Welche Versicherungen sind für Grenzgänger wichtig, welche nicht?
Sinnvolle und weniger sinnvolle Versicherungen als Grenzgänger
Wie sinnvoll oder sinnlos ist eine Versicherung? Diese Frage beschäftigt viele von uns. Wenn Sie in Deutschland leben und als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, kommt noch ein weiterer Faktoren dazu: Ihre Tätigkeit als Grenzgänger. Welche Absicherung ist als Grenzgänger identisch, wo gibt es Unterschiede und auf welche Versicherung können Sie vielleicht sogar verzichten?
Denn nicht nur in puncto Steuern müssen Deutsche so Einiges beachten. Auch in Bezug auf die Versicherungen gibt es für Grenzgänger wesentliche Besonderheiten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Versicherungen für Grenzgänger in die Schweiz wirklich wichtig sind und auf welche Sie verzichten können.
Ein Muss: die Grenzgänger Krankenversicherung
Die wichtigste Versicherung für Grenzgänger in die Schweiz ist die Krankenversicherung. Denn diese stellt eine Pflichtversicherung dar. Doch dürfen Grenzgänger frei wählen, wie sie sich krankenversichern. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz
- Freiwillig GKV versichert in Deutschland
- Private Krankenversicherung in Deutschland
Grenzgänger, die sich nicht von der schweizerischen Versicherungspflicht befreien lassen, werden Mitglied einer Krankenkasse in der Schweiz. Zusätzlich zu den Versicherungsleistungen in der Schweiz erhalten die Mitglieder bei einer deutschen Krankenkasse (Aushilfskasse) die deutschen Kassenleistungen. Jedoch zahlen die Versicherten die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung bei der Inanspruchnahme von Leistungen in der Schweiz wie auch die kassentypischen Zuzahlungen für Leistungen in Deutschland.
Wer vor der Berufstätigkeit in der Schweiz in Deutschland Mitglied einer Krankenkasse war, kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Somit erhalten sie als Grenzgänger weiterhin die nach deutschem Gesetz definierten Kassenleistungen sowie etwaige Zusatzleistungen des jeweiligen Versicherungsträgers.
Die private Krankenversicherung eignet sich für Schweizer Grenzgänger, die eine umfangreiche und bedarfsgerechte Absicherung wünschen und Leistungen der Versicherung garantiert haben möchten. Allerdings muss der Leistungsumfang mindestens den Grundleistungen des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes entsprechen, um sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Dafür bieten viele Versicherungsgesellschaften Tarife, die sich speziell an Grenzgänger richten.
Keine Pflicht: die Pflegeversicherung als Grenzgänger
Die Pflegeversicherung stellt im Gegensatz zu Deutschland in der Schweiz keine Pflichtversicherung dar. Grenzgänger, die Mitglied einer schweizerischen Krankenkasse sind, haben im Pflegefall lediglich Anspruch auf die Sachleistungen der deutschen Krankenversicherung. Doch auch freiwillig Versicherte der deutschen Krankenkasse erhalten im Pflegefall eine unzureichende Leistung.
Privatversicherte können einen Tarif mit verbesserten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit wählen. Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland zahlt, je nach Pflegegrad und Art der Pflege, circa 50 Prozent der anfallenden Kosten.
Eine Empfehlung: Die private Rentenvorsorge
Grenzgänger zahlen verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse der Schweiz (AHV) ein. Im 3 Säulen Modell der Schweizer Vorsorge ist die 1. und 2. Säule obligatorisch. Dadurch erwerben sie Ansprüche an eine Rentenleistung, die in der Regel höher ausfällt als in Deutschland. Dennoch sind die Leistungen häufig nicht ausreichend, was zu finanziellen Engpässen im Alter führt.
Daher ist es für Grenzgänger wichtig, durch eine private Rentenversicherung die Rentenlücke zu schließen, um den gewohnten Lebensstandard als Rentner beibehalten zu können. Als Grenzgänger ist dies über eine Direktversicherung als Altersvorsorge möglich.
Hinweis: Wer zuvor in Deutschland tätig war und Rentenansprüche erworben hat, kann Leistungen aus beiden Rentenkassen beziehen.
Welche Versicherungen sind nicht nur für Grenzgänger ebenso sinnvoll?
Für Jeden ein Muss: die Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Sie sichert somit Ihre finanzielle Existenz, falls Sie als Grenzgänger (oder Ihre Kinder) einen Schaden an fremden Eigentum verursachen oder die Gesundheit eines Anderen durch Ihr Handeln beeinträchtigen. Für Verbraucherschützer ist diese Versicherung die Wichtigste überhaupt. Noch dazu zählt Sie zu den relativ günstigen Versicherungen.
