Arbeitsbedingungen in der Schweiz für Grenzgänger
Arbeitsbedingungen in der Schweiz
Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Die wunderschöne Schweizer Berglandschaft, eine Region, die nicht nur Urlauber lockt. Immer mehr Deutsche zieht es zum Arbeiten in das dreisprachige Nachbarland. Vor allem die vergleichsweise hohen Löhne und Gehälter sorgen für großes Interesse an einem Arbeitsplatz im Land der Eidgenossen. Doch wie sind eigentlich die Arbeitsbedingungen in der Schweiz?
- Was ist beim Arbeitsvertrag zu beachten?
- Wie lange ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei unseren Nachbarn?
- Wo und wie bin ich krankenversichert?
- Welche Sozialabgaben muss ich bezahlen?
- Wie viele Urlaubstage kann ich beanspruchen?
Auf diese und andere Fragen zum Thema “Arbeitsbedingungen in der Schweiz” geben wir Ihnen im folgenden Text Antwort.
Vorteile für Grenzgänger
Die Schweiz erfreut sich seit Jahren einer stabilen Wirtschaftslage. Ein großer Vorteil und zusätzlicher Anreiz für angehende Pendler. Wer als Grenzgänger den Schritt in das Land der Eidgenossen wagt, kann sich auf ein langfristiges Arbeitsverhältnis einstellen. Einziges Manko: Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind deutlich höher als in Deutschland.
Genau in diesem Aspekt zeigt sich der klare Vorteil für Grenzgänger: Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, profitiert von höheren Löhnen und Gehältern in der Schweiz und umgeht gleichzeitig die dort hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten. Eine attraktive Lösung – finden Sie nicht?
Arbeiten in der Schweiz nur mit Grenzgängerbewilligung
Grundlage für die Arbeitstätigkeit in der Schweiz ist eine Grenzgängerbewilligung. Sie ermöglicht es Ihnen, in der Schweiz zu arbeiten und täglich von Deutschland aus zu Ihrer Arbeitsstelle zu pendeln. Sobald Sie einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen abgeschlossen haben, kann Ihr Arbeitgeber diese Grenzgängerbewilligung beantragen. Sie müssen dies nicht selbst übernehmen.
Arbeitsbedingungen in der Schweiz: die wichtigsten Infos
Der Lebens- und Arbeitsentwurf als Grenzgänger erscheint durchaus als lohnend. Werfen wir also einen genaueren Blick auf die Arbeitsbedingungen in der Schweiz.
Arbeitsverträge
Bezüglich des Arbeitsvertrags sind die Regelungen in der Schweiz recht locker. Grundsätzlich bedarf es keiner speziellen Form. Sprich: auch der mündlich Arbeitsvertrag hat seine volle Gültigkeit. Für Grenzgänger ist es hinsichtlich der oben bereits erwähnten Grenzgängerbewilligung aber unbedingt erforderlich, dass der Arbeitsvertrag zwischen ihnen und ihrem Schweizer Arbeitgeber in Schriftform ausgestellt wird.
Was sollte im Arbeitsvertrag auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden?
- Namen und Anschrift beider Vertragsparteien
- Funktion des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens
- Höhe von Lohn oder Gehalt (evtl. Zuzahlungen)
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit (in der Schweiz maximal drei Monate)
- Arbeitszeiten
Löhne und Gehälter
Das Lohn- und Gehaltsniveau in der Schweiz liegt deutlich über dem seiner direkten Nachbarländer. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht. In der Regel definieren sich Löhne und Gehälter nach der Höhe des Dienstalters. Je länger Sie in einem Beruf arbeiten, umso mehr Erfahrung bringen Sie mit und umso mehr Lohn erhalten Sie dafür. Neben dem Dienstalter-Prinzip existieren in manchen Branchen die sogenannten Gesamtarbeitsverträge (GAV). In diesen Verträgen definieren sich Löhne und Gehälter für alle Arbeitnehmer der darin definierten Branchen. Im Hinblick auf Gleichberechtigung hinkt auch die Schweiz noch hinterher. Die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Frauen bei gleicher Qualifikation liegen noch häufig unter denen der Männer.
