Eine stationäre Zusatzversicherung bietet eine gute Ergänzung für Pendler, die sich für eine Grenzgänger Krankenversicherung entschieden haben.
Daheim ist es doch am schönsten. Selbst im Falle einer schweren Erkrankung möchten sich 61 Prozent der Menschen lieber von ihrem Hausarzt als im Krankenhaus behandeln lassen. Leider lässt sich dieser Wunsch nicht immer erfüllen, denn viele Operationen oder komplizierte Eingriffe machen einen Klinikaufenthalt unbedingt erforderlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie durch eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger (Krankenhauszusatzversicherung) Vorsorge treffen.
Im Rahmen einer solchen Absicherung können Sie bestimmte Leistungen zusätzlich erhalten, wie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder einen ausgewiesenen Spezialisten sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweitbettzimmer.
Wenn Sie sich als Grenzgänger für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland oder die Krankenversicherung nach Schweizer KVG entschieden haben, bleiben Ihnen Leistungen wie Chefarztbehandlung oder ähnliches in der Regel verwehrt. Auch bei der dritten Option für Grenzgänger, sind diese Zusatzleistungen keine Selbstverständlichkeit. Die Basistarife der privaten Krankenversicherung umfassen keine Krankenhauszusatzversicherung. Ist Ihnen dieser Baustein wichtig, müssen Sie eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger extra abschließen
Bevor Sie sich für einen speziellen Tarif einer stationären Zusatzversicherung für Grenzgänger entscheiden, sollten Sie sich mit diesem Thema näher befassen oder sich von Experten beraten lassen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Grenzgänger beim Abschluss eines Vertrags achten müssen und helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie als Grenzgänger Wert legen auf
Sind Sie Grenzgänger ohne stationäre Zusatzversicherung und entscheiden sich erst im Krankenhaus, solche Privilegien in Anspruch zu nehmen, kann dies teuer werden. Für ein Einbettzimmer müssen Sie im Bundesdurchschnitt momentan mit Mehrkosten von rund 100 Euro rechnen.
Das sollten Sie wissen: Chefarztbehandlungen umfassen den gesamten Klinikaufenthalt. Es ist nicht möglich, dass Sie sich als Grenzgänger vom Chefarzt nur operieren lassen und die weitere Behandlung nach den günstigeren Regelleistungen im Krankenhaus abgerechnet wird.
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat 35 Einbett- und 22 Zweibettzimmertarife untersucht, jeweils inklusive Chefarztbehandlung – und relativ große Preisspannen ermittelt. Beispiele: Ein 43-jähriger Mann (gesund, keine Vorerkrankungen) zahlt pro Monat für ein Einbettzimmer zwischen 39 und 77 Euro und ein Zweibettzimmer zwischen 37 und 54 Euro.
Hätte sich der Kunde schon in jüngeren Jahren für eine Krankenhauszusatzversicherung entschieden, würde sein Beitrag nur bei rund 15 Euro pro Monat liegen. Grundsätzlich gilt: Je älter Sie als Grenzgänger bei Vertragsabschluss einer stationären Zusatzversicherung sind, desto höher ist Ihr Beitrag. Laut „Finanztest“ muss ein 63-Jähriger für die Unterbringung im Zweitbettzimmer pro Monat bereits rund 68 Euro bezahlen, bei angegriffener Gesundheit noch deutlich mehr.
Manche Anbieter von Krankenhauszusatzversicherung für Grenzgänger verlangen bereits Risikozuschläge, wenn Sie Bluthochdruck oder Übergewicht haben. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder nach einem Herzinfarkt ist es nahezu unmöglich, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.
Das sollten Sie wissen: Die Anträge für eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger beinhalten zahlreiche Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und eventuellen Erkrankungen der letzten Jahre, die Sie ehrlich beantworten sollten. Sonst zahlt die Versicherung im Ernstfall nicht.
Ihre Krankenhauszusatzversicherung für Grenzgänger sollte Ihnen mindestens die folgenden Leistungen bieten:
Teilweise sind die Leistungen für eine Behandlung in Kliniken außerhalb Deutschlands gedeckelt.
Das sind extern niedergelassene Ärzte, die im Krankenhaus einige Betten reserviert haben und in der Klinik operieren können.
Leistung, falls Sie eine Einzelzimmer-Regelung vereinbart haben, aber kein Platz frei ist.
Wenn Sie in einer solchen Einrichtung behandelt werden möchten, sollte dies explizit in Ihren Versicherungsbedingungen stehen.
Manche Anbieter erstatten auch diese Kosten oder zahlen ein Tagegeld für eine Anschlussbehandlung, die direkt auf den stationären Aufenthalt folgt.
Nach Abschluss des Vertrags können Sie in der Regel Leistungen erst nach einer Frist von drei Monaten in Anspruch nehmen. Bei Unfällen sollte die Versicherung auf Wartezeiten verzichten.