.
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, ist das schweizerische Sozialversicherungssystem für Sie relevant. Ähnlich wie in Deutschland existiert für Arbeitnehmer die Pflicht zur Sozialversicherung. Bei der Krakenkasse haben Sie hingegen die Wahl, wo Sie Ihre Grenzgänger Krankenversicherung abschließen.
Ja. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll. Weder in Deutschland noch in der Schweiz genügt die gesetzliche Vorsorge bei Eintritt des Pflegefalls. Sie und Ihre Familienangehörigen müssen im Ernstfall die zusätzlichen Kosten für die Pflege selbst tragen. Bei Grenzgängern ist der Eigenanteil aufgrund der mangelden fehlenden Pflichversicherung im schweizerischen System sogar deutlich höher.
Mit einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie Ihr Vermögen und das Ihrer Kinder im Ernstfall. Sinnvoll ist eine Absicherung von mindestens 50 Euro Tagegeld, so dass Sie pro Monat 1.500 Euro zusätzlich für die Betreung und Pflege durch einen ambulanten Dienst oder stationär im Pflegeheim zur Verfügung haben.