Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz

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Grenzgänger Krankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Krankenversicherung zu haben, ist in der Schweiz Pflicht. 
  • Als Grenzgänger genießen Sie ein Optionsrecht. Sie haben die Wahl zwischen einer deutschen oder schweizer Grenzgängerversicherung.
  • Die Grundversicherung in der Schweiz ist verhältnismäßig günstig.
  • Durch das EU / EFTA System können Sie in Deutschland und der Schweiz zum Arzt gehen.
  • In der Schweiz gibt es Franchise (Selbstbehalt) und Selbstbeteiligung nach Krankenversicherungsgesetz.
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Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 21.12.23
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Grenzgänger Krankenversicherung: Sie haben die Wahl

Für Ihre Krankenversicherung als Grenzgänger spielt es keine Rolle, ob Sie in der Schweiz wohnhaft sind oder lediglich erwerbstätig. Das Schweizer Rechtssystem kennt hier keinen Unterschied. Sobald Sie in der Schweiz sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, unterliegen Sie der obligatorischen Versicherungspflicht gemäß Krankenversicherungsgesetz (KVG). Sie müssen eine Krankenversicherung nachweisen. Als Grenzgänger genießen Sie dabei einen wichtigen Vorteil: das Optionsrecht. 

Die 3 Möglichkeiten der Krankenversicherung als Grenzgänger

Wo muss ich mich als Grenzgänger krankenversichern? Diese Entscheidung obliegt alleine Ihnen. Wenn Sie in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, können Sie sich die Krankenversicherung aussuchen. Das Optionsrecht ermöglicht die individuell beste Wahl aus diesen drei Varianten: 

  1. Option KVG: Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz. Mögliche Krankenversicherer sind: Sympany, SWICA oder Helsana. 
  2. Option GKV: Gesetzliche Krankenkasse in DeutschlandBleiben Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer im Wohnland, bspw. AOK, Techniker oder Barmer 
  3. Opzion PKV: Private Krankenversicherung in Deutschland: Unabhängig von der Höhe des Einkommens steht der Wechsel in die PKV offen. 

Das Grenzgänger-System gibt Ihnen als Arbeitnehmer die notwendige Freiheit und den Spielraum, um für sich und Ihre Familie das optimale Modell abzuschließen. Beachten Sie dabei die länderspezifischen Eigenheiten und systematischen Unterschiede der Grenzgängerversicherung. 

Für die sinnvolle Wahl sind diese Faktoren wichtig: 

  • Versichern Sie sich allein oder die ganze Familie?
  • Sind Sie langfristig oder nur für kurze Zeit in der Schweiz als Grenzgänger arbeitstätig?
  • Wie wollen Sie im Rentenalter versichert sein?
  • Wie alt sind Sie? 
  • Wie hoch ist Ihr Einkommen? 
  • Beabsichtigen Sie in die Schweiz mittelfristig auszuwandern? 
  • Welche Absicherung und Leistung ist Ihnen wichtig? 

Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Grundversicherung sowie optimale Zusatzversicherungen für Ihre Bedürfnisse.

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Grenzgänger Krankenversicherung: 3 Alternativen im Video

Das Optionsrecht nach KVG: Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz

Für die Grundversicherung besteht als Grenzgänger generell Versicherungspflicht. Der Schweizer Kanton, in dem sich Ihre Arbeitsstelle befindet, muss Sie der gesetzlichen Pflichtversicherung der Schweiz zuweisen. Sie werden automatisch in der Schweizer Krankenversicherung pflichtversichert. Wollen Sie diese Pflichtversicherung nicht, müssen Sie ein entsprechendes Befreiungsgesuch stellen. Hinweis: Eine stillschweigende Befreiung, wie sie in der Vergangenheit durchaus gängig war, ist heute nicht mehr möglich. Für die Befreiung von der Versicherungspflicht müssen Grenzgänger ein schriftliches Gesuch bei Ihrem Arbeitskanton einreichen. Dafür weisen Sie bei der zuständigen Behörde nach, dass Sie in Deutschland über eine Versicherung verfügen. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung muss den Versicherungsschutz in der Schweiz gewährleisten. Das Optionsrecht können Sie nur in den ersten drei Monaten ausführen. Die europäische Versicherungskarte gilt als Nachweis für die Pflichtversicherung. Sie erhalten die Karte auf Anfrage bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.

Fristen und Wechselmöglichkeiten bei der Wahl der Krankenversicherung

Die wichtigste Frage: Wann muss ich mich als Grenzgänger für eine Krankenversicherung entscheiden? Innerhalb von drei Monaten.

