Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
Jetzt Termin vereinbaren
Pendler in die Schweiz
Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
zum Grenzgänger Ratgeber

Leistungsinhalte der Grundversicherung
in der Schweiz

Grenzgänger Krankenversicherung nach KVG - Was ist versichert?
Alle Leistungsinhalte der Grundversicherung nach KVG im Überblick
Kein Franchise/Selbstbehalt bei Arztbesuch in Deutschland
Behandlungen in der Schweiz und Deutschland
3.381 Bewertungen mit Ø 4,89 Sternen 
DSGVO konform

Leistungen der Grundversicherung nach KVG

Das Wichtigste in Kürze

Die medizinische Grundversorgung ist in der Schweiz im KVG geregelt und in der Grundversicherung für Grenzgänger enthalten
Als Grenzgänger in die Schweiz können Sie in Deutschland und in der Schweiz medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen.
Anhand des Leistungskatalogs können Sie entscheiden, wo Ihnen als Grenzgänger die Grundversicherung ausreichend erscheint und wofür Sie eine zusätzliche Absicherung abschließen möchten.
Die Inhalte der Grundversicherung sind bei allen Schweizer Krankenversicherungen identisch
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Daniel Seeger
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 07.02.22
In diesem Ratgeber
Primary Item (H2)

Leistungsinhalte der Grundversicherung in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Die Schweizer Krankenversicherung (nach KVG) zählt mittlerweile zur meist gewählten Variante unter den Krankenversicherungen für Grenzgängern. Die Inhalte der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben und bei allen Krankenkassen gleich.

Grundsätzlich beruht der Schweizer System der Krankenversicherung auf einer Kostenbeteiligung. Das bedeutet, Sie als Versicherter und Grenzgänger sind immer an den Kosten beteiligt. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus dem sogenannten Franchise (Selbstbeteiligung).

  • Fester Betrag 300 CHF pro Jahr und
  • maximal 700 CHF pro Jahr Selbstbehalt für Erwachsene
  • maximal 350 CHF für Kinder bis 18 Jahre.

Der Leistungskatalog der Schweizer Krankenkassen und damit auch der Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz umfasst Leistungen für

  • Behandlungen
  • Medikamente
  • Hilfsmittel
  • Krankentransporte
  • Kuren
  • Pflege
  • abzüglich Selbstbehalt und Franchise.

Welche Leistungen werden von der Schweizer Grundversicherung bezahlt?

Arztbehandlungen

Die Schweizer Krankenversicherung nach KVG trägt üblicherweise die Kosten für notwendige Arztbehandlungen. Der Arzt ist in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, die Patienten darüber aufzuklären, welche Leistung genau übernommen wird und wofür gegebenenfalls eine Zuzahlung fällig wird. Genaue Infos, die speziell Ihre Behandlung betreffen, erhalten Sie also immer von Ihrem behandelnden Arzt. Fragen Sie als Grenzgänger genau nach.

Komplementärmediziner

Behandlungen bei Komplementärmedizinern werden dann von der Schweizer Krankenversicherung nach KVG übernommen, wenn Sie von einem Facharzt durchgeführt werden, der eine entsprechende Weiterbildung in der betreffenden Komplementär-Disziplin absolviert hat. Als Grenzgänger in die Schweiz können in der Regel folgende Leistungen in Anspruch genommen werden :

  • Physiotherapie
  • Akupunktur
  • Homöopathie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Anthroposophische Medizin

Eine Ärzteliste mit entsprechenden Qualifikationen ist im Internet im Medizinalberuferegister (MedReg) abrufbar.

Behandlung im Krankenhaus (Schweiz)

Krankenhausbehandlungen werden von der Schweizer Krankenkasse ausschließlich dann übernommen, wenn Sie sich als Schweizer Grenzgänger in einem sogenannten Listenspital Ihres Kantons behandeln lassen, indem Sie arbeiten. Ist aus medizinischen Gründen, also beispielsweise aufgrund eines Notfalls eine Behandlung in einem anderen Spital in der Schweiz oder auch in einem Krankenhaus in Deutschland notwendig, dann trägt Ihre Krankenversicherung die Kosten ebenfalls.

Die Liste mit den entsprechenden Spitälern erhalten Sie als Grenzgänger beim kantonalen Gesundheitsdepartment oder direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Die Kostenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt in der Schweiz ist von dem sonstigen System (Franchise und Selbstbeteiligung) losgelöst und setzt sich stattdessen wie folgt zusammen:

  • Kostenpauschale von maximal 92 CHF für höchstens 30 Tage Klinikaufenthalt
  • Pro Tag zahlen Versicherte 15 CHF (Spitalbetrag – bei stationärer Behandlung in der Schweiz und in Deutschland).
  • Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich noch in Ausbildung befinden sind von diesem Spitalbetrag befreit.

