Wie der Name schon sagt, dient eine private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zu einer bestehenden Krankheitsvorsorge. Versicherbar sind grundsätzlich alle in Deutschland gesetzlich pflichtversicherten Personen. Der Erstwohnsitz der versicherten Person hat in der Regel in Deutschland zu sein. Daher gibt es gerade für Grenzgänger bzw. im europäischen Ausland lebende Menschen nur eingeschränkte Möglichkeiten. Sie können leider nicht auf die komplette Tarifauswahl des deutschen Versicherungsmarktes zurückgreifen. Wir helfen Ihnen dabei, trotzdem den passenden Tarif zu finden.
Privat versicherte Personen können keine separate Zusatzkrankenversicherung bei einem anderen Anbieter abschließen. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen verbieten eine Doppelversicherung. Eine Ausnahme von dieser Regel ist die Auslandskrankenversicherung.
Die Versicherungsprämie für eine private Zusatzversicherung ist prinzipiell abhängig von drei Faktoren:
- Umfang der Leistung
- Alter der VP (Versicherten Person)
- Gesundheitszustand
Je nach Gesundheitszustand kann die Versicherungsgesellschaft auf einen Risikozuschlag zur normalen Versicherungsprämie bestehen. Bei einer Zahnzusatzversicherung gibt es bspw. Zuschläge für fehlende Zähne. Pro fehlenden Zahn erhöht sich der Monatsbeitrag um ein bis sechs Euro. Der Umfang der Leistung bezieht sich einerseits auf die im Versicherungsschutz allgemein enthaltenen Bausteine (bspw. Zahnersatz) und andererseits auf die Höhe der tariflichen Absicherung.
Meist unterscheiden Gesellschaften in drei Stufen hinsichtlich der Absicherungshöhe einer Zusatzversicherung:
- Basisschutz: Grundabsicherung, bspw. Kostenübernahme bei Zahnersatz von 50%
- Komfortschutz: Solide Absicherung mit geringerem Eigenanteil, bspw. Kostenübernahme bei Zahnersatz von 80%
- Premiumschutz: Bestmögliche Absicherung mit keinem oder sehr geringem Eigenanteil, bspw. Kostenübernahme bei Zahnersatz von 100%
Als letztes ist das Eintrittsalter von Bedeutung für den Beitrag. Je jünger Sie sind, desto geringer sind in der Regel die Versicherungsprämien. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Tarifen mit Altersrückstellung und Tarifen ohne Altersrückstellung.
Kalkuliert eine Gesellschaft in Ihre Prämien Rückstellungen für das Alter ein, dann sind die Prämien in jungen Jahren teurer als die Risikoklasse es erfordern würde. Dafür entfallen später die altersbedingten Anpassungen: die Prämie bleibt tendenziell stabiler.
Eine Zusatzversicherung ohne Altersrückstellung bildet diese Reserven nicht. Dadurch ist der Beitrag in jüngeren Jahren oft deutlich niedriger. Beim Erreichen definierter Altersgrenzen erhöht sich dann jedoch die Prämie.
Wer sich privat versichern möchte, muss Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Im Antrag für eine ambulante oder stationäre Krankenzusatzversicherung möchte die Versicherungsgesellschaft fast immer über Ihren aktuelle Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen und früheren Behandlungen Auskunft haben.
Vorteile der Gesundheitsprüfung:
- Gesündere Versichertengemeinschaft
- Stabilere Beiträge
- Umfassender Versicherungsschutz
Eine Gesundheitsprüfung dient dem Versicherer zur Risikoeinschätzung. Tarife mit einer gründlichen Prüfung haben den Vorteil, dass sie deutlicher länger stabile Beiträge besitzen. Deswegen sind solche Tarife auch für Sie als Versicherungsnehmer empfehlenswert. Die Versichertengemeinschaft ist durchschnittlich gesünder, weswegen weniger Leistungsfälle anfallen und die Versicherung langfristig stabil bleiben kann.
Nachteile der Gesundheitsprüfung:
- Keine Annahme bei schlechter Gesundheit
- Höherer Beitrag durch Risikozuschlag
- Ausschluss bestimmter Diagnosen/Therapien
Der Nachteil: je nach Vorerkrankung erhalten Sie keine Krankenversicherung mehr – die Versicherungsgesellschaft lehnt Ihren Antrag ab. Alternativ kann es zu einem Risikozuschlag auf den Beitrag oder zu einem Ausschluss bestimmter Diagnosen bzw. Behandlungen kommen.
