Krankenversicherung für Grenzgänger
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Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Heilpraktiker Zusatzversicherung für Grenzgänger in die Schweiz

Naturheilkundeverfahren und Heilpraktiker
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Die besten Tarife für Grenzgänger
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DSGVO konform

Grenzgänger Heilpraktiker Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

Die Kassenleistung bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilkunde ist stark eingeschränkt und nur bei wenigen Kassen als Zusatzleistung enthalten.
Akupunktur, Ostheopathie, Homöopathie und weitere Methoden der Alternativmedizin werden von zunehmend mehr Menschen in Anspruch genommen.
Mit einer Heilpraktiker Zusatzversicherung sichern Sie sich gegen die Behandlungskosten für Alternativmedizin ab. 
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 10.02.22
In diesem Ratgeber
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Kosten für Alternativmedizin mit privaten Zusatztarifen absichern

Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen als Schweizer Grenzgänger den kostengünstigen Zugang zu Alternativmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Bei vielen Krankheitsbildern zeigen heilkundliche Behandlungen wie beispielsweise Akupunktur, Homöopathie und Naturheilkunde wirkungsvolle Resultate.

Naturheilverfahren zeigen bei Ihnen positive Ergebnisse? Sie gehen als Grenzgänger lieber zum Heilpraktiker als zum Hausarzt? Dann ist eine private Krankenzusatzversicherung mit Schwerpunkt im Bereich Alternativmedizin die richtige Wahl für Schweizer Grenzgänger. Wir zeigen Ihnen die besten Heilpraktikerversicherungen als ideale Ergänzung zu Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung.

 

Ist eine Heilpraktiker Zusatzversicherung für Schweizer Grenzgänger sinnvoll?

Definitiv – sofern Sie als Schweizer Grenzgänger alternative Heilmethoden bevorzugen und regelmäßig als Ergänzung zur Schulmedizin nutzen. Die Zusatzversicherung ist definitive nicht die richtige Wahl, wenn Sie bislang die Besuche bei einem Heilpraktiker an einer Hand abzählen können und dies zukünftig auch nicht ändern wollen.

Es kommt – wie so oft – auf Ihre Vorstellungen und individuellen Bedürfnisse an. Wenn Sie naturheilkundliche Leistungen nutzen, ist eine Heilpraktikerversicherung auch für Grenzgänger in die Schweiz sinnvoll.

Die Zusatzversicherung übernimmt für Schweizer Grenzgänger die Kosten für Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden. Die Behandlungsmethoden aus dem Hufelandverzeichnis werden durch den Heilpraktiker-Tarif erstattet und auch die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker ist versichert. Bei Versicherungsprämien von unter 20 Euro pro Monat können Sie als Grenzgänger bereits naturheilkundliche Leistungen von jährlich bis zu 1.000 Euro erhalten.

Was bezahlt die Krankenkasse für Naturheilverfahren?

In den Pflichtleistungen der deutschen Krankenkassen sind gemäß dem Sozialgesetzbuch keine Leistungen für Alternativmedizin, Naturheilverfahren und dergleichen vorgesehen. Gleiches gilt, wenn Sie sich bei der Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung für die Schweizer KVG entschieden haben. Wollen Sie dennoch als Schweizer Grenzgänger die Behandlung bei einem Heilpraktiker durchführen, wird Ihnen eine privatärztliche Rechnung gestellt.

Einige gesetzlichen Krankenversicherungen bietet im Rahmen ihrer Zusatzleistungen und Bonusprogramme die Möglichkeit, Leistungen beim Heilpraktiker in Anspruch zu nehmen. Je nach Krankenkasse beschränkt sich die Kostenerstattung auf bspw. Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Die Zusatzleistungen für naturheilkundliche Verfahren sind freiwillige Zuschüsse der Krankenkassen gemäß ihrer Satzung. Diese Zusatzleistungen können sich jährlich ändern oder ganz entfallen. Ein Anspruch auf Behandlungen beim Heilpraktiker besteht nicht. Nutzen Sie als Grenzgänger in die Schweiz das Formular E106, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf naturheilkundliche Leistungen.

Wie wird die Behandlung durch Heilpraktiker in Deutschland abgerechnet?

Ein Heilpraktiker (bzw. Heilberufe, die Naturheilverfahren anbieten) rechnet privat ab und unterliegt dabei prinzipiell keinen Richtlinien. Als Patient müssen Sie jedoch vor der Behandlung über die Kosten und das Abrechnungsprinzip informiert werden.

Wichtig: Die Erstattung der ambulanten Zusatzversicherung für Heilpraktiker bzw. der privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Die Rechnung muss erstellt sein gemäß:

  • der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH),
  • der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder
  • dem Hufelandverzeichnis.