So lange gilt Ihr Optionsrecht für die Schweiz. Während dieser Zeit können Sie entweder in die Krankenversicherung der Schweiz (Pflichtversicherung gemäß Krankenversicherungsgesetz) eintreten oder sich von dieser Pflichtversicherung per Formular befreien lassen und eine Krankenversicherung für Grenzgänger in Deutschland wählen.

Eine Entscheidung für die Befreiung von der Pflichtversicherung gemäß KVG und den Wechsel in die private oder gesetzliche Versicherung in Deutschland ist in Ausnahmefällen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Anlässe sind etwa:

  • eine Heirat,
  • eine Scheidung oder
  • die Geburt eines Kindes.

Tritt ein solches Ereignis ein, müssen Sie innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Kanton einen entsprechenden Antrag stellen.

Wichtig zu wissen: Seit März 2017 können Sie von Ihrem Optionsrecht, bzw. der Befreiung der Pflichtversicherung nur noch einmal Gebrauch machen. Sobald Sie sich von der Versicherungspflicht nach KVG befreien lassen, ist der Wechsel zurück in eine Schweizer Versicherung nicht mehr möglich.

Für diesen Fall gibt es keine Ausnahmesituationen. Die Änderung des Familienstandes durch Heirat, Scheidung, Todesfall oder Geburt eines Kindes sind keine auslösenden Kriterien für einen Wechsel in die Schweizer Krankenversicherung. Damit fällt die attraktive Option weg, sich als Single privat in Deutschland zu versichern und mit der Familiengründung wieder in die Grenzgänger Krankenversicherung der Schweiz zu wechseln.

EU / EFTA Formular E 106: gesetzliche Krankenkasse als Aushilfskasse

Was passiert, wenn ich in Deutschland zum Arzt gehe? Sofern Sie in einer deutschen Krankenversicherung sind, existiert für Sie kein Unterschied. Falls Sie in der Schweiz versichert sind, benötigen Sie die Regelung nach EU / EFTA Formular 106.

Auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens zur Sozialversicherung können Grenzgänger im Krankheitsfall auch Leistungen am deutschen Wohnort beziehen. Dafür muss der Arbeitnehmer das von der Schweizer Versicherungsgesellschaft bestätigte Formular E 106 einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (Aushilfskasse) vorlegen. Der Grenzgänger erhält kostenlos eine weitere Versichertenkarte seiner deutschen Aushilfskasse.

Ob Sie als Aushilfskasse die AOK, Techniker, Barmer oder eine andere Kasse wählen, entscheiden Sie selbst. Es empfiehlt sich, bei der alten Krankenversicherung zu bleiben und dort lediglich den Status als Grenzgänger nach E 106 anzugeben.

Ein Vorteil dieser Variante ist, dass weder Franchise bzw. Selbstbehalt noch eine Kostenbeteiligung (Selbstbeteiligung) anfällt. Die deutschen Ärzte und Zahnärzte rechnen direkt mit der Aushilfskasse ab. Sie werden in Deutschland wie ein gesetzlich Krankenversicherter behandelt. Es gilt das Sachleistungsprinzip. 

Die Vorgehensweise bei einer Behandlung im Wohnland: 

  1. Wahl der Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz 
  2. Erhalt des Formulars E106 von der Schweizer Kasse
  3. Einreichen des Formulars E106 bei der Aushilfskasse und Erhalt einer Versichertenkarte
  4. Behandlung bei einem Arzt, im Krankenhaus oder durch einen Zahnarzt in Deutschland 
  5. Rechnungsstellung für Kassenleistung direkt an die Aushilfskasse 
  6. (Private Zusatzleistung werden Ihnen in Rechnung gestellt - Zusatzversicherung beachten) 
  7. Erstattung der Behandlungskosten durch Schweizer Krankenversicherung an Aushilfskasse
  8. (Erstattung private Zusatzkosten durch Krankenzusatzversicherung direkt an Grenzgänger) 
EU/EFTA Formular E106 für Grenzgänger Krankenversicherung Schweiz

