Die Schweizer Krankenversicherung (nach KVG) zählt mittlerweile zur meist gewählten Variante unter den Krankenversicherungen für Grenzgängern. Die Inhalte der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben und bei allen Krankenkassen gleich.
Grundsätzlich beruht der Schweizer System auf einer Kostenbeteiligung. Das bedeutet, Sie als Patient (Versicherter) sind immer an den Kosten beteiligt. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus dem sogenannten Franchise (Selbstbeteiligung). Das ist ein fester Betrag, der sich in der Regel auf 300 CHF pro Jahr beläuft, plus einem sogenannten Selbstbehalt von maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder bis 18 Jahre.
Der Leistungskatalog der Schweizer Krankenkassen und damit auch der Krankenversicherung für Grenzgänger umfasst Leistungen für Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankentransporte, Kuren und Pflege etc., abzüglich Selbstbehalt und Franchise.
Die Schweizer Krankenkasse trägt üblicherweise die Kosten für notwendige Arztbehandlungen. Der Arzt ist in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, Sie (den Patienten) darüber aufzuklären, welche Leistung genau übernommen wird und wofür gegebenenfalls eine Zuzahlung Ihrerseits fällig wird. Genaue Infos, die speziell Ihre Behandlung betreffen, erhalten Sie also immer von Ihrem behandelnden Arzt. Fragen Sie genau nach.
Behandlungen bei Komplementärmedizinern werden dann übernommen, wenn Sie von einem Facharzt durchgeführt werden, der eine entsprechende Weiterbildung in der betreffenden Komplementär-Disziplin absolviert hat. Darunter zählen unter anderem:
Eine Ärzteliste mit entsprechenden Qualifikationen ist im Internet im Medizinalberuferegister (MedReg) abrufbar.
Krankenhausbehandlungen werden von der Schweizer Kasse ausschließlich dann übernommen, wenn Sie sich in einem sogenannten Listenspital Ihres Kantons behandeln lassen, indem Sie arbeiten. Ist aus medizinischen Gründen, also beispielsweise aufgrund eines Notfalls eine Behandlung in einem anderen Spital in der Schweiz oder auch in einem Krankenhaus in Deutschland notwendig, dann trägt Ihre Kasse die Kosten ebenfalls.
Die Liste mit den entsprechenden Spitälern erhalten Sie beim kantonalen Gesundheitsdepartment oder direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Die Kostenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt in der Schweiz ist von dem sonstigen System (Franchise und Selbstbeteiligung) losgelöst und setzt sich stattdessen wie folgt zusammen:
Von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung werden in der Regel die Kosten für Medikament übernommen, die Ihnen ein Arzt verordnet. Die Apotheke kann Ihnen allerdings anstelle der Originalpräparate auch sogenannte Generika aushändigen. Bei Generika handelt es sich um Medikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten, wie das verschrieben Präparat, aber unter einen anderen Handelsnamen vertrieben werden.
Welche Medikamente, bzw. Generika von den Schweizer Krankenkassen bezahlt werden, können Sie den Arzneimittellisten unter folgendem Links entnehmen:
Wichtig zu wissen: Die Schweizer Versicherung nach KVG für Grenzgänger ist aus unserer Sicht die sinnvollste Variante. Nur in wenigen Fällen ist die PKV oder GKV in Deutschland besser geeignet. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Unter anderem folgende Maßnahmen zu Gesundheitsprävention werden von der Schweizer Kasse bezahlt:
Sobald die Behandlung durch einen zugelassenen Physiotherapeuten ärztlich verordnet ist, übernimmt die Krankenasse die Kosten. Anders die Behandlung bei Chiropraktiker. Sie wird auch ohne Verordnung von der Kasse bezahlt.
Bei Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen übernehmen die Schweizer Krankenkassen nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Bei Kinder und Jugendlichen beläuft sich der Betrag, der ausbezahlt wird, auf 180 CHF pro Jahr. Bei Erwachsenen sind die Beträge individuell verscheiden. Wie hoch die Kostenübernahme in Ihrem konkreten Fall aussehen wird, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse. Pauscal sollten Sie als Erwachsener jedoch nicht mit einer Kostenerstattung rechnen.
