Eine Zahnzusatzversicherung ist für Pendler zwischen Deutschland und der Schweiz eine sinnvolle Ergänzung zur Grenzgänger Krankenversicherung. In Deutschland gehört die Absicherung der Zähne mittlerweile zu den beliebtesten Zusatztarifen. Ein strahlendes Lächeln wird immer wichtiger.
Sie achten auf Ihre Zähne und gehen regelmäßig zur Prophylaxe? Sie legen bei Zahnersatz wert auf hochwertige Materialien und ästhetisch ansprechende Versorgung? Dann ist die Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger die richtige Wahl. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung für den individuell passenden Tarif.
Eine Zahnzusatzversicherung ist keine Absicherung eines lebens- oder existenzbedrohenden Risikos. Sie gehört daher per se nicht zu den wichtigsten Versicherungen, die Jedermann haben muss (wie bspw. Privathaftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeit).
Dennoch besitzen immer mehr Menschen diesen Schutz, da sie beim Zahnarzt im Fall einer Behandlung nicht den hohen Eigenanteil bspw. für ein Implantat selbst bezahlen wollen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Bruchteil der Kosten. Die Zahnzusatzversicherung ist für Sie als Grenzgänger auf jeden Fall sinnvoll, wenn Sie
Tipp: Auch für Schweizer, die in Deutschland leben, werden Zahnzusatzversicherungen angeboten. Diese erstatten bis zu 100% der Leistungen für Zahnbehandlungen und -ersatz.
Zahnzusatzversicherungen sind in vielen unterschiedlichen Varianten zu haben, so dass bei der Auswahl des richtigen Tarifs genau auf Ihr Absicherungsbedürfnis eingegangen werden kann. Generell decken Zahnversicherung vier unterschiedliche Bausteine ab:
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können Sie einzelne Bausteine hinzu- oder abwählen, um für Sie das optimale Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen.
Unter Zahnbehandlung versteht sich die normale Kontrolluntersuchung sowie Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodonontosebehandlungen. Die GKV übernimmt bspw. keine Kosten für die Wurzelbehandlung, wenn es ‚kein erhaltungswürdiger Zahn‘ ist. Ebenso ist keine Leistung für Füllungen aus Kunststoff im Seitenzahnbereich oder für Inlays aus Keramik vorgesehen. Ein guter Zahntarif deckt Leistungen ab für:
Wurzel- und Parodontosebehandlung auch ohne GKV Vorleistung
90-100% für Inlays aus Gold oder Keramik
90-100% für Füllungen aus Kunststoff (Kompositfüllungen)
Regelmäßige Prophylaxe zielt darauf ab, möglichst lange die ‚bleibenden Zähne‘ zu erhalten. Glückt dies, bedarf es keiner Versorgung mit ‚den Dritten‘. Aktuell raten viele Zahnärzte, zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zulassen. Liegt Parodontose vor, sollten Sie sogar alle drei Monate zum Zahnarzt gehen.
Die Krankenkasse unterstützt diese Leistung nicht bzw. selten. Je nach Häufigkeit der Zahnreinigung sollte die Versicherung Leistungen für 100, 150 oder 200 Euro pro Jahr übernehmen. Wird dies regelmäßig genutzt, ist häufig schon die Hälfte des Versicherungsbeitrags dadurch finanziert.
Mittlerweile benötigt jedes zweite Kind im Laufe der Jugend eine Zahnspange. Wichtig dabei ist vor allem die rechtzeitige Absicherung mit der Zahnzusatzversicherung. Hat der Zahnarzt nämlich erst einmal eine Zahnfehlstellung diagnostiziert, ist es zu spät. Die Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder sollte im Bereich KFO enthalten:
90-100% Kostenübernahme (KIG 2 – mittlere Fehlstellung)
90-100% Kostenübernahme bis 2.000 Euro (KIG 3-5 – schwere Fehlstellung)
Zahnreinigung für Spangen
Bei einer Fehlstellung nach KIG 3-5 (Kieferindikationsgruppe) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Regelversorgung.
Die Zusatzversicherung muss nur für den privatärztlichen Anteil der Behandlung, wie bspw. innenliegende Spange oder Minibrackets leisten. Daher genügt hier eine Kostenübernahme von circa 2.000 Euro. Bei Einstufung in KIG 2 übernimmt die Kasse keine Leistung – dementsprechend sollte der Tarif hier eine höhere Kostenübernahme vorsehen.
