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Sind Grenzgänger beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Sind Grenzgänger beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 19.06.23 |

Personen, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, müssen in Bezug auf die Steuern einiges beachten. Dabei stellt sich zunächst die Frage, ob Grenzgänger beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Denn beschränkt Steuerpflichtige müssen nur ihre deutschen Einkünfte versteuern in Deutschland. Grenzgänger, die hingegen unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen das ausländische Einkommen komplett in Deutschland besteuern. 

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht – was ist das?

Ob Grenzgänger beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, hat Einfluss darauf, wo und wie sie ihr Einkommen versteuern. Welches Steuermodell für sie gilt, wird aber schnell deutlich, wenn beide betrachtet werden:

Beschränkte Steuerpflicht

Die beschränkte Steuerpflicht hat vor allem die Aufgabe, eine Doppelbesteuerung durch zwei Länder zu vermeiden. Das heißt, es werden Teile der Gesamtbesteuerung, die sich auf die berufliche Tätigkeit im Ausland beziehen, aus der deutschen Steuerveranlagung ausgespart und durch die Veranlagung eines ausländischen Finanzamts ersetzt. Damit sollen keine Steuern gespart, aber eine Steuergerechtigkeit geschaffen werden. 

Beschränkt steuerpflichtig sind nach Paragraf 1 Absatz 4 EStG Personen, die sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhalten und in der Bundesrepublik keinen festen Wohnsitz haben.

Entscheidend ist, dass beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das heißt, Grenzgänger, die den größten Teil des Jahres in der Schweiz sind, aber in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, sind nicht beschränkt steuerpflichtig.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach Paragraf 49 EStG nur inländische Einkünfte für die beschränkte Steuerpflicht in Betracht kommen. Ausländische Einkünfte unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Die meisten Grenzgänger sind hingegen unbeschränkt steuerpflichtig. Denn dieser Steuerpflicht unterliegen Personen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst alle inländischen und ausländischen Einkommen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Grenzgänger mit der unbeschränkten Steuerpflicht aber das Doppelbesteuerungsabkommen (DAB) beanspruchen.

  • Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland zahlen die Steuer in dem Land, in dem sie wohnen – also in Deutschland. Die Schweiz zieht ihnen allerdings die Quellensteuer in Höhe von 4,5 Prozent ab. Diese kann aber in Deutschland geltend gemacht und auf die Einkommenssteuer angerechnet werden.

Die unbeschränkte Steuerpflicht hat für Grenzgänger oftmals Vorteile. Denn sie können Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.

Das müssen Grenzgänger bei der unbeschränkten Steuerpflicht beachten

Unbeschränkt steuerpflichtige Grenzgänger müssen einige Aspekte beachten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und ihre Steuern korrekt abzuführen.

Die Ansässigkeitsbescheinigung bei unbeschränkter Steuerpflicht für Grenzgänger

Unbeschränkt steuerpflichtige Grenzgänger erhalten von ihrem Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass sie steuerlich in Deutschland ansässig sind und in ihrem Wohnland die Steuern entrichtet werden. Es ist wichtig, dass sie dieses Dokument ihrem Arbeitgeber in der Schweiz abgeben. Denn so wird sichergestellt, dass die Grenzgänger lediglich den Pauschalbetrag von 4,5 Prozent des Einkommens als Quellensteuer bezahlen.

Wird die Ansässigkeitsbescheinigung nicht dem Arbeitgeber weitergereicht, muss dieser die Quellensteuer nach Tarif einbehalten. Dann fallen vierteljährliche Vorauszahlungen an und es erfolgt eine Doppelbesteuerung des Einkommens.

Fälligkeit der Einkommenssteuererklärung

Grenzpendler sind dazu verpflichtet, bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres ihre Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dies erfolgt zusammen mit dem Jahreslohnausweis und der Lohnsteuerkarte. Anhand der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt dann auch die künftige Einkommenssteuervorauszahlung, die für das Folgejahr gilt.

Wie hoch die Einkommenssteuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gehalts ab. Derzeit liegt der Einkommenssteuersatz zwischen 14 und 45 Prozent. Umso höher der Lohn, desto höher ist auch die Steuerlast.

Steuern sparen als Grenzgänger

Die meisten Grenzgänger haben ein höheres Einkommen als Arbeitnehmer gleicher Branchen in Deutschland. Dadurch müssen sie aber auch mehr Steuern bezahlen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie als Grenzgänger Ihre Steuerlast senken können.

  1. Steuererklärung ordentlich ausfüllen

Der wohl einfachste Weg um als Grenzgänger Steuern zu sparen, ist eine ordentlich ausgefüllte Steuererklärung. Achten Sie darauf, dass Sie alle Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast voll ausnutzen. So können Sie die Rentenbeiträge in der Schweiz als Sonderausgaben angeben und außergewöhnliche Belastungen sowie Werbungskosten geltend machen. Auch die Quellensteuer wird auf die Einkommenssteuer in Deutschland angerechnet. Wer über eine Direktversicherung verfügt, kann die steuerliche Belastung senken und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. 

Checkliste: Das können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen

  • Arbeitszimmer
  • Pendlerpauschale
  • Werbungskosten
  • Haftpflichtversicherungen
  • Rentenversicherung
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umzugskostenpauschale
  • Kinderbetreuungskosten
  • Krankenversicherung
  • Spenden
  • Gesundheitskosten z. B. Medikamente für chronische Erkrankungen
  1. Direktversicherung für Grenzgänger nutzen

Die dritte Säule des Drei-Säulen-Altersvorsorgesystems der Schweiz sieht die freiwillige private Altersvorsorge vor. Grenzgängern bleibt diese Absicherung in ihrer klassischen Form verwehrt. Dennoch haben auch sie die Möglichkeit, eine Direktversicherung abzuschließen. Dafür muss ihr Arbeitgeber aber bereit sein, eine entsprechende Versicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abzuschließen.

Bei einer Direktversicherung wird ein Teil des Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge investiert. Durch das verringerte Einkommen sinken die Sozialabgaben und die Steuerlast. Die tatsächliche Nettoaufwendung ist damit geringer. Eine Grenzgänger-Direktversicherung ist eine gute Möglichkeit, um eine Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Besonders lukrativ ist dieses Modell, wenn sich der Arbeitgeber beteiligt und den Beitrag seines Mitarbeiters bezuschusst.

Unsere Grenzgänger-Spezialisten beantworten gerne Ihre Fragen zur Direktversicherung und zeigen Ihnen, wie Sie mit einer Steuerersparnis für die Rente sparen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.

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