Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen als Grenzgänger den kostengünstigen Zugang zu Alternativmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Bei vielen Krankheitsbildern zeigen Akupunktur, Homöopathie und Naturheilkunde wirkungsvolle Resultate.
Naturheilverfahren zeigen bei Ihnen positive Ergebnisse? Sie gehen lieber zum Heilpraktiker als zum Hausarzt? Dann ist eine private Krankenzusatzversicherung mit Schwerpunkt im Bereich Alternativmedizin die richtige Wahl. Wir zeigen Ihnen die besten Heilpraktikerversicherungen als ideale Ergänzung zu Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung.
Definitiv – sofern Sie alternative Heilmethoden bevorzugen und regelmäßig als Ergänzung zur Schulmedizin nutzen. Definitiv nicht, wenn Sie bislang die Besuche bei einem Heilpraktiker an einer Hand abzählen können und dies zukünftig auch nicht ändern wollen.
Es kommt – wie so oft – auf Ihre Vorstellungen und individuellen Bedürfnisse an. Wenn Sie die Leistungen nutzen, ist eine Heilpraktikerversicherung auch für Grenzgänger in die Schweiz sinnvoll.
Die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden. Die Behandlungsmethoden aus dem Hufelandverzeichnis werden erstattet und Psychotherapie bei einem Heilpraktiker ist versichert. Bei Versicherungsprämien von unter 20 Euro pro Monat können Sie bereits Leistungen von jährlich bis zu 1.000 Euro erhalten.
In den Pflichtleistungen der deutschen Kassen sind gemäß dem Sozialgesetzbuch keine Leistungen für Alternativmedizin, Naturheilverfahren und dergleichen vorgesehen. Gleiches gilt, wenn Sie sich bei der Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung für die Schweizer KVG entschieden haben. Wollen Sie dennoch die Behandlung bei einem Heilpraktiker durchführen, wird Ihnen eine privatärztliche Rechnung gestellt.
Einige gesetzlichen Krankenversicherungen bieten im Rahmen ihrer Zusatzleistungen und Bonusprogramme die Möglichkeit, Heilpraktikerleistungen in Anspruch zu nehmen. Je nach Kasse beschränkt sich die Kostenerstattung auf bspw. Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Die Zusatzleistungen sind freiwillige Zuschüsse der Kasse gemäß ihrer Satzung. Diese können sich jährlich ändern oder ganz entfallen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Nutzen Sie das Formular E106, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf diese Leistung.
Ein Heilpraktiker (bzw. Heilberufe, die Naturheilverfahren anbieten) rechnet privat ab und unterliegt dabei prinzipiell keinen Richtlinien. Als Patient müssen Sie jedoch vor der Behandlung über die Kosten und das Abrechnungsprinzip informiert werden.
Wichtig: Die Erstattung der ambulanten Zusatzversicherung bzw. der privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Die Rechnung muss erstellt sein gemäß:
Die GebüH, GOÄ und das Hufelandverzeichnis geben dem Heilpraktiker die Orientierung, in welcher Höhe die Abrechnung der jeweiligen Behandlung empfohlen ist (Ober- und Untergrenze). Für die Versicherungsgesellschaft sind diese Grenzen ebenfalls die Richtlinie. Stell der Heilpraktiker eine höhere Rechnung aus, wird der Mehrbetrag meist nicht durch die Zusatzversicherung erstattet.
Der Heilpraktiker legt seinen Stundensatz bzw. seine Behandlungskosten selbst fest. Er ist nicht and die Gebührenordnung für Heilpraktiker gebunden. Die Stundensätze variieren bei einer Behandlung in Deutschland der Regel zwischen 60 und 120 Euro.
Beispiel: Für eine Erstanamnese (Erstgespräch und Untersuchung) sieht die GebüH einen Maximalbetrag von 83,50 Euro vor (Ziffer 1, 2 und 4 GebüH). Realistisch ist hier jedoch ein Heilpraktikerhonorar von 100 bis 140 Euro.
Generell können Sie als Grenzgänger einen Heilpraktiker in der Schweiz besuchen und sich dort behandeln lassen. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt beachten, dass:
Bei der Auswahl der richtigen Absicherung für Grenzgänger ist es wichtig, die tariflichen Leistungen mit Ihren individuellen Bedürfnissen abzustimmen. Diese vier Punkte sind besonders wichtig:
Wie so oft steht das Wichtigste im Kleingedruckten. Im Fall einer Heilpraktiker Zusatzversicherung für Grenzgänger sind das die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Hier wird genau beschrieben, welche Leistungen durch den Tarif abgedeckt sind. Achten Sie dabei auf diese Inhalte:
Ambulante Naturheilverfahren durch Ärzte
Behandlung durch Heilpraktiker
Arzneimittel bei Naturheilverfahren
Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis und GebüH
Die prozentuale Erstattungshöhe sagt aus, zu welchem Prozentsatz die Versicherung die Kosten der Behandlung übernimmt. Bei einer Erstattung von bspw. 70 Prozent bleiben die restlichen 30 Prozent der Rechnung bei Ihnen. Je höher die prozentuale Kostenübernahme, desto höher der Versicherungsbeitrag für die Heilpraktikerversicherung.