Ländervergleich: Grundversicherung in Deutschland und der Schweiz

Flagge Schweiz

Schweiz: Krankenversicherung nach KVG

  • In der Schweiz gibt es für alle Arbeitnehmer eine Pflicht zur Krankenversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz). Es gibt keine private Krankenversicherung. Der Leistungskatalog ist bei allen Krankenversicherungen gleich.
  • Es gibt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent (max. 700 CHF). Zusätzlich gibt es eine Franchise (Selbstbehalt) von max. 300 CHF. Eigenanteil pro Jahr = max. 1.000 CHF
  • Grenzgänger erhalten keine Leistungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz. Eine Absicherung durch eine deutsche Zusatzversicherung ist empfehlenswert.
  • Es gibt keine Pflegepflichtversicherung nach KVG für Grenzgänger. Im Pflegefall erhalten Sie Leistungshilfe nach dem Sachleistungsprinzip der deutschen Aushilfskasse. Eine ergänzende Pflegezusatzversicherung ist notwendig.
Flagge Deutschland

Deutschland: Krankenversicherung PKV/GKV

  • In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Der Versicherte hat die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung. Der Leistungskatalog ist bei gesetzlichen Kassen gleich. In der privaten Krankenversicherung ist der Leistungsumfang von den Tarifbedingungen abhängig.
  • Für die deutsche GKV gibt es Selbstbeteiligungen nach dem Sozialgesetzbuch für bspw. Medikamente, Bäder, Krankenhausaufenthalte und Massagen. In der deutschen PKV gibt es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung.
  • Die deutsche GKV leistet für Zahnbehandlungen und Zahnersatz die Standardtherapie bzw. eine Kostenbeteiligung der Regelversorgung. Für Prophylaxe gibt es keine Leistungen.
  • In Deutschland sind Sie pflegepflichtversichert über Ihre GKV oder PKV. Im Pflegefall erhalten Sie Leistungen von der Pflegeversicherung. Eine ergänzende Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll.

Wo soll ich mich als Grenzgänger krankenversichern?

Ihr Optionsrecht bei der Grundversicherung bietet Ihnen Flexibilität – aber auch die Qual der Entscheidung. Die Schweiz und Deutschland unterscheiden sich bei der Pflichtversicherung in einigen Punkten deutlich.

Während im Schweizer System der Leistungskatalog für die Grundversicherung bei allen Krankenversicherungen identisch ist, bietet die deutsche gesetzliche Krankenkasse bei den Zusatzleistungen gewisse Unterscheidungsmerkmale. Die deutsche private Krankenversicherung (PKV) ist hinsichtlich der Leistungen (und Prämien) völlig individuell. Von Basisabsicherung bis Premiumschutz ist das Angebot groß. 

Wesentlicher Unterschied sind zudem Franchise bzw. Selbstbehalt sowie die Selbstbeteiligung bei der Grenzgänger-Krankenversicherung. Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass von jeder Arztrechnung der Patient 10 Prozent selbst bezahlen muss bis zu einem Maximum von 700 CHF pro Jahr. Die Franchise (Selbstbehalt) von 300 CHF pro Jahr trägt ebenfalls der Versicherte. Solche Selbstbeteiligungen gibt es bei der PKV in Deutschland in verschiedenen Varianten auch. Je höher die Selbstbeteiligung pro Jahr, desto niedriger der Beitragssatz für die Versicherung.

Bei der Pflegeversicherung und bei Leistungen für Zahnbehandlungen gibt es ebenfalls deutliche Unterschiede. Als in der Schweiz versicherter Grenzgänger besitzen Sie keine Pflegepflichtversicherung und erhalten nahezu keine Erstattung für Zahnarztkosten. Eine Zusatzversicherung für Zähne und für den Pflegefall ist ratsam. Im Gegenzug ist der Beitragssatz für die Grundversicherung in der Schweiz sehr niedrig.

2024 kostet die Grenzgängerkrankenversicherung ab 26 Jahre bei der Sympany 219,50 CHF, bei der Swica 211,80 CHF und bei der Helsana 316,20 CHF. Im Vergleich zu den beiden anderen Varianten besteht einiges an Spielraum für private Zusatzversicherungen. 

