Ein Szenario, vor dem jeder Angst hat – und an das jeder schon einmal denkt. Was, wenn ich meine Stelle verliere? Was, wenn ich keinen neuen Job finde?
In Deutschland mildert unsere Angst die Gewissheit , dass wir im Ernstfall durch die Arbeitslosenversicherung ein Stück weit abgesichert sind. Das Arbeitslosengeld hilft bei der Überbrückung der erwerblosen Zeit und schützt uns vor dem fianziellen Ruin.
Als Grenzgänger stellt sich nun die Frage: gibt es hier ebenfalls eine Arbeitslosenversicherung und falls ja, in welchem Land beziehe ich als Grenzgänger das Arbeitslosengeld?
Wie auch in Deutschland ist die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz obligatorisch und richtet sich nach dem Lohn. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer teilen sich die Prämienzahlung.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ist abhängig vom Jahresgehalt. Durch ein Abkommen ist geregelt, das der Arbeitsgeldanspruch für Grenzgänger mit Wohnort im Heimatstaat (Deutschland) die versicherungspflichtigen unselbstständigen Beschäftigungszeiten (Anwartschaft und Anspruchsdauer) so berücksichtigt werden, als wären sie im Inland zurückgelegt worden.
Von welcher Arbeitslosenkasse Sie Bezüge beanspruchen können hängt davon ab, welche Situation genau Eintritt.
In folgenden Fällen greift der Schutz der schweizer Arbeitslosenkasse:
Beim Verlust des Arbeitsplatzes ist jedoch die deutsche Arbeitslosenkasse zuständig, abhängig vom Wohnort. Die Höhe und Dauer der Bezüge richten sich also nach der deutschen Rechtslage. Die Zeit Ihrer Anstellung in der Schweiz wird in der Berechnung berücksichtigt, als hätten Sie in dieser Zeit in Deutschland gearbeitet. Es gilt daher auch die deutsche Beitragsbemessungsgrenze.
Damit Sie beim Verlust Ihrer Stelle einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben müssen Sie einige Fristen und Meldepflichten erfüllen. Ansonsten kann es passieren, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld niedriger berechnet wird oder gar verfällt.