Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
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In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Grenzgänger, Aufenthalter, Wochenaufenthalter

Wann lohnt sich welches Modell: Grenzgänger, Aufenthalter, Wochenaufenthalter

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 30.06.23 |

Das übliche Grenzgänger-Modell sieht einen Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland vor. Der „Grenzgänger“ pendelt also tagtäglich von seinem Zuhause in Deutschland, Frankreich oder Österreich zum Arbeiten in die Schweiz und wieder zurück. Ferner gibt es weitere Wohn-Arbeits-Modelle, die sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung und die Versicherungspflicht unterscheiden. Entscheidend ist auch, ob die Grenzpendler einen Zweitwohnsitz in Deutschland oder der Schweiz haben. Grenzgänger, Aufenthalter, Wochenaufenthalter – wir klären, wann sich welches Modell lohnt.

Wohn-Arbeits-Modelle im Überblick

Pauschal gibt es drei verschiedene Wohn-Arbeits-Modelle bei einer Berufstätigkeit in der Schweiz. Diese unterscheiden sich nicht nur auf den jeweiligen Wohnort der Arbeitnehmer bezogen. Sie werden auch verschieden steuerlich behandelt. Außerdem ist das Wohn-Arbeits-Modell entscheidend für die Versicherungspflicht.

Grenzgänger (Grenzpendler)

Ein klassischer Grenzgänger oder auch Grenzpendler arbeitet in der Schweiz und lebt in einem Nachbarland. Er pendelt jeden Tag über die Grenze zur Arbeit und abends wieder zurück. Die tägliche Rückkehr an den Wohnort in Deutschland ist zusammen mit einem Arbeitsvertrag Grundvoraussetzung für eine Grenzgänger- und Arbeitsbewilligung.

Dieses Modell ist sehr lukrativ, denn Grenzgänger profitieren gleich doppelt. Sie beziehen die hohen Löhne der Schweiz, aber zahlen die vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten in Deutschland. Im Hinblick auf die Steuer unterliegen sie dem Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, sie erhalten zwar Gehalt in der Schweiz, führen die Steuern aber in ihrem Wohnsitzland ab.

Grenzgänger haben die individuelle Auswahl bei ihrer Krankenversicherung. Sie können sich nach KVG versichern und sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz zum Arzt gehen. Dabei sind sie in einer der schweizerischen Krankenkassen mit Grenzgängertarifen versichert (Sympany, Helsana oder Swica) und zusätzlich bei einer deutschen Aushilfskasse. Oder sie schließen in Deutschland eine private Krankenversicherung ab.

Für wen empfiehlt sich dieses Modell?

Das klassische Grenzgänger-Modell kommt infrage, wenn Sie als Grenzpendler in Deutschland oder einem anderen Nachbarland leben und nur zum Arbeiten in der Schweiz sind. Wenn Sie die hohen Lebenshaltungskosten im Alpenstaat umgehen und von den guten Löhnen profitieren möchten.

  • Hinweis: Wenn Sie in Österreich oder Frankreich wohnen, müssen Sie bestimmte Grenzzonen beachten. Sie gelten in Frankreich nur als Grenzgänger, wenn Ihr Arbeitsort und Wohnort höchstens 20 Kilometer von der Staatsgrenze entfernt liegen. Für Österreich gilt eine Regelung von maximal 30 Kilometern. Für Deutschland entfällt die Grenzzone. Hier wird jeder als Grenzgänger betrachtet, der regelmäßig von seinem Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück pendelt.

Besonderheit bei Zweitwohnsitz in der Schweiz

Manche Grenzpendler haben einen Zweitwohnsitz in der Schweiz. Dieser ermöglicht es ihnen, unter der Woche die weiten Arbeitswege nach Deutschland zu umgehen und nur an den Wochenenden an ihren Haupt-Wohnsitz zurückzukehren. Wer einen Zweitwohnsitz in der Schweiz hat und nicht regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt, muss aber in Bezug auf die Steuern eine Besonderheit beachten. Denn Grenzgänger, die an mehr als 60 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen in der Schweiz übernachten und nicht in ihr Wohnsitzland zurückkehren, müssen ihr Gehalt im Alpenstaat versteuern. Unter Umständen greift auch die Regelung für Wochenaufenthalter, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Aufenthalter

Aufenthalter wohnen und arbeiten in der Schweiz. Sie haben keinen Hauptwohnsitz mehr in ihrem Heimatland; es ist aber möglich, einen Zweitwohnsitz in Deutschland anzumelden. Um als Aufenthalter im Nachbarland arbeiten zu können, benötigen sie eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Dabei gibt es verschiedene Genehmigungen, die je nach Ausgangssituation infrage kommen:

  • Die B-Bewilligung, die für fünf Jahre gültig ist
  • Die L-Bewilligung, die bis zu einem Jahr gültig ist
  • Die Niederlassungsbewilligung, die dem Aufenthalter nach einem fünfjährigen (ununterbrochenen) Aufenthalt in der Schweiz eine dauerhafte Niederlassung erlaubt
  • Die Familiennachzugsbewilligung, mit der dem Ehepartner und den Kindern der Nachzug in die Schweiz erlaubt wird

Für eine Aufenthaltsgenehmigung müssen EU-Bürger einen gültigen schweizer Arbeitsvertrag vorweisen können. Sie unterliegen bei dieser Regelung dem schweizerischen Steuerrecht. Somit zahlen sie ihre Steuern in der Schweiz. Allerdings nicht jährlich, wie es bei den Schweizern vorgesehen ist, sondern monatlich. Wie auch in Deutschland behält der Arbeitgeber einen Anteil des Bruttolohns ein. Diese sogenannte Quellsteuer wird direkt von ihm an die Steuerbehörde abgeführt.

