Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Brutto vs. Netto

Bezahlung als Grenzgänger – Brutto vs. Netto

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 28.12.21 |

Was bleibt übrig vom Bruttogehalt?

Deutsche, die in der Schweiz arbeiten, profitieren von den deutlich höheren Gehältern im Nachbarland. In einigen Branchen kann der Verdienst sogar das Doppelte betragen, wie in Deutschland vorgesehen. Dafür zahlen Grenzgänger allerdings auch in beiden Ländern Steuern. Außerdem sieht die Schweiz Sozialabsicherungen vor, in die Grenzgänger verpflichtend einzahlen müssen. Wir erklären, welche Abzüge bei Grenzgängern anfallen und worauf Sie achten müssen.

Sozialversicherung

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (kurz AHV) bildet zusammen mit der Invaliditätsversicherung und der Erwerbsersatzordnung die erste Säule des schweizerischen Sozialsystems. Sie lässt sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland vergleichen. Grenzgänger können nicht nur einen Anspruch auf eine Altersrente aus der Schweiz erwerben, sie müssen auch verpflichtend einbezahlen.

Somit können Frauen ab dem 64. Lebensjahr und Männer ab dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen. Auch eine frühere Auszahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, allerdings ist damit eine Leistungskürzung verbunden.

ALV (Arbeitslosenversicherung)

Die Arbeitslosenversicherung ist für jede in der Schweiz arbeitende Person obligatorisch. Denn sie schützt die finanzielle Existenz der Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit.

Durch das Grenzgängerabkommen ist geregelt, dass Deutsche, die in der Schweiz arbeiten, zwar dort in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen, aber im Leistungsfall in Deutschland eine Zahlung erhalten.

Dafür wird der Beschäftigungszeitraum so berücksichtigt, als wären die Versicherten im Inland tätig gewesen. Daher gilt bei Bezug des Arbeitslosengeldes auch die deutsche Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz zur ALV beträgt 2,2 Prozent. Ab 148.200 Franken sinkt er auf 1 Prozent des Mehrverdienstes. Eine maximale Summenbegrenzung gibt es nicht. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.

BVG (Pensionskasse)

Während die AHV das Existenzminimum der Arbeitnehmer im Rentenalter gewährleistet, soll die Pensionskasse den Lebensstandard darüber hinausgehend sichern. Denn als zweite Säule der Sozialversicherung leistet das BVG bei Invalidität, im Todesfall und bei Erreichen der Regelaltersrente.

Arbeitgeber können die Pensionskasse individuell wählen. Diese müssen eine gesetzliche Mindestverzinsung anbieten.

Allerdings sind die Ansprüche aus der Pensionskasse im Endeffekt davon abhängig, wie das Unternehmen wirtschaftet. Die Beiträge zur Pensionskasse sind individuell und vom Alter abhängig. Sie liegen zwischen 7 und 18 Prozent. Hinzu kommen die Risikoversicherung mit 1 bis 3 Prozent, Sondermaßnahmen mit 1 Prozent und Sicherheitsfonds sowie Insolvenzdeckung mit 0,05 Prozent. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge.

KTG (Krankentagegeld)

Anders als in Deutschland haben nicht alle Arbeitnehmer in der Schweiz Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings schließen viele Arbeitgeber im Rahmen eines Kollektivvertrages eine Krankentagegeldabsicherung für ihre Angestellten ab.

Anders als in Deutschland haben nicht alle Arbeitnehmer in der Schweiz Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings schließen viele Arbeitgeber im Rahmen eines Kollektivvertrages eine Krankentagegeldabsicherung für ihre Angestellten ab.

Diese sieht eine Lohnfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu zwei Jahren vor. Die Ersatzleistung beträgt je nach Tarif 80 bis 100 Prozent des Gehalts. Der Beitragssatz für ein Krankentagegeld liegt bei etwa einem Prozent. In einigen Fällen kommt der Arbeitgeber für diese Aufwendung auf.

NBU (Nichtbetriebsunfallversicherung)

Die betriebliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber. Hingegen übernehmen Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden arbeiten, den Beitrag für die obligatorische NBU – die Nichtbetriebsunfallversicherung. Diese zahlt auch bei Freizeitunfällen. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind von der Berufsgruppe und den damit verbundenen Risiken abhängig. Sie liegen zwischen 1 und 3 Prozent des Gehalts.

Übersicht Sozialversicherungsabzüge

SozialversicherungBeschreibungBeitragssatz vom Gehalt
AHVAltersrente und Hinterbliebenenabsicherung10,25 Prozent
ALVFinanzieller Schutz bei ArbeitslosigkeitMaximale 2,2 Prozent (Arbeitgeber trägt die Hälfte)
BGVPensionskasse zur Sicherung des Lebensstandards im Alter7 bis 18 Prozent (Arbeitgeber trägt die Hälfte)
KTG (nicht verpflichtend)Lohnfortzahlung im Krankheitsfall1 Prozent
NBUUnfallversicherung, die auch bei Freizeitunfällen leistet1 bis 3 Prozent

Krankenversicherung

Anders als in Deutschland wird die Krankenversicherung nicht über den Arbeitgeber abgewickelt. Stattdessen müssen sich die Grenzgänger selbst darum kümmern. Dafür versichern sie sich bei einer schweizerischen Krankenversicherung oder sie nutzen ihr Optionsrecht und lassen sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien.

Dann müssen Sie sich in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichern.

  • In der Schweiz beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an den Kosten für die Krankenversicherung.

Steuern

Die Lohnbesteuerung von Grenzgängern wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt. So zahlen Sie zwar grundsätzlich in Deutschland ihre Steuern, müssen aber in der Schweiz die sogenannte Quellensteuer leisten. Diese beträgt 4,5 Prozent des Lohns und wird bei der deutschen Einkommenssteuer berücksichtigt. Grenzgänger müssen in Deutschland jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Zudem leisten sie eine vierteljährliche Vorauszahlung.

Die Höhe der Einkommenssteuer in Deutschland ist vom Gesamteinkommen abhängig. Sie steigt progressiv, umso höher der Verdienst ausfällt. Der Spitzensteuersatz liegt 2021 mit 57.919 Euro bei 42 Prozent. Wie hoch die Einkommenssteuer ausfällt, lässt sich beispielsweise mit dem Steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln. Allerdings können steuermindernde Aufwendungen wie Fahrtkosten, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherungen etc. bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Bezahlung als Grenzgänger: Das bleibt vom Lohn übrig

Sie wissen nun, welche Abzüge Sie bei Ihrer Tätigkeit in der Schweiz erwarten. Damit haben Sie einen ersten Anhaltspunkt, welcher Nettolohn Ihnen bleibt. Allerdings ist das Nettogehalt als Grenzgänger im Endeffekt von individuellen Faktoren abhängig. Nicht zuletzt auch vom Währungskurs, wenn der Lohn auf ein deutsches Bankkonto überwiesen wird. Wenn Sie Fragen haben zu Grenzgänger-Themen oder zu den Pflicht- und Krankenversicherungen in der Schweiz, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

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