Viele Tarife für Naturheilverfahren arbeiten mit einer jährlichen Summenbegrenzung. Im Tarif NaturMed Plus der Württembergischen Versicherung werden bspw. jährlich 100 Prozent der Heilpraktikerrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro übernommen. Diese Höchstgrenzen variieren von Tarif zu Tarif.
Komplementärmedizin bzw. Alternativmedizin ist der Überbegriff für alle Behandlungsmethoden, die sich als Ergänzung zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin verstehen. Dazu zählen bspw. Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Pflanzenheilkunde oder chinesische Behandlungen.
Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V. enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sowie lern- und lehrbar sind.
Im Hufelandverzeichnis ist für die unterschiedlichen Therapierichtungen (wie z.B. ‘Bewegungstherapie’) eine Reihe Einzelleistungen aufgeführt.
Die günstigste Zusatzversicherung für Naturheilverfahren ist bereits ab 5 Euro Monatsbeitrag erhältlich. Die Versicherungsprämie bemisst sich anhand drei verschiedener Faktoren:
Das wichtigste Kriterium ist das Alter bei Vertragsabschluss. In jungen Jahren ist eine Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen noch sehr günstig. Mit zunehmendem Alter werden die Tarife teurer. Sinnvoll ist es, einen Tarif mit Altersrückstellung zu wählen. So verhindern Sie spätere altersbedingte Beitragsanpassungen.
Natürlich ist auch die Leistungshöhe der Zusatzversicherung ein entscheidendes Kriterium für die Beitragshöhe des Tarifs. Desto umfangreicher Sie Leistung erstattet haben möchten, desto höher Ihre Versicherungsprämie.
Letztlich spielt noch Ihr aktueller Gesundheitszustand eine Rolle für die Höhe der Prämie. In manchen Fällen kann es zu einem Risikozuschlag je nach Vorerkrankung kommen. In wenigen Fällen (Tarifen) wird der Risikozuschlag ebenso aufgrund der Grenzgänger Tätigkeit in die Schweiz erhoben.
Wer eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren abschließen möchte, muss bei der Antragstellung Fragen zu seiner aktuellen Gesundheit sowie zu Vorerkrankungen beantworten.
Diese Fragen sind unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen – notfalls mithilfe des Arztes oder Heilpraktikers. Werden Angaben verschwiege oder falsch angegeben, kann die Versicherungsgesellschaft später die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.
Die Gesundheitsprüfung sowie der abgefragte Zeitraum unterschieden sich teilweise deutlich, so dass Sie je nach Vorerkrankung die eine Heilpraktikerversicherung abschließen können, während andere Gesellschaften Sie ablehnen. Wir helfen Ihnen hierbei gerne mit unserer Erfahrung und finden die zu Ihrem Gesundheitszustand passende Absicherung.
Falls Sie in den letzten Jahren in psychotherapeutischer Behandlung waren oder wenn Depressionen nicht mindestens einige Jahre ausgeheilt sind, wird der Abschluss einer sehr guten Zusatzversicherung unserer Erfahrung nach schwierig. Ist die Psychotherapie im Rahmen einer Trauerbewältigung oder anderer ‚kleinerer‘ Gründe erfolgt, gibt es noch die Möglichkeit des Versicherungsschutzes. Die Gesellschaften prüfen im Einzelfall.
Bei einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung ist keine Heilpraktiker Zusatzversicherung möglich.
Die Erstlaufzeit einer Heilpraktikerversicherung beträgt in der Regel zwei Jahre ab Versicherungsbeginn. Dabei unterscheiden die Versicherungsgesellschaften in Kalenderjahre und Versicherungsjahre.
Bei den meisten Gesellschaften muss eine fristgerechte Kündigung bis spätestens drei Monate vor Laufzeitende erfolgen. Wir empfehlen, die Kündigung immer schriftlich und rechtzeitig vorzunehmen. Endet Ihre Tätigkeit als Grenzgänger, bedeutet dies nicht automatisch die Beendigung der Versicherung. Vielmehr ist entscheidend, ob Sie Ihren Wohnsitz ganz in die Schweiz verlegen oder ob Sie wieder eine Arbeit in Deutschland aufnehmen.
Es gibt Zusatztarife, die zu Beginn der Laufzeit eine Wartezeit vorsehen. Diese Wartezeit sollte nicht länger als drei Monate sein. Einige Tarife verzichten gerade bei Naturheilverfahren ganz auf eine solche Frist, wie bspw. der Tarif UKV NaturPRIVAT