Medikamente

Von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung werden in der Regel die Kosten für Medikamente übernommen, die Ihnen ein Arzt verordnet. Die Apotheke kann Ihnen allerdings anstelle der Originalpräparate auch sogenannte Generika aushändigen. Bei Generika handelt es sich um Medikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten, wie das verschrieben Präparat, aber unter einen anderen Handelsnamen vertrieben werden.

Welche Medikamente, bzw. Generika von den Schweizer Krankenkassen bezahlt werden, können Sie als Grenzgänger den Arzneimittellisten unter folgendem Links entnehmen:

Wichtig zu wissen: Die Schweizer Versicherung nach KVG für Grenzgänger ist aus unserer Sicht die sinnvollste Variante. Nur in wenigen Fällen ist die PKV oder GKV in Deutschland besser geeignet. Wir helfen Ihnen gern dabei, die richtige Krankenversicherung zu finden. 

  • Die günstigsten Tarife für Grenzgänger 2024
  • Vergleich aus über 100 Angeboten
  • Kostenlose und unabhängige Beratung
Krankenversicherung für Grenzgänger
ab
158,90 CHF
Jetzt vergleichen

Gesundheitsprävention in der Grundversicherung

Unter anderem folgende Maßnahmen zur Gesundheitsprävention werden von der Schweizer Krankenkasse bezahlt:

  • obligatorisch alle drei Jahre eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge), bzw. bei einem vorliegenden positiven Befund nach Notwenigkeit
  • ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, alle zwei Jahre eine Mammographie (hier entfällt die Franchise)
  • zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr Dickdarmkrebs-Vorsorgeuntersuchungen, alle zwei Jahre eine Stuhlprobe, alle zehn Jahre eine Darmspiegelung (auch hier wird keine Franchise von der Kasse erhoben)

Physiotherapeut & Chiropraktiker

Sobald die Behandlung durch einen zugelassenen Physiotherapeuten ärztlich verordnet ist, übernimmt die Krankenasse die Kosten. Anders die Behandlung bei Chiropraktiker. Sie wird auch ohne Verordnung von der Krankenkasse bezahlt.

Sehhilfen

Bei Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen übernehmen die Schweizer Krankenkassen nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Bei Kinder und Jugendlichen beläuft sich der Betrag, der ausbezahlt wird, auf 180 CHF pro Jahr. Bei Erwachsenen sind die Beträge individuell verschieden. Wie hoch die Kostenübernahme in Ihrem konkreten Fall als Grenzgänger aussehen wird, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse. Pauschal sollten Sie als Erwachsener jedoch nicht mit einer Kostenerstattung rechnen.

Grundversicherung für die Behandlung beim Zahnarzt

Hier weist das Schweizer System der Grenzgänger Krankenversicherung einige Lücken auf. Im Bereich Zahnbehandlung werden ausschließlich Kosten für Behandlungen, die aufgrund schwerer Erkrankungen des Kausystems oder in Folge einer anderen schweren Erkrankung des Patienten auftreten – zum Beispiel bei einem Herzklappenersatz oder einer Leukämie. Ansonsten sieht die Grundversicherung keine Leistung vor.

In Deutschland zählt die Zahnversicherung zu den beliebtesten Versicherungen. Für Grenzgänger in die Schweiz ist eine Zahnzusatzversicherung umso empfehlenswerter.

Hilfsmittel

Auch Hilfsmittel, sofern sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet werden, zählen zu den Leistungen der Schweizer Krankenversicherung nach KVG für Grenzgänger.

Welche Hilfsmittel genau dazu gehören, können Sie der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste («MiGeL») entnehmen.

Kuren

Bei ärztlich verordneten Kuren erhalten Sie als Grenzgänger von der Schweizer Krankenkasse eine Vergütung. Diese beläuft sich auf 10 CHF pro Tag für maximal 21 Tage im Jahr, sofern die Kur in einem zugelassenen Heilbad stattfindet. Alle Kosten darüber hinaus sind von Ihnen selbst zu tragen. Fallen während Ihres Kuraufenthalts Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Physiotherapie oder ähnliches an, werden diese von der Schweizer Krankenversicherung nach dem normalen Leistungssystem separat vergütet.

Grundversicherung während Schwangerschaft und Geburt

Schwangere und junge Mütter müssen sich ab Schwangerschaftswoche 13 und bis Woche acht nach der Geburt an keinerlei Kosten für allgemeine medizinische Leistung beteiligen.

Hierzu zählen sowohl spezifische Mutterschaftsleistungen wie die obligatorischen sieben Routineuntersuchungen (inklusive zwei Ultraschalluntersuchungen) als auch von der Schwangerschaft unabhängige Behandlungskosten, die in diesem Zeitraum anfallen.

