Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
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In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger in die Schweiz

Schutz vor Ausfall oder Kürzung der Gehaltszahlung
Versorgungslücke bei Krankheit schließen
Spezielles Krankentagegeld für Grenzgänger
Tarife vergleiche und sparen
3.381 Bewertungen mit Ø 4,89 Sternen 
DSGVO konform

Grenzgänger Krankentagegeldversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Für die Wahl der passenden Krankentagegeldversicherung ist es entscheidend, ob Sie als Grenzgänger in der GKV, PKV oder nach KVG in der Schweiz versichert sind. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist jeweils unterschiedlich geregelt.
Mit einem Krankentagegeld schließen die Lücke zwischen dem Krankengeld der GKV bzw. nach KVG und Ihrem normalen Bruttogehalt.
In der Schweiz gibt es keine staatlich geregelte Gehaltsfortzahlung wie in Deutschland. Die Dauer der Gehaltsfortzahlung ist meist abhängig von der Betriebszugehörigkeit.
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 11.02.22
In diesem Ratgeber
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Arbeitsunfähigkeit als Grenzgänger absichern – aber richtig!

Die Krankentagegeldversicherung ist neben der Grenzgänger Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Ergänzung rund um das Thema 'eigene Arbeitskraft'. Warum ist das so? Eine kurze Unachtsamkeit, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung – und schon liegen Sie als Schweizer Grenzgänger mehrere Wochen oder sogar Monate flach und sind arbeitsunfähig. Das schmerzt nicht nur physisch, sondern auch finanziell. Im schlimmsten Fall ist durch die Arbeitsunfähigkeit sogar Ihre Existenz als Grenzgänger in Gefahr.

Eine private Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger ist eine sinnvolle Absicherung gegen den Ausfall der Gehaltszahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Grenzgänger beim Abschluss eines Vertrags für Krankentagegeld achten müssen und helfen Ihnen gerne weiter.

Wie viel Krankengeld bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland?

Wenn Sie sich als Grenzgänger für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entschieden haben, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall das Gehalt für sechs Wochen weiter. Ab dem 43. Tag bekommen Sie gesetzliches Krankengeld (Höchstdauer: 78 Wochen). Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettogehalts.

Beispiel Berechnung Krankengeld nach GKV in Deutschland: 

Sie verdienen als Grenzgänger monatlich 3000 € bzw. 1900 € netto. 70 Prozent von Brutto wären 2100 €. Tatsächlich bekommen Sie aber nur 1710 € (90 Prozent vom Netto) Krankengeld zugesprochen. Davon werden noch Beiträge für die Sozialversicherung abgezogen. Das heißt, im Vergleich zu Ihrem normalen Gehalt als Grenzgänger haben Sie im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mehrere hundert Euro weniger in der Tasche.

Wie viel Krankengeld bekommen Sie von der Krankenversicherung in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es zwar die gesetzliche Pflichtversicherung nach KVG – im Gegensatz zu Deutschland aber keine staatlich geregelte Gehaltsfortzahlung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Stattdessen haben viele Arbeitgeber mit einer privaten Gesellschaft eine sogenannte kollektive Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Ist dies der Fall, bekommen Sie als Grenzgänger im Krankheitsfall in der Regel 80 Prozent Ihres Gehalts. Allerdings bei weitem nicht so lange wie von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland (maximal 78 Wochen).

Beispiel: Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit wird Ihnen dieser sogenannte „beschränkte Lohn“ gerade mal neun Wochen bezahlt. Haben Sie bei Ihrer neuen Firma erst vor Kurzem als Grenzgänger angefangen, gehen Sie völlig leer und ohne Krankengeld aus.

Krankentagegeld für Grenzgänger: so können Sie die Versorgungslücke schließen

Anhand der geschilderten Beispiele sehen Sie, dass Ihnen als Grenzgänger in die Schweiz im Fall einer Krankheit starke Gehaltseinbußen drohen – egal, ob Sie sich für eine Pflichtversicherung in Deutschland oder der Schweiz entschieden haben. Diese Versorgungslücke bezüglich des Krankengeldes können Sie schließen: durch eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger. Wir helfen Ihnen gerne, aus den zahlreichen Angeboten den für Sie passenden Tarif für die Krankentagegeldversicherung zu finden.

