Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
Jetzt Termin vereinbaren
Pendler in die Schweiz
Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
zum Grenzgänger Ratgeber
Home Office als Grenzgänger

Home Office als Grenzgänger – Darauf müssen Sie jetzt achten

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 28.12.21 |

Das müssen Sie beachten als Grenzgänger im Home Office

Die Corona-Pandemie brachte viele neue Regelungen und Übergangslösungen auf den Weg. Dazu gehört auch, dass zunehmend mehr Arbeitnehmer im Home-Office tätig waren, um das Verbreitungsrisiko mindestens innerhalb eines Unternehmens zu minimieren. Doch für Grenzgänger können daraus einige Schwierigkeiten resultieren.

Denn für ihren Status ist es notwendig, dass sie regelmäßig von ihrer Arbeit im Ausland an ihren Wohnsitz zurückkehren. Andernfalls kann der Grenzgänger-Status für sie entfallen. Die Regierung hat allerdings wichtige Regelungen getroffen, mit denen Grenzgänger im Home-Office geschützt werden sollen.

Velängerung der Sonderregelung für Grenzgänger im Home-Office bis 31.12.2022!

Rund 60.000 deutsche Grenzgänger in der Schweiz können vorerst weiter von zu Hause aus arbeiten. Der Bundestag verlängerte seine Sonderregelung, nach der Pendler im Home-Office keine Doppelbelastung bei der Sozialversicherung fürchten müssen, wenn sie nicht an 60 Tagen im Jahr von ihrem Betrieb an ihren Wohnort zurückkehren. Die Ausnahmeregelung wurde im März 2020 aufgrund der Pandemie eingeführt und zuletzt bis zum 31.12.2022 verlängert.

Der Grenzgänger-Status während der  Corona-Pandemie:

Die Corona-Pandemie konnte Auswirkungen auf die Steuern und die Sozialversicherung von Grenzgängern haben. Denn entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen entfällt der Grenzgänger-Status, wenn die Pendler nicht an mindestens 60 Tagen pro Kalenderjahr von ihrer Arbeitsstätte im Ausland an ihren Wohnsitz zurückkehren. Und bei Grenzgängern im Home-Office ist diese Voraussetzung nicht mehr gegeben.

Denn dabei handelt es sich um eine „Nichtrückkehr“, da gar nicht erst eine Hinreise erfolgt. Doch konnten sich die Länder Deutschland, Schweiz und Frankreich auf eine besondere Regelung einigen: Bis zum 31. Dezember 2022 wird den Pendlern automatisch eine arbeitstägliche Rückkehr an ihren Wohnsitz unterstellt. Somit bleibt ihr Status als Grenzgänger auch im Home-Office erhalten.

Wichtig: Nachweis des Arbeitgebers

Die Arbeitstage im Home-Office werden bei Grenzgängern während der Coronazeit wie Arbeitstage im Tätigkeitsland angerechnet. Allerdings nur, wenn der Arbeitgeber entsprechend eine Bescheinigung für seinen Angestellten ausstellt.

Der Sozialversicherungsstatus von Grenzgängern während Corona

Gemäß EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) sind Grenzgänger in ihrem Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig, wenn sie ihre Tätigkeit dort zu mindestens 25 Prozent ausüben. Dies würde bei einem Grenzgänger im Home-Office bedeuten, dass er in Deutschland der Renten- und Krankenversicherung beitreten muss. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) teilte allerdings mit, das derzeit keine Änderungen des bestehenden Rechts angedacht sind.

Somit können sich Grenzgänger weiterhin in der Schweiz versichern, auch wenn sie die meiste Arbeitszeit im Home-Office verbringen. Doch handelt es sich hierbei um eine vorübergehende Sonderregelung. Sollte die Arbeit von zu Hause aus dauerhaft bestehen bleiben, unabhängig von Covid-19, gilt dieses Recht nicht mehr. In diesem Fall ergeben sich für die Arbeitnehmer deutliche Änderungen in Bezug auf die Steuern und Sozialversicherungen.

Und was passiert nach dem 31.12. mit Grenzgängern im Home-Office?

Zum Jahresende hin laufen die derzeit gültigen Sonderregelungen für Grenzgänger im Home-Office aus. Das bedeutet, ab dem 31.12.2022 wird den Pendlern, die aufgrund der Pandemie von zu Hause aus arbeiten, keine tägliche Rückkehr mehr an ihren Wohnsitz unterstellt. Somit erlischt ihr Grenzgänger-Status, wenn sie nicht an mindestens 60 Tagen im Jahr von ihrer Arbeitsstätte an ihren Wohnort zurückkehren. Für viele Grenzgänger sorgt dies für Unsicherheit. Denn die Pandemie hat Deutschland und die Schweiz nach wie vor fest im Griff. Und auch wenn die Maßnahmen gelockert wurden, kann es jederzeit wieder zu Einschränkungen kommen.

