Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Pendler in die Schweiz
Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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KFZ - Versicherung für Grenzgänger in die Schweiz

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Die besten Autoversicherungen für Grenzgänger
Worauf bei Fahrten in die Schweiz zu achten ist
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Grenzgänger KFZ - Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und der Schweiz. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland müssen Sie das Auto in Deutschland zulassen und versichern. 
Versicherungsschutz für Haftpflichtfälle besteht bei allen gängigen Tarifen auch in der Schweiz.
Bei Unfällen im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht – Auslandsschadenschutz ist daher wichtig. Eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrs-RS ist zusätzlich ratsam.
Je nach Fahrzeug und Tarif können Sie bei einem Vergleich viel Geld sparen. Unsere Experten beraten Sie hierzu gerne.
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 08.02.22
In diesem Ratgeber
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Autoversicherung für Grenzgänger

Die Autoversicherung ist für viele Grenzgänger elementar. Schließlich nutzen sie ihr Fahrzeug tagtäglich, um zur Arbeit zu pendeln. Daher ist es umso wichtiger, dass sie ihr Auto gut versichert wissen. Auch und vor allem im Ausland. Doch worauf müssen Grenzgänger bei ihrer Autoversicherung achten, damit sie auch im Nachbarland ordentlich versichert sind?

Mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich können erhalten Sie einfach und bequem Autoversicherungen von geprüften Anbietern. Wir vergleichen für Sie die Tarife mit Ihrer aktuellen Kfz-Versicherungen hinsichtlich Preis und Leistung.

Wichtig für Grenzgänger: Versicherungsschutz im Ausland

KGrenzgänger pendeln tagtäglich von Deutschland in ein Nachbarland um zu arbeiten. Dabei beanspruchen sie nicht nur ihr Auto häufig, was das Unfallrisiko erhöht. Sie sind im Ausland auch mit anderen Gesetzeslagen und Vorgehensweisen bei Schäden konfrontiert.

Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung besteht im selben Umfang wie in Deutschland auch innerhalb der geografischen Grenzen Europas.

Außerhalb dieser Gebiete nur, wenn das Land auf der sogenannten Grünen Karte vermerkt ist. Diese erhalten die Versicherten von ihrem Versicherer. Sie dient dazu, nachzuweisen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Zwar ist in den meisten Ländern das Kennzeichen ausreichend, doch kann die Polizei bei einem Schaden den Nachweis mittels der Grünen Karte fordern. Daher empfiehlt es sich für Grenzgänger generell, dass sie die Grüne Karte kostenlos bei ihrem Versicherer beantragen und bei sich führen.

Wer zahlt bei Schäden am eigenen Auto?

Schäden, die durch einen Dritten am eigenen Auto verursacht wurden, sind durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei übernimmt im Regelfall ein Schadensregulierungsbeauftragter die Abwicklung. Das bedeutet, der ausländische Versicherer kooperiert mit einer Versicherung in Deutschland, die sich um die Regulierung kümmert und den Schaden bezahlt.

Problematisch bei Unfällen im Ausland ist, dass jeweils nach dem Recht des Landes reguliert wird, in dem der Schaden passiert ist. Und in einigen Ländern ist die Deckungssumme bei Haftpflichtschäden stark begrenzt. Daher ist es möglich, dass ein Schaden nicht in voller Höhe bezahlt wird, da er die Deckungssumme überschreitet. Abhilfe schafft in diesem Fall ein Auslandsschadenschutz, der unter anderem von der AXA und VHV angeboten wird. Damit bekommen die Versicherten die Differenz erstattet, welche die deutsche Versicherung bezahlt hätte.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie im Falle eines Unfalls den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 250 260 0. Hier erfahren Sie, wer der Schadensregulierungsbeauftragte des ausländischen Versicherers ist. Auch wenn die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners nicht bekannt sein sollte, kann der Zentralruf der Autoversicherer helfen. Dafür müssen Sie sich das Kennzeichen des Schadenverursachers notieren.

Bei selbst verursachten Schäden am Auto: Die Kaskoversicherung

Bei Schäden am Fahrzeug, die vom Besitzer selbst verursacht oder durch Naturereignisse entstanden sind, leistet die Kaskoversicherung. Auch in diesem Fall gilt der Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Somit als Grenzgänger auch im Arbeitsland.

