Im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard erhalten – das ist das Ziel. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist dafür längst nicht mehr ausreichend. Wie sieht es jedoch bei den Eidgenossen aus? Welche Regelungen gelten für die Rentenversicherung als Grenzgänger in die Schweiz?
Die schlechte Nachricht vorab: leider ist auch als Grenzgänger die private Altersvorsorge unerlässlich. Das Schweizer System ist ähnlich wie das Deutsche aufebaut und in ein 3-Säulen-Modell unterteilt
Die erste Säule dient der Existenzsicherung. Diese ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer in der Schweiz. Die Rente wird anhand der Zeit und Höhe der Einzahlung in die Altersvorsorge bemessen. Es gleicht dem deutschen Modell der gesetzlichen Rente. Zur 1. Säule zählen:
Die Altersversicherung wird ab dem Renteneintritt als monatliche Rente ausbezahlt. Bei Männern ist Eintritt ab dem 65. Lebensjahr, bei Frauen ab 64. Lebensjahr.
Die Altersversicherung dient vornehmlich zur Existenzsicherung, nicht zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards. Hierfür wird die 2. Säule relevant und ist deswegen auch gesetzlich vorgeschrieben.
Die zweite Säule ist ebenfalls eine Pflichtversicherung in der Schweiz und soll Rentnern ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Als Mittel der Absicherung dient hierfür eine betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse). Jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mindestens 21.330 CHF fällt unter diese Versicherungspflicht.
Ähnlich wie in Deutschland trägt der Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der Beiträge zur Pensionskasse. Oftmals leistet der Arbeitgeber hier freiwillige Mehrzahlungen. Je nach Alter betragen die Beiträge zwischen 7 und 18 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 84.600 CHF.
Die Auszahlung aus der Pensionskasse erfolgt entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Welche Bedingungen dabei zugrunde liegen, hängt von der jeweiligen Pensionskasse ab. In der Regel bestimmt der Arbeitgeber, mit welcher Pensionskasse er kooperiert. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird die vorhandene Ersparnis zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers transferiert.
Als Grenzgänger zahlen Sie Ihre Steuern in Deutschland und nicht in der Schweiz. Die eigentlichen Steuervorteile in der Schweiz der dritten Säule sind deshalb für Sie nicht relevant.
Stattdessen empfiehlt sich bei der Wahl der privaten Altersvorsorge die Steuervorteile und Zuschüsse in Deutschland zu beachten. Dabei ist insbesondere die Direktversicherung und die Basisrente für Grenzgänger interessant, da eine direkte Steuerentlastung entsteht.
Ihre Vorteile einer Direktversicherung für Grenzgänger:
Die Vorteile einer Basisrente für Grenzgänger:
Die Auswahl der individuell passenden privaten Vorsorge der 3. Säule ist nicht einfach. Neben der genannten Basisrente und Direktversicherung gibt es weitere Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei gerne und beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen Ihrer Optionen.