Spezifische Mutterschaftsleistungen können dabei sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Die Spitalkosten für Ihre Neugeborenes werden von der Kasse ebenfalls getragen. Bei einer Risikoschwangerschaft werden darüber hinaus auch weitere notwendige Ultraschalluntersuchungen übernommen. Weiterhin übernimmt die Schweizer Grundversicherung nach KVG die Kosten für folgende Untersuchungen und Leistungen:

  • Ersttrimestertest (Messung der Nackentransparenz) zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13
  • Bluttest zur Bestimmung bestimmter Faktoren im mütterlichen Blut
  • Nicht invasiver Trisomie-Test, für den Fall, dass ein erhöhtes Risiko für Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt (zum Beispiel hohes Alter der Eltern)
  • Fruchtwasseruntersuchung bei positivem Befund des Trisomie-Test
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Kosten für die Geburt (zuhause, in Spital oder Geburtshaus)
  • eine Nachkontrolle zwischen der sechsten und zehnten Woche
  • drei Stillberatungen durch eine Hebamme
  • Wochenbettbetreuung durch ein Hebamme

Kosten für häusliche Pflege sowie Rettungs- und Krankentransporte

Sollten Sie als Schweizer Grenzgänger nach einem Unfall oder einer Operation zuhause noch ein zeitlang auf Pflege angewiesen sein, dann übernehmen die Schweizer Krankenkassen einen Teil der Kosten für pflegerische Leistung wie beispielsweise:

  • Verband wechseln
  • Wunde reinigen
  • Blutdruck messen
  • Beratung bei der Einnahme von Medikamenten
  • Beratung für den Gebrauch medizinischer Geräte etc.

Sollte die Pflege zu Hause nicht möglich sein und Sie stattdessen auf eine Unterbringung in einem Pflegeheim (wenn auch nur vorübergehend) angewiesen sein, dann übernimmt die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger die Kosten für diese Unterbringung nicht. Sie sind vom Versicherten selbst zu tragen. Für Schweizer Grenzgänger empfiehlt sich grundsätzlich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.  

Auch für Kranken- und Rettungstransporte kommt die Schweizer Kasse nur zur 50 Prozent auf. Die anderen 50 Prozent muss der Versicherte übernehmen.

Sonderfall Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung. Das bedeutet: Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet wird nach dem Schweizer Unfallversicherungsgesetzes von seinem Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Einzige Voraussetzung: Sie müssen mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.

  • Die günstigsten Tarife für Grenzgänger 2024
  • Vergleich aus über 100 Angeboten
  • Kostenlose und unabhängige Beratung
Krankenversicherung für Grenzgänger
ab
158,90 CHF
Jetzt vergleichen

Impfungen im Rahmen der Schweizer Grundversicherung

Impfung gegen...

Versichert sind...

Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis-B, Haemophilus-Influenza Typ B, CoVid, Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis)
Alle versicherten Personen
Hepatitis-A
Spezielle Risikogruppen
Gebärmutterhalskrebs
Mädchen und junge Frauen zwischen elf und 27 Jahren
Krebserkrankungen, die durch humane Papillomaviren verursacht werden
Jungen und Männer zwischen elf und 27 Jahren, allerdings ausschließlich im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms

In welchem Fall lohnt sich eine Zusatzabsicherung zur Schweizer Grundversicherung

Bei den Leistungsinhalten der Schweizer Krankenversicherung klaffen im Vergleich zum deutschen kassenärztlichen Versicherungssystem einige Lücken.

  • So werden Behandlungen in Privat- oder Halb-Privat-Abteilungen eines schweizer Spitals oder eines deutschen Krankenhauses nicht übernommen.
  • Die Zuzahlungen für Brillen sind gering bzw. es gibt überhaupt keine.
  • Die Kosten für normale Zahnbehandlungen, wie beispielsweise Kariesbehandlungen oder Füllungen sowie für Zahnspangen werden ebenfalls nicht übernommen.
  • Im Falle einer notwendigen Pflege zuhause (z.B. nach einem Unfall), für Kranken- oder Rettungstransporten bleibt ein großer Anteil der Kosten an Ihnen hängen. Die Schweizer Kassen übernehmen hier nur einen geringen Part.

In all diesen Fällen empfiehlt sich für Schweizer Grenzgänger der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Insbesondere eine Krankenzusatzversicherung in den Bereichen Zahn, stationär und ambulante Behandlungen ist sinnvoll. Als absolut wichtig ist die Pflegezusatzversicherung anzusehen, da Sie als Schweizer Grenzgänger im Pflegefall deutlich schlechter abgesichert sind, als in der deutschen Pflegeversicherung Standard ist. Auch eine Zusatzversicherung für Reise-Impfungen kann sinnvoll sein. Für weitere Beratungen, welche Zusatzversicherung zu Ihren Bedürfnissen passt, wenden Sie sich gerne an die Grenzgänger-Spezialisten.

phone-handsetarrow-right-circle