Mit der Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt
In Deutschland zum Arzt mit der Schweizer Krankenversicherung
Die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger bietet viele Vorteile. Nicht umsonst stellt sie die beliebteste Absicherungsvariante für Deutsche dar, die im Nachbarland arbeiten. Denn sie haben die Möglichkeit, sich einkommensunabhängig und verhältnismäßig preiswert zu versichern. Dabei können sie alle medizinischen Leistungen in der Schweiz in Anspruch nehmen. Doch ist es auch möglich, mit der Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt zu gehen?
Mit der Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt: Das müssen Sie beachten
Viele Grenzgänger genießen zwar die Vorteile, in der Schweiz medizinische Leistungen beanspruchen zu können. Doch möchten sie häufig ihre bekannten Ärzte am Wohnort aufsuchen. Auch Medikamente vor Ort zu kaufen ist meist erheblich leichter. Hierfür bietet die Schweizer Krankenversicherung eine Lösung: das Formular E106 des EU/EFTA-Systems. Das Formular E106 wird automatisch von der gewählten Schweizer Krankenversicherung ausgestellt.
Es ermöglicht den in Deutschland wohnhaften Versicherten, sich weiterhin an ihrem Wohnort von Ärzten behandeln zu lassen. Denn über das EU/EFTA-System sind Sachleistungen abgedeckt, die in Deutschland beansprucht werden. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Kassenleistungen beim Zahnarzt, stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern und notwendige Medikamente. Die Schweizer Krankenversicherung trägt die Kosten da
So funktioniert die Behandlung in Deutschland
Wer in der Schweiz arbeitet und dort versichert ist, erhält von der gewählten Krankenversicherung automatisch das Formular E106. Dieses wird dann bei einer deutschen Krankenkasse eingereicht. Bei welcher, können die Grenzgänger frei wählen. Die gesetzliche Krankenversicherung fungiert dabei als Aushilfskasse. Sie trägt die Kosten für die Behandlung des Versicherten. Anschließend verrechnet sie den Betrag mit der Schweizer Krankenversicherung. Grenzgänger müssen somit nicht in Vorkasse treten und Rechnungen bei ihrem Versicherer einreichen.
Dies wird zwischen den beiden Krankenversicherern geregelt. Grenzgänger erhalten eine deutsche Versichertenkarte, mit der sie in Deutschland alle ärztlichen Sachleistungen beanspruchen können. Welche Leistungen übernommen werden, ist klar geregelt. Bei Behandlungen in Deutschland greift das Sachleistungsprinzip gemäß Sozialgesetzbuch (SGB). Somit können Pendler an ihrem Wohnort dieselben Leistungen beanspruchen wie Kassenmitglieder, die in Deutschland arbeiten.
Kein Selbstbehalt bei Behandlungen in Deutschland
Die schweizerische Krankenversicherung sieht für ihre Mitglieder einen Selbstbehalt vor. Die sogenannte Franchise beträgt 300 Franken und erst wenn dieser Betrag erreicht ist, beginnt die Leistung der Krankenkasse. Zusätzlich müssen die Versicherten 10 Prozent ihrer Behandlungskosten, maximal 700 Franken im Jahr selbst bezahlen. Lassen sich Grenzgänger jedoch in Deutschland behandeln, entfällt der Selbstbehalt.
Geldleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen
Wer mit der Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt geht, kann über die Aushilfskasse Sachleistungen beanspruchen. Sind jedoch Geldleistungen wie Krankentagegeld vorgesehen, kommt die deutsche Krankenkasse nicht dafür auf. Denn in der Schweiz sind andere Träger für diese Leistungsformen zuständig.
So übernimmt infolge eines Unfalls die schweizerische Unfallversicherung Taggeld, Invaliditätsrente, Integritäts- und Hilflosenentschädigung sowie Hinterlassenenrente. Im Falle einer anhaltenden Erkrankung schließen viele Arbeitgeber freiwillig eine Krankentagegeldversicherung für ihre Mitarbeiter ab.
Versorgungslücken mit einer Zusatzversicherung schließen
Laut Gesetz müssen die Leistungen der Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Dies gilt auch für Grenzgänger, die über das Sozialversicherungsabkommen bei einer deutschen Aushilfskasse versichert sind. Sie erhalten jederzeit die notwendige medizinische Behandlung. Wenn jedoch bessere Leistungen wie die Unterbringung in einem Einbettzimmer bei Klinikaufenthalten oder hochwertiger Zahnersatz mit Implantaten gewünscht sind, sind die Mehrkosten dafür selbst zu tragen. Daher ist Grenzgängern wie auch in Deutschland Berufstätigen zu empfehlen, ihren Versicherungsschutz mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufzustocken.
Mit einer guten Zusatzversicherung lässt sich das volle Spektrum der medizinischen Versorgung ausschöpfen. Versicherte können von einer besseren Unterbringung bei Klinikaufenthalten profitieren, Heilpraktiker aufsuchen und eine höherwertigere Versorgung beim Zahnarzt beanspruchen. Welche Zusatzversicherung für Sie geeignet ist, ist abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Vereinbaren Sie dafür hier einen Termin mit unseren Grenzgänger Spezialisten.