Direkter Vergleich der 3 Optionen für Ihre Grenzgänger Krankenversicherung

KVG Schweiz
GKV Deutschland
PKV Deutschland
  • Sehr günstige Beiträge für Versicherungsnehmer + Familie.
  • Behandlungen in Deutschland und der Schweiz
  • Rückkehr in Deutsche Gesetzliche Krankenkasse garantiert
  • Kein Selbstbehalt / Selbstbeteiligung bei Behandlungen in Deutschland
  • Private Zusatzversicherung möglich (ambulant/stationär/Zahn)
  • Familienangehörige kostenlos mitversichern
  • Verbleib in Deutscher Gesetzlichen Krankenkasse im Rentenalter
  • Private Zusatzversicherung möglich (ambulant/stationär/Zahn)
  • Flexible, individuelle Gestaltung der Leistung
  • Beitrag nicht einkommensabhängig, sondern von Leistung
  • Behandlungen in der Schweiz können abgesichert werde
  • Lediglich "Sachleistungen" bei Behandlung in Deutschland
  • Keine Leistung für Zahnbehandlungen
  • Private Pflegezusatzversicherung wichtig
  • Beitrag ist einkommenabhängig (Prozentual v. Einkommen)
  • Hoher Eigenanteil bei Arztbesuch in der Schweiz
  • Kein Arbeitgeberzuschuss in der Schweiz
  • Rückkehr in die GKV nur schwer oder gar nicht möglich
  • Keine kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen
  • Hohe Beiträge im Rentenalter
  • Kein Arbeitgeberzuschuss in der Schweiz

Grenzgänger Krankenversicherung nach Schweizer KVG – Grundversicherung

Das Krankenversicherungsgesetz ist Grundlage für die obligatorische Pflichtversicherung in der Schweiz. Bei Pendlern mit Wohnsitz in Deutschland und Erwerbstätigkeit im Nachbarland ist diese Variante mit Abstand die beliebteste. Denn sie bietet eine Vielzahl von Vorteilen.

Die Grundversicherung ist bei jedem Tarif für eine relativ günstige Prämie zu bekommen. Versicherungsgesellschaften wie SWICA, Sympany oder Helsana bieten attraktive Angeboten für Erwerbstätige und Familienangehörige. 

Die Versicherungsprämie ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern richtet sich in der Schweiz etwa nach diesen Faktoren: 

  • Alter
  • Kanton der Arbeitstätigkeit

Somit zahlen sie auch bei mittlerem und hohem Einkommen als Grenzgänger nur relativ wenig für die Krankenversicherung.

Die Mitversicherung von Familienangehörigen ist in der Schweizer Krankenversicherung möglich. Kinder zahlen circa 70 CHF und der Ehepartner circa die gleiche Prämie wie der Grenzgänger. Ist der Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, können die Kinder dort kostenlos mitversichert werden.

Die Selbstbeteiligung sowie der Selbstbehalt bzw. Franchise sind natürlich ebenfalls ein Kostenfaktor. Wichtig zu wissen:

  • Selbstbeteiligung = Erwachsenen 700 CHF und Kinder 350 CHF pro Jahr
  • Franchsie bzw. Selbstbehalt = 300 CHF pro Jahr

Gesetzliche Krankenkasse für Grenzgänger in Deutschland

In Deutschland ist die gesetzliche Versicherung obligatorisch, bis zu einer definierten Beitragsbemessungsgrenze. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland können Sie weiterhin die freiwillige Mitgliedschaft bei Ihrer Kasse nutzen.

Diese Variante ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie ein eher geringes Einkommen haben. Im Gegensatz zum schweizerischen Pendant richtet sich der Beitragssatz bei AOK, Techniker und Co. nach Ihrem monatlichen Einkommen. Zusätzlich ist die Mitversicherung der Familienangehörigen kostenlos, was vor allem im Vergleich zur privaten Absicherung eine deutliche Ersparnis mit sich bringt.

Die medizinische Versorgung ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch geregelt. Dieses ist Basis für den Leistungskatalog der Gesellschaft. Dennoch unterscheiden sich die Kassen hinsichtlich Zusatzbeitrag und Zusatzleistungen. Mit privaten Krankenzusatzversicherungen steigern Sie die Versorgung im Krankheitsfall.

Ein Nachteil der Grenzgänger Krankenversicherung über eine deutsche Kasse besteht, wenn Sie ärztliche Behandlungen auch in der Schweiz vornehmen lassen wollen. Der Praxisbesuch in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle kann schnell zusätzliche Kosten für die Behandlungen in der Schweiz verursachen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Leistungen von schweizerischen Ärzten nur bis zum Rechnungssatz nach KVG. Die darüber liegenden Kosten sind Ihr Eigenanteil.

Private Krankenversicherung – Privatpatient beim Arztbesuch

In Deutschland wird bei der medizinischen Vorsorge gerne von zwei-Klassen-Medizin gesprochen. Für Ihre Absicherung in der Schweiz können Sie sich das zunutze machen und sich für einen privaten Versicherungsschutz entscheiden. Der große Vorteil im Vergleich zu den obligatorischen Kassen: Sie können über Ihr Leistungspaket selbst bestimmen. Dabei ist eine langfristige Lebensplanung zu berücksichtigen. Sie sollten einen Tarif abschließen, der auch Leistungen abdeckt, die Sie erst in Zukunft benötigen könnten.

