Eine stationäre Zusatzversicherung bzw. eine Krankenhauszusatzversicherung bietet eine gute Ergänzung für Pendler, die sich für eine Grenzgänger Krankenversicherung entschieden haben.
Daheim ist es doch am schönsten. Selbst im Falle einer schweren Erkrankung möchten sich 61 Prozent der Menschen lieber von ihrem Hausarzt als im Krankenhaus behandeln lassen. Leider lässt sich dieser Wunsch nicht immer erfüllen, denn viele Operationen oder komplizierte Eingriffe machen einen Aufenthalt im Krankenhaus unbedingt erforderlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie durch eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger (Krankenhauszusatzversicherung) Vorsorge treffen.
Im Rahmen einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie als Grenzgänger bestimmte Leistungen zusätzlich erhalten, wie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder einen ausgewiesenen Spezialisten sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus.
Wenn Sie sich als Grenzgänger für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland oder die Krankenversicherung nach Schweizer KVG entschieden haben, bleiben Ihnen Leistungen wie Chefarztbehandlung oder ähnliches in der Regel verwehrt. Auch bei der dritten Option für Grenzgänger, sind diese Zusatzleistungen keine Selbstverständlichkeit. Die Basistarife der privaten Krankenversicherung umfassen keine Krankenhauszusatzversicherung. Ist Ihnen dieser Baustein wichtig, müssen Sie eine stationäre Zusatzversicherung bzw. Krankenhauszusatzversicherung für Grenzgänger extra abschließen.
Bevor Sie sich für einen speziellen Tarif einer stationären Zusatzversicherung für Grenzgänger entscheiden, sollten Sie sich mit diesem Thema näher befassen oder sich von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Grenzgänger in die Schweiz beim Abschluss eines Vertrags für die stationäre Zusatzversicherung achten müssen und helfen Ihnen gern weiter.
Wenn Sie als Grenzgänger in die Schweiz Wert legen auf
Sind Sie Grenzgänger ohne stationäre Zusatzversicherung und entscheiden sich erst im Krankenhaus, solche Privilegien in Anspruch zu nehmen, kann dies teuer werden. Für ein Einbettzimmer müssen Sie im Bundesdurchschnitt momentan mit Mehrkosten von rund 100 Euro rechnen.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen: Chefarztbehandlungen umfassen den gesamten Klinikaufenthalt. Es ist nicht möglich, dass Sie sich als Grenzgänger vom Chefarzt nur operieren lassen und die weitere Behandlung nach den günstigeren Regelleistungen im Krankenhaus abgerechnet wird.
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat 35 Einbett- und 22 Zweibettzimmertarife untersucht, jeweils inklusive Chefarztbehandlung – und relativ große Preisspannen für die Krankenhauszusatzversicherung ermittelt. Beispiele: Ein 43-jähriger Mann (gesund, keine Vorerkrankungen) zahlt pro Monat für ein Einbettzimmer zwischen 39 und 77 Euro und ein Zweibettzimmer zwischen 37 und 54 Euro.
Hätte sich der Kunde schon in jüngeren Jahren für eine Krankenhauszusatzversicherung entschieden, würde sein Beitrag nur bei rund 15 Euro pro Monat liegen. Grundsätzlich gilt: Je älter Sie als Grenzgänger in die Schweiz bei Vertragsabschluss einer stationären Zusatzversicherung sind, desto höher ist Ihr Beitrag zur Krankenhausversicherung. Laut „Finanztest“ muss ein 63-Jähriger für die Unterbringung im Zweitbettzimmer pro Monat bereits rund 68 Euro bezahlen, bei angegriffener Gesundheit noch deutlich mehr.
Manche Anbieter von Krankenhauszusatzversicherung für Grenzgänger verlangen bereits Risikozuschläge, wenn Sie Bluthochdruck oder Übergewicht haben. Bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder nach einem Herzinfarkt ist es nahezu unmöglich, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Das sollten Sie wissen: Die Anträge für eine stationäre Zusatzversicherung für Grenzgänger beinhalten zahlreiche Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und eventuellen Erkrankungen der letzten Jahre, die Sie ehrlich beantworten sollten. Sonst zahlt die Krankenhausversicherung im Ernstfall nicht.
Ihre Krankenhauszusatzversicherung für Grenzgänger sollte Ihnen mindestens die folgenden Leistungen bieten:
Teilweise sind die Leistungen für eine Behandlung in Kliniken außerhalb Deutschlands von der stationären Zusatzversicherung gedeckelt.
Das sind extern niedergelassene Ärzte, die im Krankenhaus einige Betten reserviert haben und in der Klinik operieren können.
Leistung, falls Sie eine Einzelzimmer-Regelung mit der Versicherung vereinbart haben, aber kein Platz frei ist.
Wenn Sie in einer solchen Einrichtung behandelt werden möchten, sollte dies explizit in Ihren Versicherungsbedingungen stehen.
Manche Anbieter der Krankenhausversicherung erstatten auch diese Kosten oder zahlen ein Tagegeld für eine Anschlussbehandlung, die direkt auf den stationären Aufenthalt folgt.
Nach Abschluss des Vertrags können Sie in der Regel Leistungen der Zusatzversicherung erst nach einer Frist von drei Monaten in Anspruch nehmen. Bei Unfällen sollte die Versicherung auf Wartezeiten verzichten.