Umzug in die Schweiz
Als Aufenthalter in die Schweiz
Sie haben eine neue Arbeitsstelle oder arbeiten bereits als Grenzgänger in der Schweiz, möchten nun aber komplett in die Schweiz umziehen. Also nicht nur die Arbeitsstelle, sondern auch den Wohnsitz in die Schweiz verlegen und für einen bestimmten oder auch noch unbestimmten Zeitraum in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Dann gelten Sie in der Schweiz fortan als Aufenthalter. Für die Übersiedlung von Deutschland in die Schweiz gibt es nun einige Aspekte zu den Umzugsmodalitäten und Zollbestimmungen sowie Besonderheiten bezüglich Steuern, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Sie als Aufenthalten beachten müssen.
Aufenthaltsbewilligung bei Umzug in die Schweiz
Um beruflich und auch geografisch in der Schweiz flexibel zu sein, d.h. sich in der Schweiz frei bewegen zu können und auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, benötigen Sie als Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung. Für Aufenthalter ist das der sogenannte Ausweis B. Der Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) wird an in der Schweiz lebende Ausländer aus EG-/EFTA-Mitgliedsstaaten vergeben. Sie erhalten damit den Status als Aufenthalter. Die Aufenthaltsbewilligung erlaubt Ihnen nach einem Umzug in die Schweiz die berufliche und geographische Mobilität innerhalb des Landes. Der Aufenthalter mit Ausweis B ist berechtig in der Schweiz zu arbeiten, die Arbeitsstelle zu wechseln und auch einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen.
Beantragen können Sie den Ausweis B bei der kantonalen Behörde, in dem Kanton, in dem sich Ihr neuer Wohnsitz in der Schweiz befindet. Die Aufenthaltsbewilligung ist in der Regel fünf Jahre gültig. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit des Familiennachzugs, d.h. des Nachzugs Ihres Ehemanns, bzw. Ihrer Ehefrau sowie Ihrer Kinder (unter 21 Jahren). Für ältere Kinder ist der Nachzug nur dann möglich, sofern Sie ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Welche Steuern muss ich bezahlen, wenn ich in die Schweiz umziehe?
Die Schweiz ist ein föderalistisch aufgebauter Bundesstaat. Dies zeigt sich sehr deutlich im schweizer Steuersystem. So haben sowohl der Bund als auch die 26 Kanton und die Gemeinden ein eigenes Besteuerungsrecht, dem Sie auch als Aufenthalter nach Ihrem Umzug in die Schweiz, unterworfen sind.
Gemeinde-, Kantons- und Bundeststeuern in der Schweiz
Die Bundessteuer zählt zusammen mit der Mehrwertsteuer zu den Haupteinnahmequellen des Schweizer Staates. Sie gilt sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen (Unternehmen und Gesellschaften). Bei Privatpersonen wird das erwirtschaftete Einkommen versteuert. Bei juristischen Personen der Gewinn. Während die Bundessteuer (max. 11,5 Prozent) einheitlich erhoben wird, können die kantonalen und gemeindlichen Steuern sehr unterschiedlich ausfallen. Wer also das Kanton für seinen Wohnsitzt geschickt auswählt, kann in der Schweiz Steuern sparen.
Quellsteuerpflicht nach Umzug in die Schweiz
Nach einem Umzug in die Schweiz unterliegen Sie als Aufenthalter mit Ausweis B automatisch der Quellsteuerpflicht. Sie setzt sich zusammen aus dem Steuertarifen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Sofern Sie in der Schweiz einer unselbständigen Arbeit nachgehen, wird die Quellsteuer direkt von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen, vom Arbeitgeber einbehalten und von ihm auch an die Steuerbehörden abgeführt. Mit der Quellsteuer sind damit alle Steuerforderungen von Bund, Kanton und Gemeinde abgegolten. Als Grenzgänger kennen Sie diese Steuer bereits.
Arbeitslosenversicherung in der Schweiz: Was mich ich als Aufenthalter beachten?
Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer in der Schweiz eine Pflichtversicherung – egal ob Grenzgänger oder Aufenthalter. Bemessungsgrundlage hierfür ist Ihr Bruttoarbeitslohn. Der Beitragssatz beträgt 2,2 Prozent bis zu einem Einkommen von 148.200 CHF/Jahr. Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen darüber, dann reduziert sich der Beitragssatz auf 1 Prozent. Getragen wird der Beitrag je zur Hälfte von Ihnen (dem Arbeitnehmer) und Ihrem Arbeitgeber. Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung habe Sie als Aufenthalter, wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang (das muss nicht am Stück erfolgen) einbezahlt haben. Dann erhalten Sie ein sogenanntes Tagegeld, das 80 Prozent Ihres letzten Lohns oder Gehalts entspricht. Sie erhalten das Tagegeld an fünf Tagen pro Woche.