Interessant ist die private Krankenversicherung für Grenzgänger, wenn der Versicherungsschutz auch Behandlung in der Schweiz mit abdeckt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist elementar wichtig. Denn häufig gibt es Einschränkungen seitens der Versicherer. Eine umfängliche Abdeckung bieten meist nur die Premium-Tarife – die entsprechend teuer sind.

Die Kehrseite der PKV: Familienangehörige sind nicht kostenfrei versichert. Lebenspartner und Kinder müssen separat abgesichert werden. Für Alleinverdiener, die eine ganze Familie versichern, ist diese Variante sehr viel teurer als die Versicherung in der Schweiz. 

Grundsätzlich sollten Sie bei der Entscheidung beachten, dass ab einem gewissen Alter nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkönnen. Das bedeuten, dass Sie auch bei einer geringen Rente die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung bezahlen müssen. Eine gute Altersvorsorge ist dafür wichtig.

Krankenversicherung für Grenzgänger: Eine gute Beratung hilft bei der Entscheidung

Die Wahl der Grenzgänger Krankenversicherung gilt für eine lange Zeit. Alle drei Varianten sollten Sie dabei genau anschauen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile jeder Option genau ab. Nicht immer ist die jetzt günstigste Variante auch bis zur Rente die sinnvollste. Bedenken Sie zudem: haben Sie einmal von Ihrem Optionsrecht in der Schweiz Gebrauch gemacht, kommen Sie nur in Ausnahmefällen wieder zurück in die Schweizer Krankenversicherung. Denken Sie langfristig.

  • Möchten Sie Familie haben?
  • Wie sollen Ihre Kinder versichert sein?
  • Arbeitet Ihr Lebenspartner aktuell und zukünftig?
  • In Deutschland oder in der Schweiz?
  • Bleibt Ihr Wohnsitz in Deutschland?
  • Wie ist Ihre Vorsorge für die Rente?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die für Sie richtige Krankenversicherung für Grenzgänger zu finden. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz

Was kostet die Grenzgänger Krankenversicherung 2024 in der Schweiz?

Die Krankenversicherung nach KVG ist für Grenzgänger die günstigste Variante der Absicherung. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Lebensalter. Bis zum. 25. Lebensjahr beträgt der Beitrag je nach Kasse circa 150 CHF. Ab dem 26. Lebensjahr steigt der monatliche Beitrag auf rund 200 CHF.

In unserer Tarifübersicht können Sie alle Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung vergleichen.

Welche Versicherungsgesellschaft bietet eine Grundabsicherung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl an Krankenversicherungen, die Sie bei der Suche nach einer passenden Versicherung vergleichen können. Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags ist dabei nicht an Ihr Einkommen gekoppelt, sondern bemisst sich anhand anderer Faktoren wie bspw. Alter und Kanton. Für einen 26-jährigen Arbeitnehmer beginnen die günstigsten Krankenkassen ab etwa 200 Schweizer Franken pro Monat. Wir vergleichen gerne die Anbieter und finden den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse.

Als Krankenkasse empfehlen wir Swica, Sympany oder Helsana, die sich auf dieses Pendler-Modell fokussiert haben.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit mit der Schweizer Grenzgängerversicherung?

Für Sie gilt das Wohnortsprinzip. Das bedeutet, dass im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld vom Wohnsitzstaat Deutschland bezahlt wird, obwohl Sie die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung im Beschäftigungsstaat Schweiz eingezahlt haben.

Wie kommen Grenzgänger zurück in die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland?

Die Rückkehr in die deutsche gesetzliche Versicherung ist nicht immer ganz einfach. Erst wenn Sie nach Deutschland zurückkehren und hier eine Tätigkeit aufnehmen, können Sie zurück in die GKV.

Wer bisher in der Schweiz gesetzlich krankenversichert war, kommt grundsätzlich (Vorversicherungszeit)  jederzeit in die deutsche gesetzliche Krankenkasse zurück. Bei privat versicherten empfehlen wir ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch.

Was passiert mit der Krankenversicherung bei Umzug in die Schweiz?

Falls Sie bereits nach Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz versichert sind, können Sie bei dieser Krankenkasse bleiben. Je nach Kanton Ihres Wohnortes kann es zu einer Änderung des Beitrags kommen. Haben Sie noch keine schweizerische Versicherung, müssen Sie spätestens jetzt die Krankenkasse wechseln.