Die GebüH, GOÄ und das Hufelandverzeichnis geben dem Heilpraktiker die Orientierung, in welcher Höhe die Abrechnung der jeweiligen Behandlung empfohlen ist (Ober- und Untergrenze). Für die Versicherungsgesellschaft sind diese Grenzen ebenfalls die Richtlinie. Stellt der Heilpraktiker eine höhere Rechnung aus, wird der Mehrbetrag meist nicht durch die Zusatzversicherung für Heilpraktiker erstattet.

Was kostet die Behandlung beim Heilpraktiker?

Der Heilpraktiker legt seinen Stundensatz bzw. seine Behandlungskosten selbst fest. Er ist nicht and die Gebührenordnung für Heilpraktiker gebunden. Die Stundensätze variieren bei einer alternativen Behandlung in Deutschland der Regel zwischen 60 und 120 Euro.

Beispiel: Für eine Erstanamnese (Erstgespräch und Untersuchung) sieht die GebüH einen Maximalbetrag von 83,50 Euro vor (Ziffer 1, 2 und 4 GebüH). Realistisch ist hier jedoch ein Heilpraktikerhonorar von 100 bis 140 Euro.

Ist die Behandlung mit Alternativmedizin in der Schweiz möglich?

Generell können Sie als Grenzgänger einen Heilpraktiker in der Schweiz besuchen und sich dort naturheilkundlich behandeln lassen. Dabei sollten Sie als Grenzgänger jedoch unbedingt beachten, dass:

  • Ihre Zusatzversicherung für Heilpraktiker auch Leistungen im Ausland beinhaltet,
  • die Behandlung in der Schweiz meist deutlich teurer ist und
  • die Erstattung der Behandlungskosten sich nach den deutschen Sätzen richtet.

Welche Leistungen bietet eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker?

Bei der Auswahl der richtigen Zusatzversicherung für Schweizer Grenzgänger ist es wichtig, die tariflichen Leistungen der Krankenkasse mit Ihren individuellen Bedürfnissen abzustimmen. Diese vier Punkte sind bei der Auswahl einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker besonders wichtig:

  • Leistungskatalog des Tarifs
  • Prozentuale Erstattungshöhe
  • Jährliche Summenbegrenzungen
  • Geltungsbereich der Versicherung

Wie so oft steht das Wichtigste im Kleingedruckten. Im Fall einer Heilpraktiker Zusatzversicherung für Grenzgänger sind das die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Hier wird genau beschrieben, welche alternativen und naturheilkundlichen Leistungen durch den Heilpraktiker-Tarif abgedeckt sind. Achten Sie dabei auf diese Inhalte:

  • Ambulante Naturheilverfahren durch Ärzte

  • Behandlung durch Heilpraktiker

  • Arzneimittel bei Naturheilverfahren

  • Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis und GebüH

Die prozentuale Erstattungshöhe sagt aus, zu welchem Prozentsatz die Versicherung die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung übernimmt. Bei einer Erstattung von bspw. 70 Prozent bleiben die restlichen 30 Prozent der Rechnung bei Ihnen. Je höher die prozentuale Kostenübernahme, desto höher der Versicherungsbeitrag für die Heilpraktikerversicherung.

Viele Tarife für Naturheilverfahren arbeiten mit einer jährlichen Summenbegrenzung. Im Tarif NaturMed Plus der Württembergischen Versicherung werden bspw. jährlich 100 Prozent der Heilpraktikerrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro übernommen. Diese Höchstgrenzen variieren von Tarif zu Tarif der Zusatzversicherung. 

Alternative Heilmethoden

Komplementärmedizin bzw. Alternativmedizin ist der Überbegriff für alle Behandlungsmethoden, die sich als Ergänzung zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin verstehen. Dazu zählen Behandlungen beim Heilpraktiker, beispielsweise Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Pflanzenheilkunde oder chinesische Behandlungen.

Hufelandverzeichnis in der Zusatzversicherung

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V. enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sowie lern- und lehrbar sind.

Im Hufelandverzeichnis ist für die unterschiedlichen Therapierichtungen (wie z.B. ‘Bewegungstherapie’) eine Reihe Einzelleistungen aufgeführt.

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Heilpraktikerversicherung: Wichtige Vertragsinhalte

Was kostet eine Heilpraktiker Zusatzversicherung für Grenzgänger?

Die günstigste Zusatzversicherung für Naturheilverfahren ist für Schweizer Grenzgänger bereits ab 5 Euro Monatsbeitrag erhältlich. Die Prämie zur Zusatzversicherung bemisst sich anhand drei verschiedener Faktoren:

  1. Alter bei Abschluss der Versicherung
  2. Leistung der Versicherung
  3. Aktueller Gesundheitszustand

Das wichtigste Kriterium ist das Alter bei Vertragsabschluss. In jungen Jahren ist eine Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen noch sehr günstig für Schweizer Grenzgänger. Mit zunehmendem Alter werden die Heilpraktiker-Tarife teurer. Sinnvoll ist es, einen Tarif mit Altersrückstellung zu wählen. So verhindern Sie spätere altersbedingte Beitragsanpassungen.