Arbeitszeiten
Die Arbeitsbedingungen im Bereich der Arbeitszeiten sind in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland. Die Wochenarbeitszeiten bewegen sich zwischen 40 und 44 Stunden. Eine Höchstgrenze für die maximalen Arbeitszeiten pro Woche legt das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) fest.
Mehrarbeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, bezeichnet man in der Schweiz ebenfalls als Überstunden. Sie können mit Freizeit von gleicher Dauer abgegolten werden. Ist dies nicht möglich und ist auch im Arbeitsvertag nichts vereinbart, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Stunden mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent zu entlohnen.
Urlaub
Arbeitnehmer und Auszubildende haben in der Schweiz folgenden Mindesturlaubsanspruch:
- Arbeitnehmer bis 20 Jahre: mindestens fünf Wochen Urlaub pro Jahr
- Arbeitnehmer über 20 Jahre: mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr
Mutterschaftsurlaub (Elternzeit)
Im Bereich des Mutterschutz oder der Elternzeit unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen in der Schweiz deutlich von denen in Deutschland. In der Schweiz erhalten erwerbstätige, schwangere Frauen einen Anspruch auf insgesamt 14 Wochen, also 98 Tage, für den Mutterschaftsurlaub. Anders als in Deutschland nennt man das Mutterschaftsgeld in der Schweiz Taggeld. Dieses beträgt ca. 80 Prozent. Die genaue Höhe des Taggeld wird in den Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen geregelt. In manchen Fällen greifen auch die kantonalen Bestimmungen.
Kündigung
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelten in der Schweiz verschiedene Regelungen. Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Kündigungsmodalitäten bieten:
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
- Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Frist automatisch.
- Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf dieser Frist stillschweigend weitergeführt, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt wird, gilt das Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefristet.
UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
- Im Arbeitsjahr gilt eine einmonatig Kündigungsfrist.
- Vom bis zum 9. Arbeitsjahr gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist.
- Ab dem 10. Arbeitsjahr gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
PROBEZEIT
- Während der Probezeit (max. drei Monate) gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen.
.Die Kündigungsfristen gelten beiderseitig, also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich sind in der Schweiz auch mündlich ausgesprochene Kündigungen rechtswirksam. Dennoch empfielt sich für eine rechtlich sichere Kündigung die Kündigung in Schriftform.
Sozialabgaben
Wer in der Schweiz arbeitet, unterliegt dem schweizerischen Sozialversicherungssystem. Aufgrund dessen müssen auch Grenzgänger folgende Sozialversicherungsbeiträge bezahlen:
- Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)
- Invalidenversicherung (IV)
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Pensionskasse
Die Beiträge belaufen sich auf maximal 15 Prozent des Bruttolohns oder -gehalts und werden dem Arbeitnehmer direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Steuern
Im Rahmen des sogenannten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland wurde festgelegt, dass Grenzgänger die Steuer im Land des Wohnsitzes, also in Deutschland, bezahlen müssen. Darüber hinaus wird in der Schweiz die sogenannte Quellsteuer fällig. Diese zusätzliche Steuer in einer Höhe von 4,5 Prozent wird dem Arbeitnehmer direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Krankenversicherung
Der Abschluss einer Krankenversicherung ist auch für Arbeitnehmer in der Schweiz Pflicht. Als Grenzgänger haben Sie dabei die Wahl sich bei einer Schweizer oder einer deutschen Krankenversicherung versichern zu lassen. Welche Variante für Ihre persönlichen Lebensverhältnisse die passende ist, erfahren Sie hier: Krankenversicherung für Grenzgänger.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung (für Berufsunfälle) ist in der Schweiz obligatorisch. Was so viel bedeutet wie: Jeder, der in der Schweiz arbeitet, wird automatisch von seinem Arbeitgeber unfallversichert. Der Arbeitgeber übernimmt den vollen Versicherungsbeitrag. Für den Arbeitnehmer ist die obligatorische Unfallversicherung kostenfrei.
Soweit unser kurzer Einblick in das Thema “Arbeitsbedingungen in der Schweiz”. Sie suchen weitere Beratung? Rufen Sie uns an.