Sie tragen bereits eine Brille oder Kontaktlinsen? Dann sollten Sie über eine private Brillenzusatzversicherung für Grenzgänger (Brillenversicherung) nachdenken. Dabei kann eine Versicherung sinnvoll sein, weil
Mit einer guten Absicherung erhalten Sie alle zwei Jahre 400 Euro für Ihre neue Brille. Eigentlich müsste die Brillenversicherung Sehhilfe-Versicherung heißen – die Leistung umfasst nämlich auch Kontaktlinsen. Einige Versicherer übernehmen zusätzlich die Kosten für eine Laser-Operation der Augen.
Enorm hoch. Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger brauchen eine Sehhilfe. Einer Umfrage zufolge zählten 2021 rund 25,6 Millionen Menschen ab 14 Jahren in Deutschland zu den ständigen Brillenträgern. Weitere 19,1 Millionen waren gelegentlich auf eine Brille angewiesen. Hinzu kamen 3,6 Millionen Menschen, die Kontaktlinsen benutzten. Mit zunehmendem Altem stellt sich nicht mehr die Frage ‚ob eine Brille benötigt wird‘, sondern vielmehr, wie stark die Gläser sein müssen.
Nach Branchenangaben wurden 2021 13,12 Millionen Brillen verkauft. Bei einer einfachen Brille liegen die Preise zwischen 250 bis 450 Euro, bei Gleitsichtgläsern zwischen 500 und 1.500 Euro. Für Kontaktlinsen müssen Sie pro Jahr mit 200 bis 400 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für Pflegemittel.
Als Grenzgänger haben Sie die Möglichkeit, frei zu wählen, wie und wo Sie Ihre Grenzgänger Krankenversicherung abschließen. Doch egal, ob Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entscheiden oder für die Grundversicherung in der Schweiz – für Brillen und Kontaktlinsen bekommen Sie nur noch in Ausnahmefällen Zuschüsse.
2004 wurde die Kassenleistung bei Verordnung einer Brille drastisch reduziert. Hatten zuvor noch alle Versicherten Anspruch auf eine ‚Kassenbrille‘, gibt es seither nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Leistungen für Brillen und weitere Sehhilfen. Als Grenzgänger müssen Sie also die gesamten Kosten selbst tragen. Selbst dann, wenn sich Ihre Sehstärke in relativ kurzen Abständen immer weiter verschlechtern sollte.
Auch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung, das im April 2017 in Kraft getreten ist, hat die finanzielle Lage der Brillen- und Kontaktlinsenträger kaum verbessert. Auf staatliche Zuschüsse können nur Grenzgänger hoffen, die:
Dieser Personenkreis umfasst circa 1,4 Millionen Bundesbürger, also weniger als 5 Prozent der Brillen- bzw. Kontaktlinsenträger.
Seit 2011 bekommen Grenzgänger ab 18 Jahren von der obligatorischen Grundversicherung keinen Zuschuss mehr, wenn sie eine neue Brille oder Kontaktlinsen benötigen. Der Zuschuss von vormals 180 CHF pro Jahr gibt es lediglich noch in „medizinisch bedingten Fällen“, bei:
Wenn Sie sich als Pendler in die Schweiz gegen die hohen Zusatzkosten absichern möchten, ist das Thema private Brillenzusatzversicherung für Grenzgänger sehr interessant. Zu empfehlen ist insbesondere die Möglichkeit, verschiedene Leistungen einer Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger miteinander zu kombinieren.
Beispiel: Die Brillenzusatzversicherung UKV VorsorgePRIVAT beinhaltet Leistungen für Brillen/Kontaktlinsen und gleichzeitig ebenfalls für Hörgeräte, Vorsorgeuntersuchungen und Reiseimpfungen sowie Malariaprophylaxe. Nutzen Sie regelmäßig alle zwei Jahre die Leistung von 400 Euro für die Brille, sind die weiteren Versicherungsleistungen für Sie fast kostenlos inklusive.
Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie individuell passenden Tarif zu finden.
Ihr Monatsbeitrag ist abhängig von drei Faktoren:
Der Tarif VorsorgePRIVAT der UKV kostet für Erwachsene beispielsweise 13,45 Euro pro Monat. Sind Sie bei Abschluss der Versicherung bereits Brillenträger, steigt der Monatsbeitrag auf 17,45 Euro pro Monat.
In der Regel erstattet Ihnen die Zusatzversicherung 80 bis 100 Prozent der Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen – allerdings nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Dieser sollte mindestens 300 bis 400 Euro betragen. Hin und wieder wird bei den Leistungen auch ein bestimmter Prozentsatz des Rechnungsbetrags zugrunde gelegt.
Sie sollten die Leistung der Brillenversicherung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können. Bei manchen Gesellschaften erhalten Sie den Brillenzuschuss in einem Zeitraum von drei Jahren. Sie sollten also vorher wissen, wie oft Sie eine neue Brille wünschen.
Optimal ist eine sofortige Leistung, wie bspw. im Tarif UKV VorsorgePRIVAT. Oft ist mit dem Vertragsabschluss jedoch eine Wartezeit verbunden, in der Sie noch keine Leistung bekommen. Länger als 8 Monate darf diese Wartezeit keinesfalls sein.
Manche Gesellschaften zahlen nur, wenn sich Ihre Sehstärke verändert hat oder wenn Ihnen der Augenarzt eine neue Brille verordnet hat. Andere dagegen kommen auch für Reparaturleistungen auf oder gewähren Zuschüsse bei Verlust bzw. Diebstahl der Brille. Wichtig ist, dass Sie einen Tarif wählen, der Leistungen unabhängig von einem Augenarzt Attest oder einer Verschlechterung des Sehstärke gewährt.
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