Ihr Optionsrecht bei der Grundversicherung bietet Ihnen Flexibilität – aber auch die Qual der Entscheidung. Die Schweiz und Deutschland unterscheiden sich bei der Pflichtversicherung in einigen Punkten deutlich.
Während im Schweizer System der Leistungskatalog für die Grundversicherung bei allen Krankenversicherungen identisch ist, bietet die deutsche gesetzliche Krankenkasse bei den Zusatzleistungen gewisse Unterscheidungsmerkmale. Die deutsche private Krankenversicherung (PKV) ist hinsichtlich der Leistungen (und Prämien) völlig individuell. Von Basisabsicherung bis Premiumschutz ist das Angebot groß.
Wesentlicher Unterschied sind zudem Franchise bzw. Selbstbehalt sowie die Selbstbeteiligung bei der Grenzgänger-Krankenversicherung. Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass von jeder Arztrechnung der Patient 10 Prozent selbst bezahlen muss bis zu einem Maximum von 700 CHF pro Jahr. Die Franchise (Selbstbehalt) von 300 CHF pro Jahr trägt ebenfalls der Versicherte. Solche Selbstbeteiligungen gibt es bei der PKV in Deutschland in verschiedenen Varianten auch. Je höher die Selbstbeteiligung pro Jahr, desto niedriger der Beitragssatz für die Versicherung.
Bei der Pflegeversicherung und bei Leistungen für Zahnbehandlungen gibt es ebenfalls deutliche Unterschiede. Als in der Schweiz versicherter Grenzgänger besitzen Sie keine Pflegepflichtversicherung und erhalten nahezu keine Erstattung für Zahnarztkosten. Eine Zusatzversicherung für Zähne und für den Pflegefall ist ratsam. Im Gegenzug ist der Beitragssatz für die Grundversicherung in der Schweiz sehr niedrig.
2024 kostet die Grenzgängerkrankenversicherung ab 26 Jahre bei der Sympany 219,50 CHF, bei der Swica 211,80 CHF und bei der Helsana 316,20 CHF. Im Vergleich zu den beiden anderen Varianten besteht einiges an Spielraum für private Zusatzversicherungen.