Bis auf wenige Ausnahmen tritt die Krankenversicherungspflicht als Aufenthalter ein. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Tarif, da es vielfältige Tarifkombinationen gibt.

Was passiert bei Rückzug nach Deutschland?

Wenn Sie als Aufenthalter in der Schweiz waren oder als Grenzgänger eine schweizerische Krankenversicherung hatten, müssen Sie bei einer Rückkehr nach Deutschland die Gesellschaft wechseln. Dabei spielen einige Faktoren eine Rolle, wie bspw.

  • Neuer Arbeitgeber bzw. Arbeitsvertrag
  • Höhe des Einkommens
  • Renteneintritt oder weitere Berufstätigkeit
  • Alter

Grundsätzlich können Sie bei einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dabei muss Sie jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland annehmen.

Benötige ich eine Krankenzusatzversicherung in Deutschland?

Bei Grenzgängern ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll. Die Grundversicherung in der Schweiz deckt die wichtigste medizinische Versorgung ab. Für zusätzliche Kosten und privatärztliche Behandlungen existiert jedoch keine Kostenübernahme. So sind Chefarztbehandlung und Einbettzimmer private Wahlleistungen, die Sie selbst bezahlen müssen.

Der Zahnarztbesuch ist durch die Grenzgängerversicherung überhaupt nicht abgedeckt. Sämtliche Kosten sind aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der gesamten Zahnarztrechnung.

Komme ich als privat Versicherter zurück in die gesetzliche Versicherung?

Normalerweise nicht. Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung sind, können Sie nur in bestimmten Situationen zurück zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kasse muss Sie aufnehmen, wenn Sie ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 69.300 Euro brutto pro Jahr haben (Stand 2024). Diese Grenze wird jedes Jahr neu angepasst.

Zusätzlich müssen Sie in einem Angestelltenverhältnis sein. Selbstständige haben nahezu keine Chance. Ebenso schwierig ist es, wenn Sie das 55 Lebensjahr bereits erreicht haben.

Welches ist die beste Versicherung für Grenzgänger?

Prinzipiell bieten alle schweizerischen Gesellschaften eine Grundversicherung an, bei der die Leistungen sich nicht oder nur marginal unterscheiden. Ähnlich wie in Deutschland ist der Leistungskatalog gesetzlich geregelt. Allerdings gibt es nur wenige, die den Wohnort Deutschland akzeptieren und eine Grenzgängerversicherung anbieten. Mit Zusatzversicherungen erhöhen Sie den Versicherungsschutz und passen ihn auf Ihre Bedürfnisse an.

Als Versicherer für die Grundversicherung sind die Schweizer Kassen Helsana, Sympany und Swica sehr zu empfehlen. 2025 gibt es die günstigsten Tarife ab 156 Schweizer Franken. Sprechen Sie uns an.

Ist eine zusätzliche Unfallversicherung wichtig?

Die Versicherungspflicht in der Schweiz beinhaltet ebenfalls eine gesetzliche Unfallversicherung. Anders als in Deutschland deckt diese nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ab, sondern beinhaltet auch Leistungen für Nichtberufsunfälle (NBU).

Als Arbeitnehmer sind Sie beim Krankenversicherer auch für Unfälle in der Freizeit versichert. Eine freiwillige Unfallversicherung mit höheren Leistungen können Sie zusätzlich abschließen oder aber auch eine bestehende Absicherung kündigen, wenn Ihnen der gesetzlich garantierte Schutz ausreicht.

Welche Formulare benötigen Grenzgänger für die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Für die Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht in die Schweiz benötigen Grenzgänger und Grenzgängerinnen einen Nachweis durch Ihren deutschen Krankenversicherer. Mit der europäischen Versicherungskarte bestätigt er den Versicherungsschutz für Sie. Dieses Formular benötigen Sie für die Befreiung.

Wie werden Arztbesuche bei meinem Wohnsitz abgerechnet?

Wenn Sie einen Arzt in Deutschland besuchen, rechnet Ihre deutsche Aushilfskasse direkt mit der Schweizer Gesellschaft ab. Dafür benötigen Sie zunächst das Formular E-106 durch Ihren Krankenversicherer. Mit diesem Formular können Grenzgänger eine deutsche Aushilfskasse auswählen, von der Sie eine normale Versichertenkarte erhalten. Mit dieser wiederum können Sie ganz normal bei Ihrem Wohnsitz zum Arzt und Zahnarzt gehen.

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