Natürlich ist auch die Leistungshöhe der Zusatzversicherung ein entscheidendes Kriterium für die Beitragshöhe des Heilpraktiker-Tarifs. Desto umfangreicher Sie als Schweizer Grenzgänger naturheilkundliche Leistungen erstattet haben möchten, desto höher Ihre Versicherungsprämie.

Letztlich spielt noch Ihr aktueller Gesundheitszustand als Grenzgänger eine Rolle für die Höhe der Prämie. In manchen Fällen kann es zu einem Risikozuschlag je nach Vorerkrankung kommen. In wenigen Fällen (Tarifen) wird der Risikozuschlag ebenso aufgrund der Grenzgänger Tätigkeit in die Schweiz erhoben.

Wie sind die Gesundheitsprüfung und Annahmebedingungen der Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Wer eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren abschließen möchte, muss bei der Antragstellung bei der Krankenkasse Fragen zu seiner aktuellen Gesundheit sowie zu Vorerkrankungen beantworten.

Diese Fragen sind unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen – notfalls mithilfe des Arztes oder Heilpraktikers. Werden Angaben verschwiegen oder falsch angegeben, kann die Versicherungsgesellschaft später die Leistung verweigern oder den Vertrag zur Zusatzversicherung kündigen.

Die Gesundheitsprüfung sowie der abgefragte Zeitraum unterscheiden sich teilweise deutlich je nach Anbieter der Zusatzversicherung, so dass Sie als Grenzgänger je nach Vorerkrankung die eine Heilpraktikerversicherung abschließen können, während andere Krankenkassen Sie ablehnen. Wir helfen Ihnen hierbei gern mit unserer Erfahrung und finden die zu Ihrem Gesundheitszustand passende Heilpraktiker Zusatzversicherung für Schweizer Grenzgänger. 

Gilt Psychotherapie als besonderes Annahmehindernis?

Falls Sie als Schweizer Grenzgänger in den letzten Jahren in psychotherapeutischer Behandlung waren oder wenn Depressionen nicht mindestens einige Jahre ausgeheilt sind, wird der Abschluss einer sehr guten Zusatzversicherung für Heilpraktiker unserer Erfahrung nach schwierig. Ist die Psychotherapie im Rahmen einer Trauerbewältigung oder anderer ‚kleinerer‘ Gründe erfolgt, gibt es noch die Möglichkeit des Versicherungsschutzes für Heilpraktiker. Die Krankenkassen prüfen jeweils im Einzelfall.

Bei einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung ist keine Heilpraktiker-Zusatzversicherung möglich.

Wie sind Laufzeit, Wartezeit und Kündigung in der Zusatzversicherung geregelt?

Die Erstlaufzeit einer Heilpraktikerversicherung beträgt in der Regel zwei Jahre ab Versicherungsbeginn. Dabei unterscheiden die Versicherungsgesellschaften in Kalenderjahre und Versicherungsjahre.

  • Versicherungsjahr (VJ): Das VJ beginnt am Datum des Versicherungsbeginns. Die Mindestvertragslaufzeit endet genau 24 Monate später. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Heilpraktiker Zusatzversicherung um weitere 12 Monate (bspw. Württembergische NaturMedPlus)
  • Kalenderjahr:01 bis 31.12 – unabhängig des tatsächlichen Versicherungsbeginns endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12 des folgenden Jahres. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Tariflaufzeit um ein Kalenderjahr (bspw. UKV NaturPRIVAT)

Bei den meisten Krankenkassen muss eine fristgerechte Kündigung der Zusatzversicherung für Heilpraktiker bis spätestens drei Monate vor Laufzeitende erfolgen. Wir empfehlen auch Grenzgängern, die Kündigung immer schriftlich und rechtzeitig vorzunehmen. Endet Ihre Tätigkeit als Grenzgänger in die Schweiz, bedeutet dies nicht automatisch die Beendigung der Versicherung. Vielmehr ist entscheidend, ob Sie als Grenzgänger Ihren Wohnsitz ganz in die Schweiz verlegen oder ob Sie wieder eine Arbeit in Deutschland aufnehmen.

Es gibt Zusatztarife für Naturheilkunde, die zu Beginn der Laufzeit eine Wartezeit vorsehen. Diese Wartezeit sollte nicht länger als drei Monate sein. Einige Heilpraktiker-Tarife verzichten gerade bei Naturheilverfahren ganz auf eine solche Frist, wie bspw. der Tarif UKV NaturPRIVAT.

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