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Der Versicherungsausweis der AHV

Den Versicherungsausweis AHV als Grenzgänger beantragen

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 28.12.21 |

Was ist der Versicherungsausweis AHV?

Die erste Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems bildet die AHV. Als staatliche Altersvorsorge dient diese der Grundsicherung. Damit ist sie obligatorisch für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz. Somit auch für Grenzgänger, die in Deutschland leben und im Nachbarland arbeiten. Sie erhalten, wie die Schweizer, einen sogenannten Versicherungsausweis AHV. Dieser scheckkartengroße Ausweis enthält alle wichtigen Informationen zu einer versicherten Person

Welche Funktion hat die AHV:

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) übernimmt die Grundsicherung schweizerischer Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen. Ihre Aufgabe ist es, das wegen Alter oder Tod zurückgehende und wegfallende Einkommen zumindest teilweise zu kompensieren. Wie in Deutschland ist die AHV eine Pflichtversicherung. Auch für Grenzgänger. Die Altersabsicherung in der Schweiz beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Somit finanzieren derzeitige Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Rentenzahlungen aktueller Rentner. Dadurch erwerben sie selbst einen Anspruch auf eine spätere Rentenleistung.

Neben der Alterssicherung beinhaltet die AHV eine Absicherung für Hinterbliebene. Diese soll verhindern, dass Ehepartner und Kinder im Todesfall in finanzielle Not geraten. Ebenfalls obligatorisch ist die IV. Diese verfolgt das Ziel, Versicherten bei einer Invalidität eine finanzielle Existenzgrundlage zu schaffen. Somit bietet die Schweiz mit der Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenabsicherung eine gute Grundlage, um die finanzielle Existenz in verschiedenen Situationen abzusichern.

Was ist die AHV Karte?

Seit 2008 wird sowohl bei der AHV wie auch der IV eine 13-stellige Sozialversicherungsnummer verwendet. Diese Nummer ist auf dem Versicherungsausweis, der AHV-Karte vermerkt. Zusätzlich enthält die Karte in Größe einer Kreditkarte den Namen und das Geburtsdatum der versicherten Person. Im Regelfall wird die Versichertenkarte nur einmal ausgestellt. Und zwar für jeden Versicherten, der Beiträge bezahlt oder eine Leistung bezieht. Die Sozialversicherungsnummer auf dem Versicherungsausweis wird nur einmal vergeben und ändert sich nicht – auch nicht bei einer Heirat. Dabei besteht die Nummer aus folgenden Zahlenkombinationen:

  • Code für die Schweiz (756)
  • 9-stellige Zufallszahl
  • Prüfziffer

Ein Verlust der AHV-Karte hat keinen Einfluss auf die Leistungsansprüche. Grundsätzlich muss der Versicherungsausweis bei Rentenbezug auch nicht vorgelegt werden. Denn er dient in erster Linie zu Informationszwecken für Versicherte und Arbeitgeber. Wer die AHV-Karte allerdings verloren hat und diese ersetzen möchte, kann bei der Ausgleichskasse den Verlust anzeigen und einen neuen Ausweis beantragen.

Benötigen Grenzgänger eine AHV-Karte?

Wer in der schweizerischen Krankenversicherung abgesichert ist, erhält automatisch eine Versichertenkarte vom Krankenversicherer. Diese lässt sich anstelle der AHV-Karte nutzen. Denn die Sozialversicherungsnummer ist über den Chip abgespeichert, welcher zudem weitere Informationen zur versicherten Person enthält. Darunter Zusatzinformationen für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Wer sich allerdings nicht in der Schweiz krankenversichert, erhält auch nicht die entsprechende Krankenversicherungskarte. Somit benötigen sie den Versicherungsausweis der AHV. Dies betrifft daher Grenzgänger, die keine Krankenversicherung im Nachbarland abschließen.

Den Versicherungsausweis benötigen Personen, die nicht in der Schweizer Krankenversicherung abgesichert sind.

So können Sie die AHV Karte beantragen

Der AHV Versicherungsausweis lässt sich bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen. Das entsprechende Formular wird von der Informationsstelle AHV/IV zur Verfügung gestellt. Dabei sind folgende Informationen mitzuteilen:

  • Personalien: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Staatsangehörigkeit und falls bereits bekannt, die Versichertennummer
  • Personalien der Eltern: Namen und Geburtsdaten
  • Grund der Anmeldung: Bei der Erstanmeldung ist „Grenzgänger“ auszuwählen.
  • Unterschrift

Zusätzlich sind dem Formular Unterlagen beizufügen. Darunter eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses. Die Dokumente sind anschließend auszudrucken, zu unterzeichnen und auf dem Postweg einzureichen.

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