Vaterschaftsurlaub als Grenzgänger in der Schweiz
Seit 01. Januar 2021 haben Väter in der Schweiz Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub. Dieses Recht gilt auch für Grenzgänger. Sie können innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Wir klären, wann Grenzgänger Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub in der Schweiz haben und wie viel Lohn die Väter in dieser Zeit bekommen.
Vaterschaftsurlaub für Grenzgänger in der Schweiz: Das Gesetz
Mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen wurde 2020 das Gesetz für den Vaterschaftsurlaub in der Schweiz verabschiedet, das zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Der Urlaub wird wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzverordnung (EO) finanziert.
- Um den Vaterschaftsurlaub zu finanzieren, wurde der Beitrag an die EO von 0,45 auf 0,5 Lohnprozente erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von 50 Rappen pro 1.000 Franken Lohn. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
Die Väter in der Schweiz sowie Grenzgänger haben Anspruch auf zehn freie Tage für ihren Vaterschaftsurlaub. Sie können diese am Stück nehmen oder auf einzelne Tage aufgeteilt. So haben sie bspw. die Möglichkeit, nach der Geburt eine Woche zu Hause zu bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal eine Woche. Der reguläre Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt; die Arbeitgeber dürfen die Ferien ihrer Angestellten nicht kürzen.
Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in der Schweiz?
Grundsätzlich haben auch Grenzgänger in der Schweiz Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub. Eine finanzielle Entschädigung erhalten Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig waren. Zudem müssen sie neun Monate vor der Geburt obligatorisch in der AHB versichert und fünf Monate vorher bereits erwerbstätig gewesen sein.
Zusammengefasst hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in der Schweiz, wer:
- Zur Geburt erwerbstätig ist und dies fünf Monate vorher bereits war
- Neun Monate vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert war
Der Vater muss außerdem mit der Mutter verheiratet sein, die Vaterschaft anerkannt haben oder durch das Gericht als Vater eingetragen worden sein. Das heißt, bei Unverheirateten muss das Kind beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden, um die Vaterschaftsentschädigung zu erhalten. Das kann bereits vor der Geburt oder auch danach erfolgen. Der Anspruch gilt allerdings nicht bei der Adoption eines Kindes.
Die Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung beträgt wie beim Mutterschaftsurlaub 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt des Kindes. Die Leistung ist auf maximal 196 Franken pro Tag begrenzt. Das bedeutet, bei 14 Tagen Vaterschaftsurlaub können die Väter maximal 2.744 Franken erhalten. Da die Vaterschaftsentschädigung als Einkommen gilt, unterliegt sie der AHV-Beitragspflicht.
Die Entschädigung wird entweder direkt dem Arbeitnehmer überwiesen oder an den Arbeitgeber ausbezahlt, wenn dieser während des Urlaubs den Lohn weiterhin erbringt.
- Arbeitnehmer bleiben während ihres Vaterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert. Auch der Versicherungsschutz der Pensionskasse besteht weiter.
Vaterschaftsurlaub in der Schweiz beantragen
Die Entschädigung während des Vaterschaftsurlaubs muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden, die als letzte AHV/IV/EO-Beiträge geltend gemacht hat. Arbeitnehmer beantragen dabei die Zahlung bei ihrem Arbeitgeber. Selbstständige oder arbeitsunfähige Väter direkt bei der Ausgleichskasse. Das notwendige Formular ist bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse zu finden.
Wer zum Zeitpunkt der Geburt angestellt oder arbeitsunfähig ist, benötigt folgende Bescheinigungen vom Arbeitgeber:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Nachweis über den für die Bemessung maßgeblichen Lohn oder Einkommen während Taggeldbezug
- Die bezogenen Vaterschaftsurlaubstage
Die Entschädigungszahlung kann auch von der Ehefrau bzw. der Mutter des Kindes geltend gemacht werden. Und zwar dann, wenn der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Der Vaterschaftsurlaub für Grenzgänger in der Schweiz
Arbeitnehmer wie auch Grenzgänger in der Schweiz haben durch das Gesetz Anspruch auf 14 Tage Vaterschaftsurlaub. Ein Anspruch auf weitere unbezahlte Urlaubstage haben sie seitens des Gesetzgebers nicht, hierbei muss der Betrieb zustimmen. Die Angestellten können aber mit ihrem Arbeitgeber weitere und darüber hinausgehende Absprachen treffen. So kann die Möglichkeit bestehen, dass die Entschädigungszahlung von dem Unternehmen auf 100 Prozent aufgestockt wird. Oder dass der Vater nach der Geburt seines Kindes für einen bestimmten Zeitraum unbezahlten Urlaub nehmen kann. Generell ist es ratsam, solche Fragen noch vor der Geburt oder sogar bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu klären.
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