Ihr gutes Recht: die Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hilft dabei, rechtliche Ansprüche vor Gericht geltend machen zu können. Für Schweizer Grenzgänger gibt es spezielle Tarife, die auch einen Steuer- und einen Sozialrechtsschutz für die Schweiz beinhalten. Besonders auf den Arbeitsrechtschutz im Ausland sollten Sie als Grenzgänger achten.
Das Auto: die KFZ-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt nicht nur für Grenzgänger, sondern für alle Halter eines Fahrzeugs eine Pflichtversicherung dar. Sie ist aus diesem Grund unerlässlich. Während die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Dritte zu Schaden kommen, lässt sich die Absicherung optional durch eine Voll- oder Teilkasko ergänzen. Diese zahlt bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Ebenso wichtig: die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung der Arbeitskraft und gehört ebenso zu den wichtigsten Versicherungen für Berufstätige und Grenzgänger. Sie zahlt eine Rente, wenn BU-Versicherte ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Unabhängig davon, ob sie in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben. Als Familienvater unabdingbar!
Eigene 4 Wände: die Wohngebäudeversicherung
Als Eigentümer eines Hauses oder einer Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung unerlässlich. An den Folgen eines Hausbrandes oder einer Erdbebens kann die finanzielle Existenz der gesamten Familie hängen. Die richtige Absicherung mit Einschluss von Elementarschäden ist ratsam.
Eigene 4 Wände II: die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt die finanzielle Einbußen der Versicherungsnehmer, wenn ihr Hab und Gut innerhalb der Wohnung durch einen versicherten Schaden zerstört oder beschädigt wird. Sie leistet mitunter bei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und wahlweise bei Elementarschäden. das Risiko ist meist nicht existenzbedrohend, dennoch kann der Schaden sehr hoch ausfallen.
Weitere personen- und bedarfsabhängige Versicherungen
Immobilienbesitzer sichern ihr Eigenheim mit einer Wohngebäudeversicherung ab. Zusätzlich dazu sollten sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie eine Gewässerschadenhaftpflicht besitzen, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Wer Eigentum vermietet, kann zusätzlich über den Abschluss eines Rechtsschutzes für Vermieter nachdenken. Hier sollte das Kosten-Nutzenverhältnis jedoch sorgfältig überdacht werden.
Besteht eine Finanzierung für das Eigenheim, wird den Hauptverdienern zum Abschluss einer Risikolebensversicherung geraten. Bei vielen Banken muss diese vor dem Abschluss des Darlehensvertrages sogar nachgewiesen werden. Diese Versicherung ist sinnvoll, um Hinterbliebene im Todesfall abzusichern.
Für Personen, die sich oft im Ausland aufhalten, empfiehlt sich eine Auslands-Krankenversicherung. Bei einigen Anbietern lässt sich diese Absicherung auch mit anderen Krankenzusatzversicherungen kombinieren. Die stationäre, ambulante oder dentale Zusatzversicherung wird empfohlen, um die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen und die Leistungen aufzustocken. So werden Sie Privatpatient beim Arzt- und Zahnarztbesuch.
Sinnlose Versicherungen: darauf können Sie als Grenzgänger verzichten
Auf dem Markt gibt es verschiedene Versicherungen, die nicht nur für Schweizer Grenzgänger sinnlos sind. Auf diese Absicherung können die meisten Verbraucher verzichten und den Beitrag stattdessen sparen oder in eine gute Krankenversicherung bzw. in eine private Rente investieren.
- Handyversicherung: Verlieren die Versicherten ihr Handy oder wird dieses beschädigt, erhalten sie eine Leistung. Allerdings nur in Höhe des Zeitwerts. Zudem gilt häufig ein Selbstbehalt.
- Brillenversicherung: Meist übernimmt die Versicherung die Kosten nur für Produkte aus dem Nulltarifsegment. Zusätzlich kann eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein. Nur wenige Tarife bieten hier einen tatsächlich lohnenswerten Vorteil.
- Hochzeitsrücktrittversicherung: Diese Versicherung zahlt nicht, wenn sich Braut- und Bräutigam doch noch gegen die Hochzeit entscheiden. Sondern nur in schweren Fällen wie einer Erkrankung oder einem Brand.
- Flugumbuchungsversicherung: Diese Versicherung leistet, wenn Versicherte ihren Flug umbuchen. Abhängig vom Tarif kann ein maximaler Erstattungsbetrag gelten, der nicht immer über den Umbuchungskosten liegt.
- Ausbildungssparplan: Mit dem Ausbildungssparplan können Eltern, Großeltern oder Paten für ein Kind sparen. Doch bietet dieses Produkt nur wenig Flexibilität und kaum Rendite. Hier ist ein schlichtes Sparbuch doch tatsächlich besser.
- Insassenunfallversicherung: Diese Unfallversicherung leistet nur dann, wenn Insassen eines Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall verletzt werden.