Für Erwachsene gibt es keine sinnvolle Grenzgänger Zahnzusatzversicherung, die Leistungen für Kieferorthopädie übernimmt. Ausnahme ist, wenn die KFO Maßnahme durch einen Unfall notwendig wird. Dann leisten Tarife wie bspw. der UKV ZahnPRIVAT Premium.
Als Grenzgänger in die Schweiz kann nicht auf die gesamte Tarifauswahl am deutschen Versicherungsmarkt zurückgegriffen werden. Zumindest dann nicht, wenn Sie in der Schweizer KVG versichert sind. Grundvoraussetzung für die private Zusatzversicherung ist fast immer die Mitgliedschaft in einer deutschen GKV. Daher ist es wichtig, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien der einzelnen Gesellschaften zu kennen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des passenden Tarifs.
Bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung sollten Sie erst die Entscheidung für eine der drei unterschiedlichen Möglichkeiten der Grenzgänger-Krankenversicherung treffen. Wählen Sie die freiwillige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, sollten Sie im zweiten Schritt die individuellen Zusatzleistungen der jeweiligen GKV vergleichen. Nehmen Sie diejenige Kasse, die am ehesten Ihre Wünsche abdeckt. Mittlerweile bezuschussen bspw. viele Kassen die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt mit einem jährlichen Betrag. Andere unterstützen einen Teil der naturheilkundlichen Verfahren oder kooperieren mit Spezialkliniken bei bestimmten Diagnosen.
‚Das brennende Haus kann nicht versichert werden‘ – ähnlich ist es bei Ihren Zähnen. Die Versicherungsgesellschaften stellen im Rahmen des Antragsprozesses Gesundheitsfragen, die Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. Wird hierbei festgestellt, dass bereits eine Behandlung läuft oder angeraten ist, droht ein Leistungsausschluss oder gar eine Ablehnung Ihres Antrags.
Wenn wir dies vorab wissen, können wir für Sie Tarife ohne Gesundheitsfragen oder mit reduzierten Gesundheitsfragen suchen. Hier droht dann zwar keine Ablehnung, die laufende Behandlung ist aber nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Für Grenzgänger in die Schweiz gibt es hier lediglich eine Ausnahme: mit dem Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium können wir bis zu drei fehlenden Zähnen mitversichern, für die bereits eine Zahnersatzmaßnahme angeraten ist.
Jede Zahnzusatzversicherung sieht zu Beginn der Laufzeit eine so genannte Summenstaffel für die ersten Jahre vor. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme durch die Gesellschaft innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre auf eine bestimmte Höchstgrenze gedeckelt ist. Bspw. im Tarif UKV ZahnPRIVAT Premium:
1. Jahr: 900 Euro
1.-2. Jahr: 2.700 Euro
1.-3. Jahr: 5.600 Euro
1.-4. Jahr: 8.100 Euro
Diese Summenstaffel bedeutet, dass im ersten Jahr maximal 900 Euro für Leistungen in Anspruch genommen werden können. In den ersten vier Jahren dann insgesamt maximal 8.100 Euro. Ab dem fünften Jahr leistet die Zahnversicherung für Grenzgänger dann unbegrenzt entsprechend der tariflich zugesicherten Leistungen.
Einige wenige Zahnversicherungen arbeiten noch mit Wartezeiten zu Beginn. Diese beträgt zwischen 3 und 8 Monate. Während dieser Zeit kann keine Leistung bei der Versicherung eingereicht werden. Gute Tarife verzichten heutzutage komplett auf die Wartezeit.
In Deutschland stellen Ärzte und Zahnärzte Ihre Rechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte. Bei einer guten Zahnzusatzversicherung kann der Zahnarzt bei Leistungen das 3,5-fache der normalen GOZ Ziffer abrechnen. Achten Sie darauf, dass mindestens der 2,3-fache Satz durch die Versicherung abgedeckt ist.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten auch für Behandlungen, die im europäischen Ausland durchgeführt worden sind. Als Grenzgänger ist das natürlich doppelt interessant für Sie, da Sie auch einen Zahnarzt in der Schweiz aufsuchen können.
Allerdings sollten Sie hier aufpassen. Der Schweizer Zahnarzt orientiert sich nicht an der GOZ und stellt unter Umständen eine deutlich höhere Rechnung als der deutsche Kollege. Ihre Versicherung wird normalerweise auch nur bis zu den maximalen deutschen Sätzen leisten. Besteht hier Unklarheit, sollten Sie vor der Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der Versicherungsgesellschaft einreichen und die Höhe der Kostenübernahme klären.