Im Hinblick auf die Krankenabsicherung gelten für Aufenthalter dieselben Regelungen wie für die Bürger – sie versichern sich in der Schweizer Krankenversicherung. Diese bietet weniger Vorteile als die Grenzgänger Krankenversicherung. Denn der Selbstbehalt ist höher und ein Arztbesuch in Deutschland ist nur mit entsprechendem Zusatztarif möglich. Außerdem werden sämtliche Zahnbehandlungen selbst bezahlt.

Für wen empfiehlt sich dieses Modell?

Das Aufenthalter-Modell eignet sich für Sie, wenn Sie nicht nur in der Schweiz arbeiten, sondern auch dort leben möchten. Sie müssen allerdings einen gütigen Arbeitsvertrag vorweisen können, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Außerdem ist zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland sehr hoch sind. Und die Krankenversicherung für dauerhaft im Alpenstaat lebende deutlich schlechter und teurer als die Grenzgängerversicherung.

Besteht weiterhin eine Wohnung im Heimatland, ist darauf zu achten, Deutschland als Zweitwohnsitz anzumelden. Wird die Schweiz als Zeitwohnsitz hinterlegt, greift die Grenzgänger-Regelung.

Wochenaufenthalter

Wochenaufenthalter arbeiten in der Schweiz, aber leben in Deutschland. Allerdings ist ihr Arbeitsort häufig so weit von ihrem Wohnort entfernt, dass sie an den Arbeitstagen an ihrem Arbeitsort übernachten. In ihrer arbeitsfreien Zeit, also meist am Wochenende und während des Urlaubs, fahren sie dann nach Hause.

Wochenaufenthalter können die Vorteile der Krankenversicherung für Grenzgänger genießen. Sie dürfen sich also nach KVG versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Außerdem wird ihr erzieltes Einkommen in Deutschland versteuert.

Um als Wochenaufenthalter zu gelten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Sind diese nicht gegeben, gelten die Regelungen für (Dauer-)Aufenthalter. Zu den Voraussetzungen gehört, dass eine Rückkehr an den Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wann eine Unzumutbarkeit vorliegt, ist davon abhängig, ob die Grenzgänger mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln:

  • Eine Rückkehr an den Wohnsitz ist für Erwerbstätige nicht zumutbar, wenn eine einfache Wegstrecke mit dem Kraftfahrzeug über 100 Kilometer beträgt.
  • Bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist eine Rückkehr an den Wohnsitz insofern unzumutbar, wenn die schnellste Verbindung zu den allgemein üblichen Pendelzeiten länger als 1,5 Stunden beträgt.

Stand: 11/2021 - Nichtrückkehr eines Grenzgängers aufgrund der Arbeitsausübung nach Artikel 15a

Für wen empfiehlt sich dieses Modell?

Dieses Modell können Sie nutzen, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und dort einen Zweitwohnsitz haben, aber Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland ist. Dabei muss Ihr Arbeitsort mindestens 100 Kilometer von Ihrem Heimatort entfernt liegen oder die Rückkehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 1,5 Stunden und länger dauern. Andernfalls erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen, um weiterhin von den Vorteilen eines Grenzgängers zu profitieren.

Beachten Sie bei dem Modell des Wochenaufenthalters, das unter Umständen eine doppelte Mietbelastung anfällt. Nämlich dann, wenn Ihr Arbeitgeber nicht für die Unterkunft aufkommt. Dann müssen Sie die Miete für Ihren Wohnsitz in Deutschland und für Ihren Aufenthaltsort in der Schweiz entrichten. Dadurch steigen auch die Lebenshaltungskosten für die Versorgung während der Arbeitstage.

Grenzgänger, Aufenthalter, Wochenaufenthalter: Das richtige Wohn-Arbeits-Modell für Sie

In den meisten Fällen steht das Wohn-Arbeits-Modell bereits fest. Möchten Sie dauerhaft in der Schweiz leben, gelten Sie als Aufenthalter. Sie benötigen dann eine Aufenthaltsgenehmigung. Als Grenzgänger ist eine Arbeitsbewilligung ausreichend. Sollte Ihr Arbeitsort 100 Kilometer von Ihrem Wohnort in Deutschland entfernt sein oder die Pendelzeiten mehr als 1,5 Stunden betragen, können Sie während der Arbeitstage in der Schweiz bleiben.  Und dennoch die Vorteile eines Grenzgängers nutzen, wie die Krankenabsicherung nach KVG.

Unsere Grenzgänger-Spezialisten sind Ihnen gerne behilflich, das passende Wohn-Arbeits-Modell auszuwählen. Wir beantworten alle Ihre Fragen rund um das Arbeiten in der Schweiz und unterstützen Sie dabei, die optimale Krankenversicherung zu finden. Nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten.

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