Die Gesundheitsprüfung umfasst je nach Art der Krankenzusatzversicherung diese Themen:
- Aktueller Gesundheitszustand
- Festgestellte Diagnosen
- Laufende oder angeratene Maßnahmen
- Unfälle in der Vergangenheit
- Krankenhausaufenthalte
- Ambulante Therapien (bspw. Physiotherapie oder Psychotherapie)
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte keinesfalls leichtfertig erfolgen. Sie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Das gehört zu Ihren sogenannten Obliegenheiten. Wenn Sie die Antwort nicht genau kennen, fragen Sie Ihren Arzt oder Zahnarzt. Ansonsten droht später ein böses Erwachen.
Die Versicherungsgesellschaft prüft Ihre Patientenakte, sobald zum ersten Mal eine größere Behandlung ansteht und Sie Leistungen aus der Zusatzversicherung für Grenzgänger in Anspruch nehmen. Findet sie hierbei einen Hinweis auf unwahre oder unvollständige Angaben, kann die Gesellschaft den Vertrag außerordentlich kündigen. Die bezahlten Beiträge sind verloren und Sie stehen ohne Versicherungsschutz da.
Zu Beginn des Versicherungsschutzes kann es bei einer Zusatzversicherung zu einer Wartezeit kommen. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar schon läuft und Sie Prämien bezahlen, die Versicherungsgesellschaft aber in diesem Zeitraum noch keine Leistungen erbringt. Bei Zahnzusatzversicherungen ist dies gelegentlich der Fall. Wartezeiten von drei bis acht Monaten für bestimmte Behandlungen sind hierbei normal.
Die Mindestvertragslaufzeit der Zusatzkrankenversicherung darf maximal 24 Monate betragen. Bei vielen Tarifen verzichten die Gesellschaften jedoch auf diese Regelung, so dass eine Kündigung auch früher erfolgen kann. Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Versicherung automatisch um um 12 Monate. Einige Tarife verzichten gänzlich auf eine Vertragslaufzeit und bieten Ihnen als Grenzgänger ein tägliches Kündigungsrecht.
Bei der Kündigung eines Zusatztarifs gibt es zwei Möglichkeiten: ordentliche und außerordentliche Kündigung. Das ordentliche Kündigungsrecht besitzen Sie immer zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer bestimmten Kündigungsfrist. Bspw. drei Monate zum Kalenderjahresende. Einige wenige Gesellschaften bieten mittlerweile die Option eines täglichen Kündigungsrechtes.
Das außerordentliche Kündigungsrecht wird Ihnen immer dann gewährt, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine planmäßige oder außerplanmäßige Beitragserhöhung ist.
Sie besitzen zu Beginn Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bereits eine oder mehrere Zusatzversicherungen? Dann lassen Sie uns diese prüfen. Bei einigen Tarifen führt die Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz automatisch zur Kündigung bzw. Vertragsauflösung. Wir helfen Ihnen, dies richtig anzugehen.
Welches die richtige Krankenzusatzversicherung für Sie als Grenzgänger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vorsorgliche alle Tarifbausteine abzuschließen wäre ebenso wenig empfehlenswert, wie gänzlich auf eine ambulante Zusatzversicherung zu verzichten. Wichtig ist die Abstimmung der Absicherung auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
- Welche Leistungen möchten Sie haben?
- Welche Leistungen sind abgesichert?
- Benötigen Sie sämtliche Tarifbausteine?
- Wie hoch sind die Kosten?
- In welcher Höhe sind die Erstattungen?
Die Zahnzusatzversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Auslandskrankenversicherung sind generell sinnvolle Tarife für Pendler zwischen Deutschland und der Schweiz. Das Krankentagegeld ist für Alleinverdiener der Familie ein absolutes Muss.
Die Absicherung von Brille, Heilpraktiker, Vorsorge oder als Privatpatient im Krankenhaus hingegen hängen stark von Ihren persönlichen Wünschen ab. Sie können sehr hilfreich sein.
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist nicht empfehlenswert.