Das eidgenössische Finanzdepartement und das Bundesfinanzministerium in Berlin sind sich jedoch dessen bewusst. In Berlin erklärte man, die Regeln rechtzeitig und vor Ablauf der Frist zu evaluieren. Sollte die Situation wieder anziehen und Grenzgänger dazu zwingen, auch das nächste Jahr überwiegend im Home-Office zu begrüßen, wäre eine Verlängerung der Ausnahmeregelung denkbar. So wie es bereits vergangenes Jahr getan wurde, als die Sonderreglung zum 31.12.2022 verlängert wurde. Derzeit liegen jedoch noch keine sicheren Informationen vor.

Hinzu kommt, dass mit der Digitalisierung die Arbeit in den eigenen Vier Wänden in den vergangenen Jahren deutlich beliebter wurde. Sprecher des Pharmakonzerns Roche erklärten gegenüber der Badischen Zeitung, dass man zwar nach Monaten der Arbeit am Wohnsitz einen Trend zurück ins Büro beobachtete. Dennoch müsse für die Zukunft geklärt werden, ob verbesserte Regelungen für Grenzgänger im Home-Office möglich sind. Hier gibt es noch erheblichen Regelungsbedarf.

Aktuell liegen somit noch keine genauen Informationen vor, wie es für Grenzgänger im Home-Office nach dem 31.12. weitergehen wird. Es bleibt abzuwarten, was in Berlin und dem eidgenössischen Finanzdepartement in den kommenden Monaten beschlossen wird. Sollte die derzeitige Ausnahmeregelung nicht verlängert werden, greift für Grenzgänger automatisch die Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens.

Zudem gilt für Beschäftigte, die mehr als 24,9 Prozent ihrer Arbeitszeit im Home-Office verbringen, dass sie sich in ihrem Wohnsitzland sozialversichern müssen. Somit würde ihr Recht auf eine Grenzgänger-Krankenversicherung erlöschen und sie müssten in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Zusätzlich zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es bleibt also abzuwarten, ob die Ausnahmeregelung zum Home-Office für Grenzgänger über den 31.12.2022 hinaus verlängert wird und ob dem grundsätzlichen Regelungsbedarf zu dieser Thematik nachgekommen wird. Derzeit arbeitet eine Arbeitskommission an einem Vorschlag für eine langfristige Regelung.

Grenzgänger im dauerhaften Home-Office

Sofern die Arbeit im Home-Office über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen soll, entfällt unter Umständen der Grenzgänger-Status. Und dadurch ergeben sich nicht nur Änderungen in Bezug auf die Steuer. Sondern auch bei der Sozialversicherung. Macht die Arbeitszeit im Home-Office mindestens 25 Prozent der Gesamtarbeitszeit aus, müssen die Arbeitnehmer in ihrem Wohnsitzland Sozialversicherungsbeiträge abführen. Demzufolge greift nicht mehr das Sozialversicherungsrecht in der Schweiz oder in Frankreich, sondern in Deutschland.

Dementsprechend könnte das Modell der Schweizer KVG entfallen und die Grenzgänger müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichern. Und da es in der Schweiz keinen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt, können die Kosten für eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sehr hoch sein. Arbeitnehmer, die zuvor privat krankenversichert waren, bleiben dies auch meist. Wer jedoch in die GKV zurückkehren möchte, kann hier einen Termin buchen und sich durch einen von unseren Experten zu diesem komplexen Thema beraten lassen.

Änderungen bei der Steuer

Des Weiteren greift das Doppelbesteuerungsabkommen im Home-Office. Dieses besagt, dass die Steuer dort abzuführen ist, wo das Einkommen effektiv erzielt wird. Arbeitnehmer, die überwiegend von Deutschland aus arbeiten, müssen entsprechend an ihrem Wohnsitz die Steuern abführen. Außerdem muss der Arbeitgeber den Quellensteuerabzug anpassen, was für den Beschäftigten mit höheren Ausgaben verbunden ist.

Fazit

Während der Corona-Pandemie müssen Grenzgänger im Home-Office keine Nachteile fürchten. Denn wenn sie in ihrem Zuhause in Deutschland arbeiten, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, genießen sie durch den Gesetzgeber und Regelungen zwischen den Staaten einen besonderen Schutz. Dies gilt auch für Pendler, für die der Grenzübertritt mit langen Wartezeiten am Zoll verbunden und daher nicht zumutbar ist.

Soll das Home-Office allerdings dauerhaft bestand haben, kann sich dies auf den Grenzgänger-Status auswirken. Und daraus resultieren Nachteile bei der Steuer und der Sozialversicherung. Ratsamer kann es daher sein, nur an wenigen Tagen von zu Hause aus zu arbeiten, um den Großteil der Arbeitszeit im schweizerischen Unternehmen zu verbringen. Andernfalls droht den Pendlern, dass sie ihren Grenzgänger-Status verlieren und dadurch auch die damit verbundenen Vorteile.

  • Die günstigsten Tarife für Grenzgänger 2025
  • Vergleich aus über 100 Angeboten
  • Kostenlose und unabhängige Beratung
Krankenversicherung für Grenzgänger
ab
156,10 CHF
Jetzt vergleichen
Das könnte Sie auch interessieren
Alle Beiträge Anzeigen