Finanziell sorgenfrei die Rente und den Ruhestand genießen – die richtige Vorsorge für Schweizer Grenzgänger ermöglicht es Ihnen, mit dem Wohnmobil Südfrankreich zu erkunden, eine Weltreise auf hoher See oder ein neues Hobby zu beginnen. Im Ruhestand ist Zeit und Platz, um sich Träume zu erfüllen. Die finanzielle Alters- und Rentenvorsorge ist hierfür die Grundvoraussetzung.
Die Möglichkeiten der Altersvorsorge oder des Vermögensaufbaus sind dabei auch für Grenzgänger in die Schweiz vielfältig. Sie reichen von einer klassischen Rentenversicherung bis hin zu Kapitalanlageimmobilien. Dabei ist die Auswahl der individuell passenden Absicherung und die Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen wichtig, um die optimale Vorsorge und Rentenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu erzielen.
Die gute Nachricht vorweg: als Arbeitnehmer in der Schweiz erhalten Sie nach Eintritt in den Ruhestand aktuell eine durchschnittlich höhere gesetzliche Rente als ein Arbeitnehmer in Deutschland. Das 3-Säulen-Modell der Rentenversicherung gewährleistet Ihnen sowohl Zahlungen aus der AHV (1. Säule: Altersversicherung) und der BVG (2. Säule: Pensionskasse).
Nun die schlechte Nachricht: selbst beide Säulen zusammen werden nur schwerlich genügen, um Ihren Lebensstandard in der Rente zu halten. Der demografische Wandel wird eine weitere Veränderung des Rentensystems auch in der Schweiz nach sich ziehen. Die Pensionskassen erzielen im aktuellen Marktumfeld längst nicht mehr die Renditen früherer Tage. Beides gemeinsam wirkt sich nachteilig auf die Rente und Altersvorsorge der 1. und 2. Säule aus.
Eine private Vorsorge und Rentenabsicherung (3. Säule) wird immer wichtiger, sonst droht eine Versorgungslücke im Ruhestand. Seit 2007 können Schweizer Grenzgänger bei der Vorsorge mit einer Direktversicherung zusätzlich den steuerlichen Vorteil nutzen, der ihnen bis dahin verwehrt blieb.
Die Direktversicherung ist eine betriebliche Altersvorsorge für Grenzgänger in die Schweiz. Ihr Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer und schließt für Sie die Direktversicherung (Rentenversicherung) ab. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden aus Ihrem Nettogehalt bezahlt. Die Beiträge zur Direktversicherung können zur Reduktion der Steuervorauszahlungen eingesetzt werden. Sie können als Grenzgänger aktuell maximal knapp 6.768 Euro pro Jahr steuerlich auf diese Weise geltend machen und für die Rente vorsorgen.
Die Basisrente für Grenzgänger in die Schweiz gehört zur privaten Altersvorsorge und funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird auch Rürup-Rente genannt und wird steuerlich wie die gesetzliche Altersvorsorge gefördert. Als Arbeitnehmer stocken Sie mit einem Rürup-Vertrag Ihre Basisvorsorge zur Rente auf. Aktuell können Sie jährlich bis zum Höchstbetrag von circa 25.639 Euro pro Ehegatte abzgl. der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. (Stand: 2022) Sie haben dadurch eine sofortige Steuerentlastung.
Bei der Rürup-Rente können Schweizer Grenzgänger neben den klassischen Produkten zur Altersvorsorge auch Ansparmodelle mit Aktienfonds wählen. Dabei sollte ein langfristiger Anlagehorizont gewählt werden. Die Renditechancen sind dafür höher als bei klassischen Produkten der Altersvorsorge.
Wahlmöglichkeit zwischen klassisch und fondsgebunden
Flexible Anpassung des Beitrags oder Beitragsfreistellung
Pfändungs- und Hartz IV geschützt in Ansparphase
Circa 23.700 Euro jährlich steuerlich ansetzbar
In Deutschland gehörte die Riesterrente bis 2021 zu den beliebtesten Arten der privaten Altersvorsorge und Rentenabsicherung. Staatliche Zulagen zur Riester Rente und steuerliche Vorteile waren hierfür die Ursache. Für Schweizer Grenzgänger gibt es seit 2010 diese Förderung nicht mehr. Die Riester-Rente für Grenzgänger zählt deswegen nicht zu den empfehlenswerten Produkten der privaten Altersvorsorge. In Deutschland ist seit dem 01.01.2022 das Rentenprodukt "Riester" zur Altersvorsorge bei den meisten Versicherungsgesellschaften aus dem Portfolio genommen worden. Eine Neumodellierung des Produkts ist politisch angedacht.
Haben Sie bei Wechsel der Arbeitsstelle in die Schweiz einen Riestervertrag, können Sie diesen auf den Mindestbeitrag reduzieren. So erhalten Sie den Vertrag zur Rentenvorsorge und können die Prämien zur Riester Rente beim Wechsel zurück nach Deutschland wieder erhöhen. Eine Kündigung der Riester Rente ist in der Regel nicht sinnvoll. Die eingezahlten Beträge bleiben Ihnen erhalten.
Zusätzlich zu den geförderten Rentenprodukten können Sie in Deutschland zusätzlich eine private Rentenversicherung nach Schicht 3 abschließen. Die Versicherungsbeiträge für diese Produkte zur privaten Altersvorsorge und Rentenversicherung bezahlen Sie aus Ihrem Nettogehalt ohne steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Dafür sind Sie bei der Wahl des Anlageprodukts deutlich flexibler und können bspw. in risikoaffine Aktienfonds zur Vorsorge und Absicherung Ihres Ruhestands investieren.
Die private Altersvorsorge ist nicht zwangsläufig auf die Form der Lebens- oder Rentenversicherung limitiert. Immer mehr Menschen greifen zu einer Kapitalanlageimmobilie, um fürs Alter und den Ruhestand vorzusorgen und später die Rente aufzubessern. Als Schweizer Grenzgänger steht Ihnen diese Möglichkeit ebenfalls offen.
Eine Kapitalanlage zur Altersvorsorge ist dabei von einer privat genutzten Immobilie zu unterscheiden. Es geht dabei nicht darum, was Ihnen optisch gefällt oder wie Sie selbst wohnen würden. Entscheidend sind in erster Linie die Rendite sowie die Lage des Objekts. Zusätzlich spielen Steuerbegünstigungen eine bedeutende Rolle. Als Grenzgänger sind Sanierungs- und Denkmalobjekte mit hoher anfänglicher Abschreibung besonders interessant. Sie reduzieren dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen und erhöhen die Rendite der Immobilie.
Steuerbegünstigung bei Denkmal- und Sanierungsobjekten
Mieter zahlt Großteil von Zins und Tilgung
Verkaufserlös oder Mieteinnahmen als Rente
Wertanlage in materielles Gut zur Altersvorsorge