Hier weist das Schweizer System der Grenzgänger Krankenversicherung einige Lücken auf. Im Bereich Zahnbehandlung werden ausschließlich Kosten für Behandlungen, die aufgrund schwerer Erkrankungen des Kausystems oder in Folge einer anderen schweren Erkrankung des Patienten auftreten – zum Beispiel bei einem Herzklappenersatz oder einer Leukämie. Ansonsten sieht die Grundversicherung keine Leistung vor.
In Deutschland zählt die Zahnversicherung zu den beliebtesten Versicherungen. Für Grenzgänger ist eine Zahnzusatzversicherung umso empfehlenswerter.
Auch Hilfsmittel, sofern sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet werden, zählen zu den Leistungen der Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger.
Welche Hilfsmittel genau dazu gehören, können Sie der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste («MiGeL») entnehmen.
Bei ärztlich verordneten Kuren erhalten Sie von der Schweizer Krankenkasse eine Vergütung. Diese beläuft sich auf 10 CHF pro Tag für maximal 21 Tage im Jahr, sofern die Kur in einem zugelassenen Heilbad stattfindet. Alle Kosten darüber hinaus sind von Ihnen selbst zu tragen. Fallen während Ihres Kuraufenthalts kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Physiotherapie oder ähnliches an, werden diese von der Kasse nach dem normalen Leistungssystem separat vergütet.
Schwangere und junge Mütter müssen sich ab Schwangerschaftswoche 13 und bis Woche acht nach der Geburt an keinerlei Kosten für allgemeine medizinische Leistung beteiligen.
Hierzu zählen sowohl spezifische Mutterschaftsleistungen wie die obligatorischen sieben Routineuntersuchungen (inklusive zwei Ultraschalluntersuchungen) als auch von der Schwangerschaft unabhängige Behandlungskosten, die in diesem Zeitraum anfallen.
Spezifische Mutterschaftsleistungen können dabei sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Die Spitalkosten für Ihre Neugeborenes werden von der Kasse ebenfalls getragen. Bei einer Risikoschwangerschaft werden darüber hinaus auch weitere notwendige Ultraschalluntersuchungen übernommen. Weiterhin übernimmt die Schweizer Grundversicherung die Kosten für folgende Untersuchungen und Leistungen:
Sollten Sie nach einem Unfall oder einer Operation zuhause noch ein zeitlang auf Pflege angewiesen sein, dann übernehmen die Schweizer Kassen einen Teil der Kosten für pflegerische Leistung wie beispielsweise:
ollte die Pflege zu Hause nicht möglich sein und Sie stattdessen auf eine Unterbringung in einem Pflegeheim (wenn auch nur vorübergehend) angewiesen sein, dann übernimmt die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger die Kosten für diese Unterbringung nicht. Sie sind vom Versicherten selbst zu tragen.
Auch für Kranken- und Rettungstransporte kommt die Schweizer Kasse nur zur 50 Prozent auf. Die anderen 50 Prozent muss der Versicherte übernehmen.
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung. Das bedeutet: Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet wird nach dem Schweizer Unfallversicherungsgesetzes von seinem Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Einzige Voraussetzung: Sie müssen mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.
Bei den Leistungsinhalten der Schweizer Krankenversicherung klaffen im Vergleich zum deutschen kassenärztlichen Versicherungssystem einige Lücken.
In all diesen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Insbesondere eine Krankenzusatzversicherung in den Bereichen Zahn, stationär und ambulante Behandlungen ist sinnvoll. Als absolut wichtig ist die Pflegezusatzversicherung anzusehen, da Sie als Grenzgänger im Pflegefall deutlich schlechter abgesichert sind, als in der deutschen Pflegeversicherung Standard ist. Für weitere Beratungen, welche Zusatzversicherung zu Ihren Bedürfnissen passt, wenden Sie sich gerne an die Grenzgänger-Spezialisten.