Unfallversicherung für Grenzgänger
Arbeitnehmer in der Schweiz, auch Grenzgänger, sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Berufsunfallversicherung und ist für die Anmeldung seiner Mitarbeiter verantwortlich. Die Pflichtunfallversicherung greift auch bei Nichtberufsunfällen (NBU), wenn die Arbeitnehmer mehr als acht Stunden in der Woche arbeiten. Dennoch ist eine private Unfallversicherung für Schweizer Grenzgänger als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz sinnvoll.
Die gesetzliche Unfallversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Die Berufsunfallversicherung (UVG) stellt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz eine Pflichtversicherung dar. Sie leistet bei arbeitsbedingten Unfällen und Krankheiten und übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, Arzthonorar, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Zahlung von Tagegeldern, Invalidenrente, Integrationsentschädigung und Leistungen für Hinterbliebene. Die Versicherten können ihren Behandlungsort frei zwischen der Schweiz und Deutschland wählen.
Träger der UVG ist meist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Infrage kommen für Schweizer Grenzgänger auch andere zugelassene Versicherer wie Krankenkassen, Privatversicherer und die öffentlichen Unfallversicherungskassen.
- Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person unfreiwillig einen körperlichen Schaden erleidet.
Versicherungsschutz in der Freizeit: Die Nichtberufsunfall-Versicherung
Grenzgänger, die mehr als acht Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind auch bei Nichtberufsunfällen über die Unfallversicherung abgesichert. Bei der Nichtberufsunfall-Versicherung (NBUV) trägt anders als bei der Berufsunfallversicherung der Arbeitnehmer selbst die Kosten für die Absicherung. Die Prämie ist abhängig von der Berufsgruppe und liegt zwischen einem und drei Prozent des Bruttoeinkommens. Es gibt aber auch Arbeitgeber, welche die Kosten der Unfallabsicherung ihrer Mitarbeiter vollständig übernehmen.
Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden in der Woche (beim selben Arbeitgeber) tätig sind, haben bei NBU keine Absicherung. Sie müssen sich selbstständig um einen Versicherungsschutz kümmern, der bei Unfällen in der Freizeit leistet. Für Grenzgänger kommt eine private Unfallversicherung infrage. Generell kann es sinnvoll sein, auch bei bestehender NBUV eine ergänzende Unfallversicherung abzuschließen. Denn diese bietet einen umfangreicheren und individuelleren Versicherungsschutz.
Die private Unfallversicherung für Grenzgänger: Für einen individuellen Versicherungsschutz
Die private Unfallversicherung ist keine Pflichtversicherung für Schweizer Grenzgänger. Diese wird in Deutschland bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Doch die private Unfallversicherung bietet erhebliche Vorteile. So besteht der Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Sie leistet sowohl bei Unfällen in der Freizeit wie auch bei der Arbeit und auf Arbeitswegen.
Eine private Unfallversicherung können Grenzgänger als Ergänzung zur UVG und NBUV abschließen. Sollte kein Versicherungsschutz bei NBU bestehen, schließt die private Absicherung die Versorgungslücke.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung
In vielen Bereichen decken sich die Leistungen der privat-ergänzenden mit der schweizerischen Pflichtunfallversicherung. Ein wichtiger Baustein der privaten Unfallversicherung ist jedoch die Invaliditätsleistung.
Während Träger wie die SUVA eine Invalidenrente erbringen, ist die Invaliditätsleistung eine Kapitalzahlung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Schwere der Invalidität. Umso schwerer die dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, desto höher ist die Kapitalzahlung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Versicherten finanzielle Mittel erhalten, um beispielsweise Umbaumaßnahmen in ihrem Zuhause vorzunehmen oder auch Lohnausfälle zu kompensieren.
Das sind die wichtigsten Leistungen einer privaten Unfallversicherung:
- Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.
- Unfallrente: Monatliche Rentenzahlung bei Invalidität.
- Todesfallleistung: Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte infolge des Unfalls verstirbt.
- Krankentagegeld: Tagegeldleistung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls.
- Krankenhaustagegeld: Tagegeldleistung für jeden Tag eines stationären Aufenthalts infolge eines Unfalls.
Darüber hinaus enthalten die meisten Unfallversicherungen weitere Leistungen wie Knochenbruchgeld, Bergungs- und Rettungskosten, kosmetische Operationen etc.
Warum ist eine private Unfallversicherung für Grenzgänger sinnvoll?
Bei deutschen Arbeitnehmern ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da sie nur während der Arbeitszeit und auf Arbeitswegen gesetzlich versichert sind. Die meisten Grenzgänger sind darüber hinaus auch bei Nichtberufsunfällen in ihrer Freizeit abgesichert. Dennoch ist eine ergänzende Unfallversicherung sinnvoll.
Bei der SUVA stehen den Versicherten infolge eines Unfalls Pflegeleistungen und Kostenvergütungen, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu. Ein wesentlicher Leistungsbaustein fehlt jedoch: Die Invaliditätsleistung. Diese Kapitalzahlung unterstützt Versicherungsnehmer vor allem bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen wie dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen. Angenommen eine Unfallverletzung ist so schwerwiegend, dass ein Versicherter sein Bein verliert. In der Folge kann er nicht mehr arbeiten und muss zusätzlich sein Zuhause an die neuen Gegebenheiten anpassen. Dadurch entstehen hohe Kosten für Umbaumaßnahmen. Auch ein behindertengerechtes Auto kann zu den notwendigen Anschaffungen gehören.
Die Invalidenrente deckt zumindest teilweise das entfallende Einkommen, nicht aber die Aufwendungen für den Umbau. Mit einer privaten Unfallversicherung stellen Grenzgänger sicher, dass sie bei einer Invalidität finanziell abgesichert sind.
Unfallrente der SUVA ist nur begrenzt
Bei einer vollständigen Invalidität von 100 Prozent zahlt die SUVA eine jährliche Rente über 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Bei einer Teilinvalidität reduziert sich der Anspruch und die Leistung reicht häufig nicht aus, um den Verdienstausfall zu kompensieren.
Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Unfallrente in voller Höhe, wenn eine Invalidität von mindestens 50 Prozent vorliegt. Die Höhe der Rentenleistung ist unabhängig vom Einkommen, es sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie die Einnahmen ausgleicht. Die private Unfallversicherung bietet damit die Möglichkeit, das Einkommen bereits ab 50-prozentiger-Invalidität vollständig abzusichern.
Die Unfallversicherung für Grenzgänger: Wir beraten Sie
Grenzgänger in der Schweiz sind bei Unfällen besser abgesichert als Arbeitnehmer in Deutschland. Dennoch haben auch die UVG und die NBUV Versorgungslücken. Um diese zu schließen, ist eine private Unfallversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz ratsam.
Unsere Grenzgänger-Spezialisten beantworten alle Ihre Fragen und beraten Sie rund um die Unfallversicherung. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.