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Corona Krise: Grenzgänger

Corona Krise: Informationen für Grenzgänger

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 04.01.22 |


Covid-19: Informationen für Grenzgänger in die Schweiz

Die Corona-Krise ist eine noch nie da gewesene Situation. Das Virus verbreitete sich in Deutschland, der Schweiz und ganz Europa rasend schnell. Die getroffenen Maßnahmen brachten das öffentliche und soziale Leben immer mehr zum Erliegen. Eine Situation, für viele so beängstigend wie surreal.

Mittlerweile sich die Maßnahmen abgeklungen, das Leben hat sich weitestgehend stabilster. Dennoch fragen sich viele, ob die Schließung der Grenzen und die verstärkten Kontrollen des Warenverkehrs erneut eintreten könnten. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf Grenzgänger hatten und wie die aktuellen Regelungen für Pendler aussehen.

Aktuelle Regelungen für Grenzgänger und Touristen in der Schweiz

Auch während des Lockdowns konnten Grenzgänger in die Schweiz einreisen. Sie mussten aber lange Wartezeiten und umfassende Kontrollen an den Grenzen hinnehmen. Mittlerweile sind die Grenzübergänge für alle offen. Sowohl zu beruflichen wie auch privaten Zwecken ist die Einreise in die Schweiz ohne Schwierigkeiten möglich. Dafür ist weder ein PCR-Test noch ein Impfnachweis notwendig. Maskenpflicht gilt an den meisten Orten nicht mehr.

Für Grenzgänger wurde eine Sonderregelung in Bezug auf das Home-Office geschaffen. So mussten sie vor der Pandemie an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr von ihrer Arbeitsstätte zurückkehren, um ihren Pendlerstatus aufrecht zu erhalten. Aufgrund der vermehrten Arbeit von zu Hause aus, um das Virus einzudämmen, wurde eine Sonderregelung berufen. Mit dieser war die 60-Tage-Pflicht vorübergehend abgeschafft.

So konnten auch Grenzgänger im Home-Office arbeiten, ohne die steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Vorteile ihres Status zu verlieren. Die Sonderregelung wurde vorerst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert! Der Bundestag strebt an, eine dauerhafte Lösung zu finden, die Pendlern die Arbeit von zu Hause aus ermöglicht. (Stand 06/2022)

Regelungen während der Pandemie

Derzeit gelten keine besonderen Regelungen beim Grenzübertritt in die Schweiz. Nachfolgend behandeln wir alle Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus ergriffen wurden. Ob diese erneut in Kraft treten könnten, lässt sich nach aktuellem Stand nicht sagen.


Ist die Einreise in die Schweiz als Grenzgänger aktuell möglich?

Ja. Die Schließung der Grenzen betraf ausdrücklich Reisen aus privaten Zwecken. Es war verboten, zum Einkaufen, in den Urlaub oder für den Besuch von Freunden die Grenze zu überqueren.

Wenn Sie in der Schweiz Arbeiten und in Deutschland wohnen, durften Sie die Grenze weiterhin überqueren. Sie benötigten als Grenzgänger in die Schweiz lediglich eine Bestätigung, dass Sie aus beruflichem Grund pendeln. Dafür konnte genutzt werden:

  • Passierschein (download)
  • Grenzgängerbewilligung
  • Gültiger Arbeitsvertrag

Ein gültiges Ausweisdokument benötigten Sie zusätzlich zu der Bestätigung der Berufstätigkeit in der Schweiz.

Für die Überquerung der Grenze war es wichtig, dass Sie Ihre Bestätigung der Berufstätigkeit in der Schweiz bei sich haben. Die Grenzbeamten kontrollierten in der nahezu alle Personen. Eine zusätzliche Möglichkeit, den Zweck Ihrer Grenzgängertätigkeit den Beamten darzulegen, war eine schriftliche Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, in dem er bestätigte, dass Sie derzeit als Grenzgänger tätig sind.

Viele Arbeitgeber boten aktuell die Möglichkeit des Home-Office.

Welche Grenzen Schweiz – Deutschland waren geöffnet?

Zwischen Deutschland und der Schweiz wurden viele Grenzübergänge vollständig geschlossen. Das betraf vor allem kleine Grenzposten, die in normalen Zeiten kein hohes Aufkommen haben. Ziel der Maßnahme war es, das knappe Personal an den wichtigen Grenzübergängen zusammenzuziehen.

Die großen Grenzübergänge wie bspw. in Konstanz oder Basel (Autobahnübergang Weil am Rhein sowie Rheinfelden) blieben für den Warenverkehr und für Berufspendler geöffnet.

Unser Tipp: Fragen Sie Google und rufen Sie direkt beim jeweiligen Grenzposten an. Durch das Innenministerium gibt es ebenfalls aktuelle Informationen zu geöffneten Grenzen.


Was bedeutet Kurzarbeit durch Corona Krise?

Die Auswirkungen der Corona Krise trifft auch die Unternehmen in der Schweiz. Viele beantragen bereits Kurzarbeit und fahren die Produktion bzw. Ihre Dienstleistungen herunter. Ziel von Kurzarbeit ist es, in Krisenzeiten die Erfordernis von betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden. Es wird kein Personal entlassen, sondern es erfolgt eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Kurzarbeit bedeutet für Sie als Grenzgänger, dass Ihre Arbeitszeit um einen gewissen Prozentsatz reduziert wird. Möglich ist zwischen 10 und 90 Prozent. Als Arbeitnehmer müssen Sie jedoch nicht vollständig auf das reduzierte Gehalt verzichten. Genehmigt der Kanton die Kurzarbeit, erhalten Sie 80 Prozent Ihres Gehaltsausfalls durch die Behörde erstattet.

Können Kündigungen durch Corona Krise erfolgen?

Ja, auch nach der Pandemie sind noch Kündigungen möglich. Trotz der Option von Kurzarbeit könnten Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. In diesem Fall müssen sich Grenzgänger beim zuständigen Arbeitsamt Ihres Wohnortes in Deutschland arbeitslos melden. Als Frist gelten hierbei drei Tage, beginnend am Tag der Aushändigung der Kündigung.

Falls Sie gegen die Kündigung rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, ist in der Regel das Gericht in der Schweiz die zuständige Stelle. Achten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Grenzgänger daher unbedingt darauf, dass Kosten für Arbeitsrecht in der Schweiz mit im Versicherungsschutz inbegriffen ist. Lassen Sie sich auch bei einem Rechtsstreit keine Zeit, damit die Kündigung nicht vor Widerspruch rechtskräftig wird.

Was ist wichtig bei einer Krankmeldung als Grenzgänger wegen Corona-Infektion?

Eine Erkrankung durch Covid-19 ist arbeitsrechtlich nichts anderes als eine gewöhnliche Krankmeldung. Sie benötigen ein ärztliches Attest über die Zeit der Krankmeldung. In den ersten Wochen der krankheitsbedingten Abwesenheit erhalten Sie eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei Grenzgängern im ersten Arbeitsjahr beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung lediglich drei Wochen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber eine zusätzliche Krankentagegeld-Absicherung für Sie haben. Fragen Sie nach.

Generell – also auch ohne die Bedrohung durch das Corona Virus – ist eine private Krankentagegeldversicherung ein sinnvoller Baustein, um die finanzielle Existenz im Krankheitsfall abzusichern. Nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten Sie nur ein stark reduziertes Krankengeld. Die Differenz zu Ihrem Nettogehalt sichert die Krankentagegeldversicherung. Sprechen Sie uns an.

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