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Firmenwagen für Grenzgänger

Private Nutzung eines Firmenwagen für Grenzgänger

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 17.07.23 |

Ein Firmenwagen mit privater Nutzung ist ein attraktiver Bonus für Mitarbeiter – das gilt auch für Grenzgänger. Vor allem im Hinblick auf die langen Arbeitswege, die viele Grenzpendler in der Schweiz zurücklegen müssen. Allerdings schränkt ein Gesetz die Nutzung des Firmenfahrzeugs im privaten Bereich erheblich ein. Dies hat zur Folge, dass die private Nutzung von einem Firmenwagen für Grenzgänger untersagt ist, sie dürfen lediglich die Arbeitswege zurücklegen.

Einen Firmenwagen als Grenzgänger für die private Nutzung – geht das?

Die Bereitstellung eines Geschäftswagens ist für viele Arbeitnehmer ein rentabler Bonus. Denn sie benötigen kein eigenes Fahrzeug mehr und sparen dadurch erheblich Geld. Allerdings ist es für Grenzpendler in der Schweiz nicht mehr so leicht. Denn zum 01. Mai 2015 ist die aktuelle Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Und diese hat zur Folge, dass die private Nutzung von einem Firmenwagen für deutsche Grenzgänger nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Grund dafür ist der Einfuhrzoll.

Somit ist Grenzgängern in der Schweiz nur noch das Pendeln zwischen Arbeitsort und Wohnsitz erlaubt. Private Fahrten, die nicht dem Arbeitsweg dienen, sind damit untersagt. Die Einhaltung dieser Regel ist strengstens zu beachten. Es wird auch geraten, immer den Arbeitsvertrag im Dienstwagen mit sich zu führen, um diesen bei Bedarf den Zollbeamten vorzeigen zu können.

  • Die private Nutzung des Fahrzeugs muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich erlaubt sein. Auch wenn seitens des Gesetzgebers nur Arbeitswege gestattet sind.

Unterbrechungen und Umwege

Zulässig sind nur Fahrten zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz – es gibt aber Ausnahmen. So darf der Mitarbeiter das Fahrzeug für die Ausführung von Aufgaben nutzen, die im Arbeitsvertrag geregelt sind. Beispielsweise Kundendienste. Auch Unterbrechungen zum Einkaufen sind zugelassen, sofern dafür kein Umweg in Kauf genommen werden muss. Wer auf dem Nachhauseweg also kurz im Geschäft anhält, hat nichts zu befürchten. Wer aber in die 20 Kilometer entfernte Stadt zum Shoppen fährt, verstößt gegen die Regelung.

Alternative: So können Sie Ihr Firmenfahrzeug auch privat nutzen

Es gibt eine Möglichkeit, wie Grenzgänger ihren Firmenwagen auch privat nutzen können. Dafür muss dieser für die Nutzung im freien Verkehr in Deutschland angemeldet werden. Dabei wird ein Einfuhrzoll in Höhe von zehn Prozent erhoben. Mit einem Präferenznachweis lässt sich dieser unter Umständen umgehen.

Die Zulassung des Fahrzeugs muss nicht in Deutschland passieren. Es wird auch keine Kfz-Steuer in Deutschland fällig, da die Verfügungsvollmacht beim schweizerischen Arbeitgeber bleibt. Allerdings muss der Arbeitgeber, der dem Grenzgänger ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlässt, auch in Deutschland Umsatzsteuer abführen.Das führt unvermeidbar zu einer Doppelbesteuerung, da in der Schweiz Umsatzsteuer ebenfalls abzuführen ist. Derzeit gibt es keine Lösung, diesen Umstand zu umgehen.

  • Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie die Einfuhrpapiere immer als Kopie mit sich führen.

Fazit: Den Firmenwagen als Grenzgänger privat zu nutzen ist begrenzt möglich

Die private Nutzung von einem Firmenwagen ist auch für Grenzgänger möglich. Sollte für das Fahrzeug aber kein Antrag auf „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ gestellt worden sein, sind nur Wege zwischen der Arbeit und dem Wohnort erlaubt. Der Firmenwagen darf also nicht direkt privat genutzt werden, um bspw. Einkaufen zu gehen oder Freunde zu besuchen.

Dieser Umstand lässt sich nur umgehen, wenn das Fahrzeug zur Nutzung im freien Verkehr in Deutschland angemeldet wird. Dadurch wird aber Einfuhrzoll fällig. Außerdem muss der Arbeitgeber sowohl in der Schweiz wie auch im Wohnland seines Mitarbeiters Umsatzsteuer abführen, was unvermeidbar zu einer Doppelbesteuerung führt. Daher lehnen viele Unternehmen dieses Vorgehen ab.

Haben Sie weitere Fragen rund um das Arbeiten in der Schweiz? Unsere Grenzgänger-Spezialisten beantworten diese gerne und sind Ihnen bei allen Anliegen behilflich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich beraten.

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