Die Schweizer Krankenversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) ist die beliebteste Variante bei Grenzgängern in die Schweiz und meistens auch unsere Empfehlung. Sie bildet sozusagen eine gute Mischung aus der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus Deutschland. Aufgrund der vielen Vorteile, wie bspw. der günstige Beitrag zur Basisabsicherung unabhängig von Ihrem Gehalt, tendieren viele Pendler in die Schweiz zur KVG-Absicherung.
Die deutsche GKV für Grenzgänger und die deutsche PKV für Grenzgänger sind Ihre anderen Optionen. Wir informieren Sie gerne ausführlich über das Pro und Contra verschiedener Optionen der Krankenversicherung für Schweizer Grenzgänger. Unsere Ziel ist es, Sie so zu beraten dass Sie die individuell bestmögliche Entscheidung für Ihre Krankenversicherung treffen können.
Besonders attraktiv ist die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger durch das EU/EFTA-System und das Formular E106. Nichts desto trotz muss jeder Grenzgänger für sich abwägen, was letztlich die passende Versicherung und Krankenkasse ist. Die Anforderungen an eine Grenzgänger-Versicherung in der Schweiz können ganz unterschiedlich sein. Eine Entscheidung sollte darum wohlüberlegt sein. Insbesondere wenn Sie voraussichtlich länger als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten werden.
Wenn Ihnen als Grenzgänger diese Faktoren wichtig sind, ist die Versicherung nach KVG das Modell Ihrer Wahl:
Das Thema Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz ist dennoch sehr komplex. Eine ausführliche und individuelle Beratung ist insbesondere bei dieser Form der Absicherung unumgänglich. Rufen Sie uns an: +49 7621 71171
Das System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in Deutschland ist Ihnen sicherlich im Wesentlichen bekannt. Beide Varianten können ebenfalls als Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz gewählt werden. Die Schweizer Krankenversicherung Nach KVG ist im Vergleich zum Deutschen System allerdings etwas anders aufgebaut. Einige Punkte der unterschiedlichen Krankenversicherungen sind ähnlich, andere hingegen grundverschieden. Dies sollte Einfluss auf Ihre Entscheidung für oder gegen eine Krankenversicherung haben.
Die wichtigsten Komponenten der Krankenversicherung nach KVG im Überblick:
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist in der Schweiz der Beitrag unabhängig vom Einkommen.
Die monatlichen Beiträge der Schweizer Krankenversicherung sind für Grenzgänger in der Regel günstiger als in der deutschen GKV.
Im Schweizer System gibt es immer einen Selbstbehalt (Franchise). Dieser Betrag ist jährlich zu entrichten und wird vorab festgelegt (aktuell 300 CHF). Zusätzlich trägt der Versicherte 10 Prozent von jeder Arztrechnung selbst. Der Betrag ist pro Jahr gedeckelt: Die maximale Selbstbeteiligung liegt aktuell bei 700 CHF/Jahr für Erwachsene, 350 CHF für Kinder unter 18 Jahren.
Die Grundversicherung der Schweizer Krankenversicherung nach KGV für Grenzgänger garantiert für alle Versicherten den gleichen Leistungskatalog. Mit Zusatzversicherungen können Sie die Grundversicherung ergänzen. Die Zusatzversicherung kann durch eine deutsche private Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
Familienangehörige von Grenzgängern sind zwar in der Schweizer Krankenversicherung nach KVG nicht kostenfrei versichert, wie in der deutschen GKV für Grenzgänger, können aber relativ günstig mitversichert werden.
Wichtig zu wissen: Die Schweizer Versicherung nach KVG für Grenzgänger ist aus unserer Sicht die sinnvollste Variante. Nur in wenigen Fällen ist die PKV oder GKV in Deutschland besser geeignet. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Das heißt: Sie können nicht ohne Versicherung sein. Demnach werden Sie auch automatisch nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz versichert, wenn Sie einen Job in diesem Land antreten.
Als Grenzgänger in die Schweiz haben Sie allerdings die Wahl, wie und in welcher Krankenkasse Sie krankenversichert sein möchten: das sogenannte Optionsrecht gilt, wenn der Arbeitsort in der Schweiz und der Wohnort in Deutschland ist. Dabei können Sie sich als Grenzgänger neben der Schweizer Krankenversicherung noch zwischen zwei weitere Varianten auswählen: der PKV oder GKV in Deutschland.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht müssen Sie aktiv in Ihrem zuständigen Kanton beantragen. Sie nutzen dadurch als Grenzgänger Ihr Optionsrecht für die Wahl der Krankenversicherung. Dies dürfen Sie lediglich einmalig ausüben mit einer Frist von drei Monaten nach Arbeitsbeginn. Mit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz müssen Sie gleichzeitig nachweisen, dass Sie an Ihrem Wohnort entsprechend über eine Krankenversicherung verfügen.
Ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz schafft zusätzliche Anreize, als Grenzgänger die Schweizer Krankenversicherung nach KVG zu wählen. Mit dem EU/EFTA-System und dem Formular E106 können als Pendler zwischen Deutschland und der Schweiz einige Nachteile der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Schweiz nach KVG ausgleichen.
Viele Grenzgänger in die Schweiz möchten sich gerne an Ihrem Wohnort behandeln lassen und weiterhin die bekannten Ärzte aufsuchen. Auch die Möglichkeit, Medikamente vor Ort zu kaufen oder sich dort sogar im Krankenhaus behandeln zu lassen, kann mitunter sinnvoll sein. In der Schweizer Krankenversicherung ist die Behandlung und Versorgung im Ausland generell nicht abgedeckt und nur auf eigene Kosten für Grenzgänger möglich.
Das Formular E106 schafft Abhilfe für Grenzgänger. Sie erhalten das Formular bei Ihrer Schweizer Krankenversicherung und reichen es bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in Deutschland ein. Diese fungiert als Aushilfskasse für die Abrechnung der Leistungen. Bei welcher GKV Sie versichert sein möchten, entscheiden Sie als Grenzgänger selbst. Dadurch können Sie in beiden Ländern medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten sind durch Ihre Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger gedeckt. Das Leistungsniveau in Deutschland entspricht dem Leistungskatalog der deutschen GKV und somit dem Sozialgesetzbuch in Deutschland.
Zwei weitere Punkte im EU/EFTA-System und dem Formular E106 sind sehr attraktiv:
Damit ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland eine umfängliche Absicherung im Krankheitsfall sichergestellt. Ein großer Vorteil der Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger.
Welche Leistungen übernommen werden ist dabei ganz klar geregelt und folgt den Gesetzten des jeweiligen Landes:
Sollten Sie sich für die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger und das Formular E106 entscheiden, müssen Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Anders als bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind Sie dann nach dem Schweizer KVG nicht automatisch pflegeversichert.
Das bedeutet, Sie müssen sich als Grenzgänger bei der Wahl des Schweizer Modells selbst um die Pflegeversicherung kümmern. Andernfalls erhalten Sie bei Eintritt des Pflegefalls von Ihrer deutschen Aushilfskasse ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen. Dieser Aspekt sollte von Grenzgängern nicht unterschätzt werden, beachtet man die stetig steigende Zahl der pflegebedürftigen Personen.
Steht in jüngeren Jahren das Thema „Pflege im Alter“ häufig noch nicht im Fokus, gewinnt es über die Jahre zunehmend an Relevanz. Muss eine Pflege organisiert werden, zieht das fast immer hohe Kosten nach sich. Die Pflegekosten müssen aus dem eigenen Vermögen beglichen werden.
Reicht das nicht aus, müssen im schlimmsten Fall die Kinder einspringen. Mit einer Pflegezusatzverversicherung für Grenzgänger, bzw. der entsprechenden Tagegeldabsicherung, können Sie vorsorgen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Pflege im definierten Umfang abhängig vom Pflegegrad – egal ob im Heim oder zuhause bei der Familie.
Die private Pflegeversicherung ist ein Muss. Daneben gibt es aber noch weitere hilfreiche Zusatzversicherungen, die Sie als Grenzgänger in die Schweiz für eine umfängliche Absicherung abschließen können:
Bei Ihrer Entscheidung für eine der Krankenversicherungs-Varianten sollten Sie als Grenzgänger auch immer darüber nachdenken, wie Sie wieder in das deutsche Versicherungssystem zurückkommen – insbesondere in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung kann verschiedene Anlässe haben:
Sind Sie in Deutschland privat versichert, kann der Wechsel mit Auflagen verbunden sein. Ab einem Alter von 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse sogar ausgeschlossen.
Wählen Sie als Grenzgänger die Schweizer Krankenversicherung ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung garantiert. Egal, ob Sie aus beruflichen Gründen zurück nach Deutschland kehren und wieder eine Versicherung vor Ort benötigen. Oder, ob Sie in die verdiente Rente übergehen und Bezüge aus der deutschen Rentenversicherung erhalten. Der Wechsel zurück in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist problemlos zu vollziehen. Ihr Vorteil: Sie sichern sich damit verhältnismäßig günstige Versicherungsbeiträge im Alter bei gleichzeitig guter Abdeckung an medizinischen Leistungen.