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Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger: Kosten und Leistungen

Die Kosten für die Absicherung des Krankengelds häng von vier Faktoren ab:

  1. Höhe der Leistung: Wie hoch soll der Tagessatz Ihrer Absicherung sein?
  2. Beginn der Leistung: Ab dem 43. Krankheitstag? Oder früher, da Sie als Grenzgänger in der Schweiz keinen Anspruch haben?
  3. Alter bei Abschluss der Versicherung: Je jünger Sie sind, desto günstiger ist der Tarif für die Krankentagegeldversicherung.
  4. Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung: Gesellschaften erheben meist einen Risikozuschlag, wenn Vorerkrankungen bestehen.

Stiftung Warentest hat 76 Krankentagegeldversicherungen unter die Lupe genommen. Zugrunde gelegt wurde der Untersuchung eine fiktive Testperson (32 Jahre alt, Arbeitnehmerin, keine Vorerkrankungen), die ihre Versorgungslücke mit einem Krankentagegeld von 40 Euro pro Tag absichern will. Würde sich die Frau für eines der besten acht Angebote entscheiden, müsste sie zwischen zehn und 15 Euro pro Monat bezahlen.

Übrigens: Bei der Auszahlung des Krankentagegelds als Grenzgänger in die Schweiz müssen Sie weder Steuern noch Abgaben bezahlen. Das heißt, Sie bekommen den vereinbarten Tagessatz netto ausbezahlt.

Welche Höhe sollte Ihr Krankentagegeld absichern?

Das ist abhängig von Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Wenn Ihnen als Grenzgänger der genaue Überblick fehlt, sollten Sie eine Haushaltsaufstellung machen, die folgendermaßen aussehen könnte:

Ihre monatlichen Ausgaben

  • Wohnen: Miete, Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll, Grundsteuer)
  • Haushalt: Nahrungsmittel, Kleidung, Telefon/Internet, Rundfunk/Fernsehen, Zeitungen/Zeitschriften, Vereine
  • Kfz-Kosten: Benzin, Steuer, Reparaturen (geschätzt)
  • Sonstiges: Fahrtkosten (Bus, Bahn), Freizeit/Hobby, Unterhaltung/Kultur, Schule/Aus- und Fortbildung, Rücklagen (Urlaub, Reparaturen), Steuern, Unterhaltsleistungen
  • Versicherungen
  • Raten für Sparverträge
  • Finanzierungskosten: Wohneigentum, Kredit- und Leasingraten

Von der Summe Ihrer monatlichen Ausgaben ziehen Sie Ihr voraussichtliches Krankengeld als Grenzgänger ab. Dies wiederum ist abhängig von der Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung.

Beispielrechnung:

  • Summe Ihrer Ausgaben = 3.200 € / Monat
  • Sie erhalten Krankengeld von: 2.000 € / Monat
  • Das ergibt eine Lücke von: 1.200 € / Monat

In diesem Beispiel sollten Sie ein Tagegeld von 40 € vereinbaren, so dass Sie auf 1.200 € im Monat kommen.

Falls Sie oder Ihre Familie über weitere Einkünfte verfügen (Einkommen Ehegatte, Mieteinnahmen, Kapitalerträge), kommen Sie als Schweizer Grenzgänger eventuell auch mit einem geringeren Tagessatz über die Runden. Dasselbe gilt, wenn Sie hohe Vermögenswerte besitzen, die Sie nicht anderweitig benötigen.

Die wichtigsten Inhalte einer Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger

Als Experten empfehlen wir Ihnen als Grenzgänger in die Schweiz eine Krankentagegeldversicherung, die

  • auf ein ordentliches Kündigungsrecht der Gesellschaft verzichtet. Tut sie das nicht, wird es für Sie nach einer Kündigung sehr schwer, eine neue Police zu bekommen.
  • Ihnen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten jederzeit eine Anpassung ermöglicht, wenn sich Ihr Einkommen verändert. Bei manchen Anbietern der Krankentagegeldversicherung ist dies nur alle zwei, drei Jahre möglich.
  • auch während einer Kur oder Reha und während eines Auslandsaufenthalts zahlt.
  • an Frauen auch außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen zahlt, wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht arbeiten können.
  • drei, noch besser sechs Monate weiterzahlt, wenn eine Arbeits- in eine Berufsunfähigkeit übergeht
  • Ihnen Beitragsfreiheit einräumt, falls Sie arbeitslos werden.

Individuelle Beratung für Ihre Absicherung durch unsere Spezialisten für Grenzgänger

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