Ja und Nein – wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte. Ob für Sie als Schweizer Grenzgänger eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von zwei Punkten ab:
- Ihren individuellen Bedürfnissen
- Der Art der Zusatzversicherung
Sie gehen zum Heilpraktiker? Ihnen hilft Akupunktur? Und überhaupt schwören Sie auf chinesische Heilmethoden anstelle der konventionellen Medizin? Dann ist eine ambulante Zusatzversicherung für Grenzgänger mit Schwerpunkt der Leistungserstattung für Alternativmedizin sicherlich eine gute Entscheidung.
Beispiel: Professionelle Zahnreinigung bei der Zahnzusatzversicherung.
- Sie lassen regelmäßig die Zähne reinigen? Dann integrieren Sie den Baustein in den Zahntarif.
- Sie wollen lediglich teuren Zahnersatz absichern? Dann verzichten Sie auf den Tarifbaustein PZR bei der Zahnversicherung.
Sie legen beim Optiker keinen Wert auf ein modisches Gestellt und Ihre Brille hält ohnehin meist Jahre? Dann raten wir von einer Brillen-Zusatzversicherung ab.
Das Positive bei einer privaten Krankenversicherung ist, dass Sie sich als Grenzgänger genau die Leistungsinhalte aussuchen können, die Sie später auch nutzen werden. So können Sie einzelne Tarifbausteine oder Behandlungsmethoden bei ambulanten Zusatzversicherungen auch als Arbeitnehmer in der Schweiz beinahe beliebig einschließen oder darauf verzichten.
Diese Gründe sprechen für eine ergänzende Absicherung durch Zusatztarife:
Per Gesetz ist definiert, dass gesetzliche Krankenversicherte bei medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch auf sogenannte Pflichtleistungen haben. Diese ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch und müssen alle Krankenkassen in Deutschland erfüllen. Die Kostenübernahme der medizinischen Grundversorgung im Krankheitsfall wird dadurch sichergestellt.
Als Grenzgänger in die Schweiz greift dieser Leistungskatalog der Krankenversicherung, sofern Sie sich in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern oder über das Formular E106 mit Schweizer Krankenversicherung in Deutschland behandeln lassen.
Die Pflichtleistungen umfassen circa 95 Prozent des Leistungskatalogs der jeweiligen Krankenversicherung, bspw. AOK, Barmer, Techniker oder DAK. Die restlichen 5 Prozent sind freiwillige individuelle Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen und können sich stark voneinander unterscheiden. Ebenso besteht keine rechtliche Verpflichtung der Krankenkasse, die Zusatzleistung in Zukunft aufrechtzuerhalten – gesetzlich vorgegeben ist immer nur die Pflichtleistung.
Bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung sollten Sie als Grenzgänger in die Schweiz erst die Entscheidung für eine der drei unterschiedlichen Möglichkeiten der Grenzgänger-Krankenversicherung treffen.
Wählen Sie die freiwillige gesetzliche Krankenkasse (GKV) in Deutschland, sollten Sie im zweiten Schritt die individuellen Zusatzleistungen der jeweiligen GKV vergleichen. Nehmen Sie diejenige Krankenkasse, die am ehesten Ihre Wünsche abdeckt. Mittlerweile bezuschussen bspw. viele Kassen die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt mit einem jährlichen Betrag. Andere Krankenversicherungen unterstützen einen Teil der naturheilkundlichen Verfahren oder kooperieren mit Spezialkliniken bei bestimmten Diagnosen.
Darüber wurden in den letzten Jahren viel diskutiert. Gefühlt reduzieren sich die Pflichtleistungen der Krankenversicherungen bei gleichzeitig steigenden Beiträgen immer mehr. Besonders bei der Zahnarztrechnung ist dies deutlich zu spüren.
Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Krankenkasse bzw. Schweizer Krankenkasse deckt im Wesentlichen alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen von Krankheiten ab, die medizinisch notwendig sind.
Die Problematik dabei liegt in den immer teurer werdenden medizinischen Möglichkeiten.
Wo früher noch einfache, kostengünstige Diagnostik und Behandlung die Regel waren, können heute mit Hilfe von neusten wissenschaftlichen Möglichkeiten sowie leistungsstarken Geräten, Verfahren und Laboranalysen moderne Therapiemöglichkeiten angeboten werden.
Die Krankenkasse – egal ob in Deutschland oder der Schweiz – unterliegt zusätzlich dem Diktat der Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen der gesetzlichen Leistungsvorschrift wird die Behandlungsmethode unterstützt, die medizinisch zum Erfolg führt aber gleichzeitig kostengünstig und ausreichend ist. Wählen Sie als Grenzgänger das Optionsrecht und nutzen das Formular E106, gilt dasselbe Prinzip.
Alle Leistungen, die über eine medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen und nicht zum Leistungskatalog an Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse gehören, werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Private Krankenzusatzversicherungen für Grenzgänger decken diesen Teil ab.
Beispiel: Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Festkostenzuschuss (50%-65%) der Regelversorgung mit einer kostengünstigen Krone. In der Schweiz ist die Leistung der KVG sogar noch geringer und nur in absoluten Ausnahmefällen wird geleistet. Wer dennoch als Grenzgänger die Versorgung mit einem hochwertigen Implantat wünscht, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Ein Eigenanteil von 2.000 Euro oder mehr pro Zahn ist dabei keine Seltenheit.