Krankenversicherung für Grenzgänger
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Wie sind meine Kinder versichert, wenn ich als Grenzgänger in der Schweiz tätig bin?

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 02.02.23 |

Wie Kinder von Grenzgängern in der Schweiz krankenversichert werden, ist von den Eltern abhängig. Nur wenn beide Elternteile in Deutschland leben und im Alpenstaat arbeiten, werden minderjährige Kinder obligatorisch in der Schweiz krankenversichert. Ist jedoch ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig, erfolgt die Absicherung meist im Heimatland. Anders verhält es sich, wenn die Elternteile nicht verheiratet sind. Dann folgt die Krankenversicherung des Kindes der Mutter.

Wie funktioniert die Krankenversicherung für Kinder bei Grenzgänger in der Schweiz?

Die Krankenversicherung der Kinder ist bei Grenzgänger in der Schweiz ein komplexes Thema. So bietet die Absicherung des Nachwuchses im Alpenstaat doch erhebliche Vorteile im Hinblick auf die medizinische Versorgung. Allerdings ist zu beachten, dass die schweizerische Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung vorsieht, wie es in Deutschland der Fall ist. Stattdessen muss für jedes versicherte Kind ein Beitrag entrichtet werden.

Wie Kinder krankenversichert werden, ist in erster Linie vom Versicherungsstatus der Eltern abhängig.

  • Hinweis: Sind die Eltern nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, ist nur das Versicherungsverhältnis der Mutter ausschlaggebend. Ist sie als Grenzgänger in der Schweiz versichert, erhält auch das Kind eine schweizerische Krankenversicherung. Ist sie hingegen in Deutschland abgesichert, wird der Nachwuchs entsprechend ihrer Absicherung Mitglied der GKV oder privat krankenversichert.

Grenzgänger ist nach KVG in der Schweiz krankenversichert

Sind die Grenzgänger nach KVG in der Schweiz versichert, kann der Nachwuchs ebenfalls im Alpenstaat krankenversichert werden. Entscheidend ist jedoch, wie der Partner krankenversichert ist. In folgenden Fällen erhalten Kinder von Grenzgänger eine Krankenversicherung in der Schweiz:

  • Beide Elternteile sind Grenzgänger in der Schweiz: In diesem Fall können auch Kinder nur eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen. Die Versicherung in Deutschland ist nicht möglich. Dies gilt für minderjährige und unterhaltsberechtigte Kinder bis maximal 26 Jahre. Anschließend muss sich der Nachwuchs in Deutschland selbst krankenversichern.
  • Nicht erwerbstätiger Partner: Ist der Partner nicht erwerbstätig, muss er sich im Arbeitsland des Hauptverdieners krankenversichern. Damit folgt die Krankenversicherung der Kinder dem Grenzgänger in die Schweiz.

Die Grenzgänger Krankenversicherung bietet Familientarife, deren Prämie sich nach der Anzahl der versicherten Personen richten. Die Beiträge sind verhältnismäßig günstig für Familien.

Die Krankenversicherung von Kindern bei einem erwerbstätigen Partner in Deutschland

Die Krankenversicherung für Kinder in der Schweiz ist als Grenzgänger nur möglich, wenn beide Elternteile im Nachbarland arbeiten oder wenn der Partner nicht erwerbstätig ist.

Ist der Partner hingegen im Wohnland erwerbstätig, muss er sich auch dort krankenversichern. Nicht berufstätige Kinder werden dann ebenfalls in Deutschland versichert. Sie können, sofern das Elternteil Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die kostenlose Familienversicherung der GKV nutzen. Dadurch fällt für Kinder kein Beitrag an, solange diese kindergeldberechtigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ist der Partner hingegen privat krankenversichert, muss das Kind auch in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Dies bietet den Vorteil, dass je nach Tarif auch Leistungen in der Schweiz abgedeckt sein können. Allerdings fällt dann für jede versicherte Person ein Beitrag an. Eine Alternative ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann wird das Kind Kassenmitglied. Allerdings wird dafür ein Beitrag erhoben (179,11 Euro, Stand 2024). Die private Krankenversicherung bietet im Regelfall bessere Leistungen für Kinder und häufig günstigere Prämien.

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Grenzgänger, die in Deutschland krankenversichert sind

Sind Grenzgänger in Deutschland als freiwillig gesetzliches Mitglied der GKV oder privat krankenversichert, wird das Kind ebenfalls im Heimatland abgesichert. Ob die gesetzliche oder private Absicherung erfolgt, ist vom Versicherungsstatus der Eltern abhängig:

  • Beide Eltern sind gesetzlich versichert: Das Kind wird beitragsfrei Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Beide Eltern sind privat versichert: Das Kind wird ebenfalls in einer privaten Krankenversicherung versichert oder gegen einen Beitrag freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse.

Komplizierter ist es, wenn ein Partner privat und der andere gesetzlich versichert ist. Dann richtet sich die Versicherung des Kindes nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Angenommen, der Grenzgänger ist in der privaten Krankenversicherung und erzielt das höhere Einkommen. Dann wird der Nachwuchs ebenfalls privat versichert oder muss in der GKV einen Beitrag zahlen, da die kostenlose Familienversicherung nicht greift. Denn die beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn:

  • Die Eltern Ehe- oder Lebenspartner sind und
  • Das Einkommen des Privatversicherten höher ist als das des gesetzlich Versicherten und
  • Der Privatversicherte im Jahr ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt

Sollte der Hauptverdiener hingegen in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein, greift die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder.

Die Krankenversicherung der Kinder bei Grenzgänger in der Schweiz: Jetzt beraten lassen

Die Krankenversicherung für Kinder ist bei Grenzgängern in der Schweiz ein wichtiges, aber umfangreiches Thema. Nur wenn die Elternteile nicht verheiratet sind, folgt die Absicherung generell der Mutter. In allen anderen Fällen sind sowohl der Versicherungsstatus beider Eltern wie auch das jeweilige Einkommen relevant.

Grundsätzlich bietet sowohl die Krankenversicherung in der Schweiz wie auch in Deutschland Vorteile für Kinder. In der Schweiz genießen sie eine umfangreichere medizinische Versorgung als bei einer Kassenmitgliedschaft. Dafür ist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland meist beitragsfrei. Und sollte der Nachwuchs privat krankenversichert werden, lassen sich Leistungen im Ausland, auch in der Schweiz, mitversichern.

Gerne beraten wir Sie und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Krankenversicherung in der Schweiz für Kinder von Grenzgänger. Vereinbaren Sie jetzt hier ein Beratungsgespräch mit unseren Spezialisten.

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