Die Kaskoversicherung ist zwischen einer Voll- und Teilkasko zu unterscheiden. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden durch Brand, Sturm und Hagel, Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss und Zusammenstoß mit Haarwild.

Einige Gesellschaften wie AXA, VHV und KRAVAG erweitern den Versicherungsschutz auf Schäden durch Tierbiss. Außerdem auf Zusammenstöße mit allen Tieren, nicht nur mit Haarwild.

Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich Schäden, die durch mutwillige oder böswillige Handlungen und Unfälle entstanden sind. Also auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn ein Unfall durch dessen Besitzer herbeigeführt wurde.

Unser Tipp: Es gibt deutliche Unterschiede beim Leistungsumfang der Versicherer. So bietet die AXA beispielsweise auch Versicherungsschutz bei Folgeschäden von Tierbiss – und zwar in unbegrenzter Höhe. Die KRAVAG sieht eine Neuwertentschädigung bei Totalschaden für Elektro- und Hybridautos bis 26 Monate vor und bei der VHV ist der Ersatz von Schlüsseln nach Einbruchdiebstahl oder Raub in der Teilkasko mitversichert. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Anbieter und ihre Leistungen zu vergleichen.

Welches ist die beste Autoversicherung als Grenzgänger?

Welche die beste Autoversicherung für Grenzgänger ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn letztendlich hängt dies immer von individuellen Umständen ab. So wirkt sich beispielsweise das Fahrzeugmodell auf den Beitrag aus und nicht alle Versicherer bieten denselben Leistungsumfang. Daher ist es wichtig, verschiedene Anbieter zu vergleichen und die Kfz-Versicherung passend zum eigenen Bedarf zu wählen.

Unseren Kunden empfehlen wir abhängig von ihrem individuellen Bedarf gerne die folgenden Versicherer aufgrund ihrer Leistungen:

  • AXA: Mitversicherung von Tierbiss-Folgeschäden in unbegrenzter Höhe und auf Wunsch der Einschluss eines Auslandsschutzes möglich.
  • VHV: Folgeschäden durch Tierbiss bis 3.000 Euro und Ersatz von Schlüsseln und Schlösser nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei Bedarf zusätzlicher Auslandsschutz abschließbar.

Für Elektro- und Hybridautos empfehlen wir die KRAVAG / Redstar. Der Versicherer bietet bei einem Totalschaden bis zu 24 Monate eine Neuwertentschädigung sowie eine Entschädigung von 1.000 Euro für mobile Ladegeräte und Wandladestationen, die mit einem Gebäude fest verbunden sind. Zusätzlich sind Tierbiss-Folgeschäden bis 4.000 Euro und eine Eigenschadendeckung mitversichert.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die passende Autoversicherung zu finden. Dabei berücksichtigen wir Ihre Tätigkeit als Grenzgänger und die damit verbundenen Fahrten ins Ausland. Aber auch Ihre individuellen Ansprüche an den Versicherungsschutz. Rufen Sie uns gerne an oder buchen Sie einen Termin mit einem unserer Berater.

Die Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrecht für die Schweiz!

Neben der obligatorischen Kfz-Versicherung empfiehlt sich für Grenzgänger der Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dabei müssen Sie darauf achten, dass in den Leistungen der Verkehrs-Rechtschutz für das Ausland mit enthalten ist.

Für Grenzgänger sollte die Rechtschutz ebenfalls eine Absicherung für das Arbeitsrecht im Ausland enthalten sein, ansonsten sind Rechtsstreitigkeiten mit einem Schweizer Arbeitgeber oder einem Schweizer Unfallgegner nicht enthalten.

Gerade bei Unfällen oder anderen Verkehrsdelikten wie bspw. Strafzetteln im Ausland ist ein guter Rechtsbeistand oft wichtig und entsprechend teuer. Bei einem Unfall gesteht der Verursacher gerne mal schnell die Schuld ein, bei seiner Versicherung sagt er dann aber etwas anderes.

Diese Fälle sind in Deutschland schon Zeit und Nerven raubend. Bei einem Streit mit einem Unfallgegner und seiner Versicherungsgesellschaft in der Schweiz sind Sie ohne Hilfe am Verzweifeln.

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