Finanziell sorgenfrei den Ruhestand genießen – die richtige Vorsorge für Grenzgänger ermöglicht es Ihnen. Mit dem Wohnmobil Südfrankreich erkunden, eine Weltreise auf hoher See oder ein neues Hobby beginnen. Im Ruhestand ist Zeit und Platz – Träume zu erfüllen. Die finanzielle Vorsorge ist hierfür die Grundvoraussetzung.
Die Möglichkeiten der Vorsorge oder des Vermögensaufbaus sind dabei vielfältig. Sie reichen von einer klassischen Rentenversicherung bis hin zu Kapitalanlageimmobilien. Dabei ist die Auswahl der individuell passenden Absicherung und die Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen wichtig, um die optimale Vorsorge für Ihre Bedürfnisse zu erzielen.
Die gute Nachricht vorweg: als Arbeitnehmer in der Schweiz erhalten Sie nach Eintritt in den Ruhestand aktuell eine durchschnittlich höhere gesetzliche Rente als ein Arbeitnehmer in Deutschland. Das 3-Säulen-Modell der Rentenversicherung gewährleistet Ihnen sowohl Zahlungen aus der AHV (1. Säule: Altersversicherung) und der BVG (2. Säule: Pensionskasse).
Nun die schlechte Nachricht: selbst beide Säulen zusammen werden nur schwerlich genügen, um Ihren Lebensstandard zu halten. Der demografische Wandel wird eine weitere Veränderung des Rentensystems auch in der Schweiz nach sich ziehen. Die Pensionskassen erzielen im aktuellen Marktumfeld längst nicht mehr die Renditen früherer Tage. Beides gemeinsam wirkt sich nachteilig auf die Rente der 1. und 2. Säule aus.
Eine private Vorsorge (3. Säule) wird immer wichtiger, sonst droht eine Versorgungslücke im Alter. Seit 2007 können Grenzgänger bei der Vorsorge mit einer Direktversicherung zusätzlich den steuerlichen Vorteil nutzen, der ihnen bis dahin verwehrt blieb.
Die Direktversicherung ist eine betriebliche Altersvorsorge für Grenzgänger. Ihr Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer und schließt für Sie die Direktversicherung (Rentenversicherung) ab. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden aus Ihrem Nettogehalt bezahlt. Die Beiträge zur Direktversicherung können zur Reduktion der Steuervorauszahlungen eingesetzt werden. Sie können als Grenzgänger aktuell maximal knapp 6.768 Euro pro Jahr steuerlich auf diese Weise geltend machen.
Die Basisrente für Grenzgänger gehört zur privaten Altersvorsorge und funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird auch Rürup-Rente genannt und steuerlich wie die gesetzliche Altersvorsorge gefördert. Als Arbeitnehmer stocken Sie mit einem Rürup-Vertrag Ihre Basisvorsorge auf. Aktuell können Sie jährlich bis zum Höchstbetrag von circa 25.639 Euro pro Ehegatte abzgl. der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. (Stand: 2022) Sie haben dadurch eine sofortige Steuerentlastung.
Bei der Rürup-Rente können Grenzgänger neben den klassischen Produkten auch Ansparmodelle mit Aktienfonds wählen. Dabei sollte ein langfristiger Anlagehorizont gewählt werden. Die Renditechancen sind dafür höher als bei klassischen Produkten.
Wahlmöglichkeit zwischen klassisch und fondsgebunden
Flexible Anpassung des Beitrags oder Beitragsfreistellung
Pfändungs- und Hartz IV geschützt in Ansparphase
Circa 23.700 Euro jährlich steuerlich ansetzbar
In Deutschland gehörte die Riesterrente bis 2021 zu den beliebtesten Arten der privaten Altersvorsorge. Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile waren hierfür die Ursache. Für Grenzgänger gibt es seit 2010 diese Förderung nicht mehr. Die Riester-Rente für Grenzgänger zählt deswegen nicht zu den empfehlenswerten Produkten der privaten Altersvorsorge. In Deutschland ist seit dem 01.01.2022 das Produkt "Riester" bei den meisten Versicherungsgesellschaften aus dem Portfolio genommen worden. Eine Neumodellierung des Produkts ist politisch angedacht.
Haben Sie bei Wechsel der Arbeitsstelle in die Schweiz einen Riestervertrag, können Sie diesen auf den Mindestbeitrag reduzieren. So erhalten Sie den Vertrag und können die Prämien beim Wechsel zurück nach Deutschland wieder erhöhen. Eine Kündigung ist in der Regel nicht sinnvoll. Die eingezahlten Beträge bleiben Ihnen erhalten.
Zusätzlich zu den geförderten Rentenprodukten können Sie in Deutschland zusätzlich eine private Rentenversicherung nach Schicht 3 abschließen. Die Versicherungsbeiträge für diese Produkte bezahlen Sie aus Ihrem Nettogehalt ohne steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Dafür sind Sie bei der Wahl des Anlageprodukts deutlich flexibler und können bspw. in risikoafine Aktienfonds investieren.
Die private Altersvorsorge ist nicht zwangsläufig auf die Form der Lebens- oder Rentenversicherung limitiert. In der heutigen Zeit und begünstigt durch die niedrigen Zinsen greifen immer mehr Menschen zu einer Kapitalanlageimmobilie, um fürs Alter vorzusorgen und später die Rente aufzubessern. Als Grenzgänger steht Ihnen diese Möglichkeit ebenfalls offen.
Eine Kapitalanlage ist dabei von einer privat genutzten Immobilie zu unterscheiden. Es geht dabei nicht darum, was Ihnen optisch gefällt oder wie Sie selbst wohnen würden. Entscheidend sind in erster Linie die Rendite sowie die Lage des Objekts. Zusätzlich spielen Steuerbegünstigungen eine bedeutende Rolle. Als Grenzgänger sind Sanierungs- und Denkmalobjekte mit hoher anfänglicher Abschreibung besonders interessant. Sie reduzieren dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen und erhöhen die Rendite der Immobilie.
Aktuell günstiges Zinsniveau und Finanzierung
Steuerbegünstigung bei Denkmal- und Sanierungsobjekten
Mieter zahlt Großteil von Zins und Tilgung
Verkaufserlös oder Mieteinnahmen als Rente
Wertanlage in materielles Gut