Krankenversicherung nach Umzug in die Schweiz
Nach Ihrem Umzug in der Schweiz unterliegen Sie, wie jede in der Schweiz wohnende Person, dem sogenannten Versicherungsobligatorium. Das bedeutet: Sie sind obligatorisch nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert.
Sind Sie mit Ihrer ganzen Familie (Ehepartner und Kinder) in die Schweiz umgezogen, dann muss jede einzelne Person individuell versichert werden. Das sollte innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Umzug (oder Geburt eines Kindes) erfolgen. Die Krankenversicherung kann dabei vom Versicherten frei gewählt werden.
Die Basisleistungen aller Krankenkassen in der Schweiz sind gleich. Zu diesen KVG-Basisleitungen zählen unter anderem Kostenerstattungen:
- bei physischen und psychischen Erkrankungen, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind
- bei Mutterschaft (Schwangerschaftskontrolle und Entbindung)
Ein Arbeitgeberanteil, wie Sie es von Deutschland kennen, wird in der Schweiz nicht bezahlt. Sie tragen die monatlichen KVG-Beiträge in vollem Umfang. Bei einigen Krankenkassen ist es im Rahmen einer Zusatzversicherung möglich, seine Ärzte in Deutschland auch weiterhin zu besuchen. Die Kosten hierfür werden dann von der KVG übernommen.
Kostenbeteiligung nach Schweizer KVG
Bei der KVG sind Sie als Versicherter außerdem immer an den anfallenden Arzt- und Behandlungskoten beteiligt. Diese Beteiligung setzt sich aus zwei Posten zusammen:
- Franchise: Das ist ein Eigenanteil, der bei jedem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt fällig wird. Der Betrag ist in der Regel auf ein jährliches Maximum begrenzt.
- Selbstbeteiligung: Sie belaufen sich auf 10 Prozent (max. 700 CHF pro Jahr) der anfallenden Arzt- und Behandlungskosten (abzüglich Franchise).
In der Beispielrechnung sind Franchise und Selbstbeteiligung (300 CHF + 50 CHF) von Ihnen zu tragen. Wobei die Franchise mit den 300 CHF bereits Ihr jährliches Maximum wäre. Beim nächsten Arztbesuch entfällt dies.
Arztrechnung: | 800 CHF |
Franchise (Selbstbehalt): | -300 CHF |
500 CHF | |
Selbstbeteiligung 10% | -50 CHF |
Kostenerstattung KVG | 450 CHF |
Altersvorsorge für Aufenthalter in der Schweiz
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem sogenannten 3-Säulensystem. Während Säule 1 und 2 zu den Pflichtversicherungen zählt, haben Sie mit Säule 3 ein Option, um eventuelle Rentenlücken mittels privater Vorsorge zu schließen.
Welche Möglichkeiten es diesbezüglich für Sie gibt und wie Sie bestmöglich für eine entspannte Rente vorsorgen können, erfahren Sie in einem ausführlichen Gespräch mit unseren Fachkundigen Beratern. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Damit Sie auch dem Rentenalter in der Schweiz gelassen entgegenblicken können.
Hausrat in die Schweiz einführen
Hier sind drei Dinge zu beachten:
- Hausrat wie Möbel, Bekleidung, Geschirr etc. können Sie in die Schweiz nur dann zollfrei einführen, wenn Sie dort einen Wohnsitz nachweisen können.
- Sie müssen für Ihren Umzug in die Schweiz ein Verzeichnis der mitgeführten Gegenstände erstellen.
- Zudem müssen Sie nachweisen können, dass Sie die mitgeführten Gegenstände bereits seit mindestens sechs Monaten benutzen und nicht neu erworben haben.
Checkliste für den Umzug in die Schweiz
Damit Sie einen Überblick über alle wichtigen Behördengänge, Um- und Abmeldungen sowie weitere Tätigkeiten und Dokumente bekommen, die bei einem Umzug in die Schweiz anstehen, haben wir Ihnen eine Checkliste als Download erstellt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Eidgenossen und hoffen, Ihnen mit diesem Artikel ein wenig geholfen zu haben. Falls Sie im Bereich der Versicherungen noch weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.